Drucksache - 0194/6  

 
 
Betreff: Mündliche Anfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete 
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfragenMündliche Anfragen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.06.2022 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Mündliche Anfragen
Mündliche Anfragen - Beantwortung

1. Mündliche Anfrage Sebastian Weise

 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 Jugendverkehrsschule

 

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie ist der aktuelle bauliche Zustand der Jugendverkehrsschulen in Charlottenburg-Wilmersdorf?

 

  1. Wenn Mängel bestehen, seit wann sind dem Bezirk die genannten Mängel bekannt und wie will das Bezirksamt diese bis wann beheben? 

 

Beantwortung Frau BzStR’in Schmitt-Schmelz.

 

 

2. Mündliche Anfrage Dr. Claudia Buß

 SPD-Fraktion

 Temporäre Spielstraßen im Bezirk

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Werden im Jahr 2022, auch außerhalb des internationalen autofreien Tages, temporäre Spielstraßen im Bezirk eingerichtet? 

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt das potenzielle Nutzen von temporären Spielstraßen?

 

Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.

 

 

3. Mündliche Anfrage Alexander Pönack

 CDU-Fraktion

Pilotbezirk Charlottenburg-Wilmersdorf und die E-Akte

 

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie weit vorangeschritten ist das Bezirksamt bei der Einführung der E-Akte in der bezirklichen Verwaltung, um der Vorgabe des E-Government-Gesetzes Berlin (spätester Stichtag ist der 01.01.2025) zu entsprechen und gibt es einen Starttermin für einen Probeechtbetrieb?

 

  1. Gibt es ein Konzept zur Digitalisierung von Papiereingängen (Scannen) und wenn ja, ist dieses bereits umgesetzt?

 

Zusatzfrage 1: Wenn es einen Starttermin gibt: Ist bereits eine technische Anbindung an die Betriebsumgebung des ITDZ gelungen, so dass aus dem Bezirksamt auf die E-Akte zugegriffen werden konnte?

Zusatzfrage 2: Wenn es ein Scankonzept gibt: Wurden bereits organisatorische, technische, personelle und räumliche Vorbereitungen getroffen, um das Konzept umzusetzen?

Beantwortung Frau BzBm’in Bauch.

 

4. Mündliche Anfrage Johannes Heyne

 FDP-Fraktion

 Wohin steuert der Bezirk?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Aus welchem Grund ist die Kündigungswelle im Steuerungsdienst des Bezirksamtes festzustellen?

 

  1. Wie möchte das Bezirksamt seiner Aufgabe als Pilotbezirk für die Digitalisierung der Berliner Verwaltung nachkommen, nachdem es nun auf die IT-Fachkräfte des Steuerungsdienstes verzichten muss?

 

Beantwortung Frau BzBm’in Bauch.

 

 

5. Mündliche Anfrage Frederike-Sophie Gronde-Brunner

 Fraktion DIE LINKE.

1 Jahr Gesundheitsgefährdung durch Legionellen in der Angerburger Allee – was unternimmt das Bezirksamt?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die vor ungefähr einem Jahr gemeldete Gesundheitsgefährdung der Mieter:innen in der Angerburger Allee 35-55 (ungerade Hausnummern) durch Legionellenbefall weiterhin besteht und welche Kenntnisse hat das Bezirksamt über geplante und bereits durchgeführte Maßnahmen des Besitzers der Mietshäuser, des Immobilienkonzerns Adler Group (ehemals ADO)?

 

  1. Was hat das Bezirksamt bisher unternommen, um den Beschluss der BVV zur Bekämpfung des Legionellenbefalls umzusetzen (DS 2077/5) – also zu kontrollieren, ob der Hauseigentümer Maßnahmen zur unverzüglichen Beendigung der Gesundheitsgefährdung der Mieter:innen ergriffen hat und ggf. selbst tätig zu werden – und wann wird das BA die BVV über die Umsetzung des Beschlusses informieren?

 

Beantwortung Herr BzStR Wagner.

 

6. Mündliche Anfrage Martin Kohler

 fraktionslos

 Impfunfähigkeitsbescheinigung

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass Bürger, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind, zeitnah einen Termin in einem allergologischen Zentrum bekommen, um ihre Impffähigkeit prüfen zu lassen und sich ggf. amtlich die Impfunfähigkeit bescheinigen zu lassen? 

