Drucksache - 0272/6  

 
 
Betreff: Einwohnerfragestunde
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.10.2022 
13. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Einwohnerfragestunde

1. Einwohnerfrage Lothar Brosda

 Julius-Hirsch-Sportanlage

 

In der Sportanlagennutzungsverordnung (SPAN) § 3 heisst es:
Die Sportanlagen und die vorhandenen Geräte werden den förderungswürdigen Sportorganisationen in einem für den Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetrieb sportartgerechten Zustand überlassen.


Der Hauptplatz der Sportanlage Julius-Hirsch wurde von Wildschweinen beschädigt und steht dem Spielbetrieb zurzeit nicht zur Verfügung. Besonders betroffen davon ist die Oberliga Mannschaft von TuS Makkabi, bei deren Spielen besondere Bestimmungen gelten.

 

  1. Wann wird der Platz hergerichtet und wer kümmert sich rechtzeitig um entsprechende Platzverlegungen?

 

 

2. Einwohnerfrage Hartmut Eschenburg

 Aufzug U-Bhf. Mierendorffplatz

 

1.     Auf der Mierendorff-Insel gibt es zwar zwei Beerdigungsinstitute - aber keine Bankfiliale, keine Post, keinen preiswerten Geldautomaten und keinen ALDI und kein EDEKA mehr - und über 40 Jahre nach der Fertigstellung der U 7 am U-Bahnhof Mierendorffplatz immer noch keinen Aufzug. Mütter mit Kinderwagen, ältere Menschen mit Rollator und Gehbehinderte im Rollstuhl müssen daher für Besorgungen unzumutbar weite Wege zurücklegen. Schon lange war vom Einbau eines Aufzuges nichts mehr zu hören.
Was hat das Bezirksamt in den letzten zwei Jahren konkret unternommen, damit die BVG Aufzüge nicht nur in Dahlem (kürzlich vier) und aktuell im Westend einbaut sondern auch auf der Mierendorff-Insel?

 

2.     Was wird das Bezirksamt umgehend und z. B. zusammen mit der Senatsabteilung für Stadtentwicklung konkret unternehmen, damit die BVG den Aufzug am U-Bahnhof Mierendorffplatz nicht erst 2035 sondern vielleicht schon bis 2025 einbaut?

 

3.     Ein direkter Aufzug zum Bahnsteig ist wegen dem Denkmalschutz der Parkanlage problematisch. Warum wird daher nicht neben dem Haus am Mierendorffplatz ein völlig unproblematischer Aufzug zur Zwischenebene eingebaut und an Stelle der Abwärts-Rolltreppe zum Bahnsteig entweder ein Schrägaufzug oder sogar ebenfalls ein Vertikalaufzug?

 

3. Einwohnerfrage Hartmut Eschenburg

Infrastruktur auf der Mierendorff-Insel

 

In den nächsten Jahren wird die Einwohnerzahl der Mierendorff-Insel wegen neuen Wohnungen von 15.000 um 7.500 Personen auf ca. 22.500 steigen. Hinzu kommen an Werktagen mindestens 2.500 zusätzliche Arbeitnehmer in neuen Bürogebäuden.

  1. Hat die Abt. Stadtentwicklung bereits Pläne für eine wachsende Infrastruktur der Mierendorff-Insel entwickelt, damit diese auch für die 10.000 zusätzlichen Personen ausreichen wird - wenn ja, welche?

 
Laut den bisher bekannten Bebauungsplänen für die Wohnungsbauvorhaben Treseburger Str. 2 (ex ALDI) und Quedlinburger Str. 10 +12 (ex Gewerbehof) mit zusammen fast 500 Wohnungen sind bisher an den Gehwegen außer zwei kleinen Kitas nur Wohnungen und keinerlei Räume für eine der Allgemeinheit dienende Infrastruktur geplant.

 

  1. Ist dieses so zu verstehen, dass die Abt. Stadtentwicklung der Meinung ist, dass für die zusätzlichen 10.000 Bewohner und Arbeitnehmer keine Stärkung bzw. Erweiterung der Infrastruktur der Mierendorff-Insel notwendig ist?

