Drucksache - 0323/6
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Landesdenkmalamt dafür einzusetzen, dass vom LDA geprüft wird, ob die Figur der Winzerin von Friedrich Drake auf dem Bundesplatz aufgrund seiner herausragenden geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung gemäß § 2 Abs. 3 Denkmalschutzgesetz Berlin in die Denkmalliste Berlin eingetragen werden kann. Ferner wird das Bezirksamt aufgefordert, notwendige Restaurierungsarbeiten zu veranlassen.
Der BVV ist bis zum 31.03.2023 zu berichten.
Begründung: Die Initiative Bundesplatz trug während der 14. Öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr unter anderem den Wunsch vor, die Winzerin von Friedrich Drake in die Denkmalliste Berlins aufzunehmen. Nach eingehender Prüfung möchten wir diesen Wunsch unterstützen. Friedrich Drake gilt als einer der herausragendsten Vertreter der Berliner Bildhauerschule. Mehrere seiner Werke wie die Viktoria auf der Siegessäule, Wilhelm I. auf der Hohenzollernbrücke oder das Denkmal für Friedrich Schinkel auf dem Schinkelplatz sind bereits Teil der Berliner Denkmalliste. Drakes Wirken wurde auch schon zu Lebzeiten geschätzt. So wurde er am 31. Mai 1863 in den Orden Pour le Mérite für Wissenschaft und Kultur aufgenommen. Die Winzerin wurde aus Marmor gefertigt und 1910 auf dem damaligen Kaiserplatz aufgestellt.
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