 

  1. Hat die Wartezeit auf einen solchen Termin eine aufschiebende Wirkung auf die Ausstellung oder Vollstreckung von Bußgeldern gegen Ungeimpfte Mitarbeiter in den betroffenen Einrichtungen?

 

Beantwortung Herr BzStR Wagner.

 

 

7. Mündliche Anfrage Susan Drews

 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 Coviderkrankungen bei wohnungslosen Menschen

 

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie regelt der Bezirk die Isolierung von Menschen ohne Obdach, die sich mit Covid 19 angesteckt haben, nachdem das Angebot durch die Kältehilfe ausgelaufen ist.

 

  1. Wie ist die Nachfrage und sind die vorhandenen Plätze ausreichend?

 

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:

 

zu 1.

Die Fachstelle Soziale Wohnhilfe bringt alle hier vorsprechenden Wohnungslosen in für Quarantäne geeigneten Einrichtungen unter, ggf. gemäß ASOG falls kein anderer Kostenträger zur Verfügung steht.

 

Auf der Straße lebende Menschen, welche sich an eine der Tagesstätten wenden, werden von dort an die Beratungsstelle der Caritas (Bahnhof Zoo) verwiesen mit Blick auf die Krankenwohnung oder an die Fachstelle. Die Prüfung der Zuständigkeit ist hier nachrangig. Entscheidend ist der Wunsch und das Einverständnis der Betroffenen sich unterbringen zu lassen und sich an die gegebenen Regeln zu halten.

 

zu 2.

Die Nachfrage ist in der Fachstelle Soziale Wohnhilfe gering, es handelt sich um Einzelfälle. Dies wird von den Trägern bestätigt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Arne Herz

 

 

 

8. Mündliche Anfrage Holger Wuttig

 SPD-Fraktion

 Kein LKW- Verkehr auf dem Heckerdamm

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welchen Weg nehmen die LKW’s, die bis zur Vollsperrung des Heckerdamms vor der Hausnummer 225 über den Heckerdamm zum Kurt-Schumacher- Damm gefahren sind?

 

  1. Welche Gründe verhindern, dass das Bezirksamt durch Sperrung des Heckerdamms für den Durchgangsverkehr mit LKW‘s die schon lange von der BVV geforderte Verkehrsberuhigung umsetzt?

 

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Dem Bezirksamt liegen darüber keine konkreten Erkenntnisse vor. Als Alternativen kommen je nach Fahrweg der Saatwinkler Damm, der Goerdelerdamm oder der Siemensdamm in Betracht.

 

zu 2.

Der Grund ist nach wie vor, dass das Bezirksamt für diese Art von Anordnungen nicht zuständig ist und auch nicht werden wird, da die Senatsverkehrsverwaltung den Heckerdamm im übergeordneten Straßennetz behalten möchte. Die Forderung der BVV wurde an die Senatsverkehrsverwaltung übermittelt und die Bitte um Mitteilung eines Prüfergebnisses erneuert.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

9. Mündliche Anfrage Karsten Sell

 CDU-Fraktion

Wasserpumpen an, um den Straßenbäumen Wasser geben zu können!

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wann werden die Wasserpumpen in der Sigmaringer Straße und in der Pfalzburger Straße zum Beispiel für das Bewässern von Straßenbäumen ans Netz gehen?

 

  1. Wie viele Wasserpumpen gibt es derzeit in Charlottenburg-Wilmersdorf und wie viele sind in Betrieb?

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Genaue Daten können nicht genannt werden, nicht zuletzt, weil die Fachfirmen zurzeit viele Aufträge haben. Die Reparatur des Straßenbrunnens in der Sigmaringer Straße ist beauftragt, hier muss das Pumpwerk erneuert werden. Auch zur Pfalzburger Straße gab es eine Meldung aus der Anwohnerschaft. Hier müssen noch der Reparaturaufwand festgestellt und die Kosten geschätzt werden. Vom Umfang hängt ab, ob eine Reparatur beauftragt werden kann, da Überbohrungen aufgrund der hohen Kosten nur in beschränkter Zahl beauftragt werden können.

 

zu 2.