 

  1. Wird die Abt. Stadtentwicklung, um eine Schlafstadt zu verhindern, die beiden o. g. Bebauungspläne ändern und damit festsetzen, dass die Bauherren zumindest die kompletten Erdgeschosse an der Quedlinburger Strasse für Nutzungen zur Verfügung stellen müssen, die der Allgemeinheit dienen, die am und im öffentlichen Raum das soziale Miteinander fördern und einen lebendigen öffentlichen Raum zur Folge haben?

 

 

4. Einwohnerfrage Marcus Götz-Guerlin

 KfZ-Halle am Ruhwaldpark

 

In Verbindung mit der ausstehenden VzK zur DS1957/5 und der öffentlichen Sitzung des Ausschuss für Schule und Sport am 1.3.2022: Hier wird angeführt, dass die ehem. KFZ-Halle am Ruhwaldpark (Gelände des „Manna“), deren Nutzung für Zwecke der Jugendarbeit (Multifunktionssporthalle) das Kinder- und Jugendparlament gefordert hat, nicht ifür diese Zwecke genutzt werden kann, da „der Boden der Halle … kontaminiert [ist], so dass eine Nutzung als Sport- und Bewegungshalle nicht möglich ist. Eine Sanierung erscheint nicht wirtschaftlich.“

 

  1. Aufgrund welcher Erkenntnisse, Daten, Untersuchungen o.ä. erfolgte die Einschätzung der Kontamination und der Unwirtschaftlichkeit für die Sanierung?

 

Es sind augenscheinlich im Sommer 2022 Beprobungen in der ehem. KFZ-Halle am Ruhwaldpark (Gelände des „Manna“) an der Holzkonstruktion durch das BA - Berichten zu folge das Hochbauamt - veranlasst bzw. vorgenommen worden (Fotos dazu können vorgelegt werden).

 

  1. Welche Ergebnisse hat diese Beprobung?

 

  1. Welche Schadstoffe wurden in welcher Konzentration ermittelt und wie verhalten diese sich zu den Grenzwerten für die Nutzung als Raum für Jugendarbeit?

 

5. Einwohnerfrage Hartmut Eschenburg

Bauvorhaben Quedlinburger Str. 10 und 12

 

Bei diesem Bebauungsplanverfahren wird bisher das „Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung“ von 2014 angewendet, nach dem 25 % der Wohnungen als Sozialwohnungen entstehen mussten. Trotzdem sollen hier von insgesamt 338 nur 66 Wohnungen als Sozialwohnungen entstehen, also nur magere 19,5 % !!

 

  1. Wie kann es sein, dass die Abt. Stadtentwicklung ausgerechnet einer öffentlichen Berliner Wohnungsbaugesellschaft (DeGeWo) im Verbund mit einem privaten Hamburger Immobilieninvestor eine derartige Unterschreitung der vorgeschriebenen Quote genehmigen möchte?

 
Es soll das ungenaue „Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung“ von 2014 angewendet werden, obwohl diese Vorschrift im Februar 2017 geändert wurde und seitdem eine Quote von 30 % der Geschossfläche Wohnen als Sozialwohnungen vorschreibt, was sehr viel mehr Sozialwohnungen als das 2014-er Modell ergibt.

 

  1. Warum will die Abt. Stadtentwicklung 2022/23 ausgerechnet einer öffentlichen Gesellschaft (s. o.) den Zugriff auf eine seit fast sechs Jahren überholte Vorschrift gestatten und damit zum Nachteil des Gemeinwohls handeln?

 
Mit Paragraf 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) kann ein Verwaltungsakt bei Gefährdung des öffentlichen Interesses oder aufgrund schwerer Nachteile für das Gemeinwohl widerrufen werden. In Berlin haben über 50 % der Haushalte und damit weit mehr als als die Hälfte der Berliner ein Anrecht auf einen Wohnberechtigungsschein und damit auf eine Sozialwohnung – und die Sozialwohnungen werden in Berlin immer weniger statt mehr.

