Drucksache - 0265/6  

 
 
Betreff: Keine weitere Nord-Westzufahrt in die City-West
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/SPDBezirksverordnetenversammlung
Verfasser:Kempf/Weise/Balkow/SempfStückler, Judith
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
29.09.2022 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
22.02.2024 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr Beratung
26.01.2023 
18. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr      
17.10.2023 
27. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
15.11.2023 
30. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt     
29.11.2023 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
10.01.2024 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
24.01.2024 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschlussempfehlung
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich mit aller Deutlichkeit gegen die Verlängerung der Paulsternstraße und Otternbuchtstraße zum Spandauer Damm einzusetzen. Die Verlängerung würde nur zu einer weiteren Belastung für die City West durch den motorisierten Individualverkehr führen.

 

Der BVV ist bis zum 31.12. 2024 zu berichten.

 

Ursprungstext

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich mit aller Deutlichkeit gegen die Verlängerung der Paulsternstraße und Otternbuchtstraße zum Spandauer Damm einzusetzen. Die Verlängerung würde nur zu einer weiteren Belastung für die City West durch den motorisierten Individualverkehr führen.

 

Der BVV ist bis zum 31.12. 2022 zu berichten.

 
 

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