Drucksache - 0303/6
Die BVV möge beschließen:
Die Zusammensetzung des Ältestenrates wird wie folgt angepasst:
Mitglieder sind in jedem Fall der*die Vorsteher*in sowie der*die stellvertretende Vorsteher*in. Ihre Mitgliedschaft wird auf das Vorschlagsrecht der jeweiligen Fraktion angerechnet. |
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