 

  1. Könnte und sollte nicht angesichts dieser Situation die Abt. Stadtentwicklung den Paragrafen 49 VwVfG nutzen, um die mit dem Bauherrn gemäß dem Berliner Modell von 2014 getroffene magere Vereinbarung zu widerrufen und das Modell von 2017 durchzusetzen?

 

6. Einwohnerfrage Antje Henning

 Zugänge zum S-Bhf. Westkreuz

 

Der S-Bahnhof Westkreuz als Ringbahn- und Stadtbahnbahnhof, bis zu welchem praktisch alle S-Bahnen auf der Stadtbahntrasse verlaufen, hat theoretisch hohe Bedeutung für die ÖPNV-Versorgung, ist aber lokal nur von der unwegsamsten Nordwestseite über das Autobahngewirr zugänglich. Die Schaffung von Zugängen von Osten (und ggf auch Südwesten) her würde die ÖPNV-Anbindung entscheidend verbessern und hoffentlich dazu beitragen, dass mehr Menschen vor Ort vom motorisierten Individualverkehr auf den ÖPNV umsteigen.

  1. Wann wird der S-Bahnhof Westkreuz von Südosten bzw. Halensee (Heilbronner Straße) her zugänglich sein, was hat das Bezirksamt in den vergangenen 6 Jahren unternommen, um die Zuwegung herzustellen?
  2. Wann wird der S-Bahnhof Westkreuz von Nordosten bzw. Charlottenburg (Dernburgstraße) her zugänglich sein, was hat das Bezirksamt in den vergangenen 6 Jahren unternommen, um die Zuwegung herzustellen?

 

7. Einwohnerfrage Antje Henning

Entsiegelungen in der Innenstadt / Fördertopf 2022/2023 für Entsiegelung und Stadtmöbel

 

Wilmersdorf und Halensee innerhalb des S- und Autobahnrings, konkret unter anderem die PLZ-Gebiete 10709 und 10707, haben besonders schlecht abgeschnitten im Umweltgerechtigkeitsatlas der Senatsverwaltung bezüglich Luftverschmutzung und Grünflächenversorgung. Zugleich hat die Senatsverwaltung einen Fördertopf „Entsiegelung und Stadtmöbel“ aufgelegt, aus welchem der Bezirk 2022 sowie 2023 Mittel beantragen kann. Die Entsiegelung und Begrünung zusätzlicher Flächen, d.h. effektive Erhöhung des Grünflächenanteils mit Fokus auf naturnahem Grün wäre ein entscheidender Faktor, um die Umweltgerechtigkeit in den am stärksten betroffenen Innenstadtgebieten zu verbessern.

  1. Welche Entsiegelungsmaßnahmen in den PLZ-Gebieten 10707, 10709, 10713 hat das Bezirksamt  zum obengenannten rderprogramm des Senats angemeldet, ist die laut Umweltamtschreiben von 2018 schon lange geplante geplante Entsiegelung des stillgelegten östlichsten Teils der Wallenbergstraße im Rahmen des Förderprogramms zur Entsiegelung angemeldet?
  2. Welche der von der BLN in ihrem ökologischen Gegenmodell für den Preußenpark im Mai dem Bezirksamt unterbreiteten Entsiegelungsvorschläge (unter anderem Bürgersteigteilflächen der Barstraße, Brandenburgischen Straße, Württembergischen Straße, Pommerschen Straße) greift der Bezirk auf, was ist der Prüfungsstand und welche wurden im Rahmen des obengenannten Förderprogramms angemeldet?
  3. Inwiefern nutzt der Bezirk das obengenannte Förderprogramm (2022 und 2023) überhaupt für Entsiegelungsmaßnahmen bzw. in welchem Verhältnis stehen Entsiegelungsmaßnahmen und „Stadtmöbel“ bei den r 2022 und 2023 eingereichten oder angestrebten rderanträgen?

 

 
 

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