Bei den 239 Straßenbrunnen (Landes- und Bundesbrunnen) wurden im Rahmen der letzten Komplexkontrolle im Frühjahr dieses Jahres bei den Landesbrunnen ein Bedarf von 12 Überbohrungen und 57 weiteren Reparaturen und bei den Bundesbrunnen ein Bedarf von 4 Überbohrung und 15 weiteren Reparaturen festgestellt. Diese Zahlen sind immer nur eine Momentaufnahme. Es sind zwischenzeitlich auch Meldungen über nicht wasserfördernde Brunnen eingegangen, die nach der Kontrollliste eigentlich betriebsfähig sein sollten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

10. Mündliche Anfrage Felix Recke

 FDP-Fraktion

 (Fauler) Kompromiss in der Kantstraße?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche konkrete Einigung hat das Bezirksamt mit dem Senat hinsichtlich der Umgestaltung der Kantstraße getroffen und wie hat man hier die bezirkliche Position durchgesetzt, wenn man im Tagesspiegel vom 19.06.2022 lesen musste, dass Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) ankündigt, dass die Kantstraße künftig über einen Radweg, eine Fahr- und eine Busspur verfügen wird, bei dem auf der Busspur auch Lade- und Lieferverkehr abgewickelt werden soll?

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt insbesondere vor dem Hintergrund der zahlreichen Einzelhändler an der Kantstraße die Aussage der Verkehrssenatorin, dass die Koordinierung von Busverkehr sowie Lade- und Lieferverkehr auf einer Fahrspur lediglich regelmäßige Kontrollen nötig machen würden und der Lieferverkehr nur zu bestimmten Zeiten zulässig sein soll?

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Vereinbart wurde, dass im baulichen Bestand geplant wird, wobei neben der linken Fahrspur und dem rechten Radfahrstreifen eine „Multifunktionsspur“ in Mittellage geplant ist. Diese soll in Spitzenverkehrszeiten als Bussonderfahrstreifen einen fließenden Busverkehr schaffen, außerdem die Belieferung der zahlreichen, unterschiedlichen Gewerbebetriebe ermöglichen und, sofern ein Einvernehmen mit der Feuerwehr hergestellt werden kann, nachts dem Anwohnerparken zur Verfügung stehen. Die Details zu den Regelungen des ruhenden Verkehrs und die zeitliche Aufteilung der Nutzungen der mittleren Spur sind noch nicht ausgearbeitet.

 

zu 2.

Der Bezirk konnte deutlich machen, dass eine Verlagerung des Wirtschaftsverkehrs in die Seitenstraßen der Kantstraße keine Option für eine Neuplanung der Kantstraße ist. Außerdem ist deutlich geworden, dass die mittlere Spur nicht allein aus der ÖPNV-Perspektive gedacht werden kann, bei der die anderen Bedarfe nachrangig nutzen müssen, was „übrigbleibt“. Für das Funktionieren der Kantstraße ist eine differenzierte Abwägung notwendig, bei der aber unzweifelhaft der ÖPNV als Alternative zum MIV gestärkt werden muss. Der Bezirk hat in den Diskussionen einen Schwerpunkt auf die Verbesserungen für den Wirtschaftsverkehr, bzw. das Liefern und Laden gelegt und diese Verbesserungen letztendlich auch erwirken können. Dass durch die Flächenkonkurrenz am Ende nicht alle Interessen vorrangig berücksichtigt werden können, ist auch allen Beteiligten präsent.

 

Mir ist nicht klar auf welche konkreten Äußerungen der Verkehrssenatorin Sie sich beziehen. Die Lieferzeiten werden wie beschrieben als eigenständige Interessen abgewogen. Klar ist: ohne Kontrollen kann keine noch so gut abgewogene Regelung in der Praxis bestehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

11. Mündliche Anfrage Gregor Kadow

 fraktionslos

 Finanzielle Mittel zur Schlaglochbeseitigung

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche finanziellen Mittel stehen dem Bezirksamt für die Beseitigung von Straßenschäden zur Verfügung? 

 

  1. Verfolgt das Bezirksamt ein Programm zur Beseitigung der Schäden und wie werden die einzelnen Schäden priorisiert?

 

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Schlaglochbeseitigungen werden aus dem Titel 52101 im Kapitel 3800 finanziert, aus dem alle Unterhaltungsmaßnahmen des öffentlichen Straßenlands finanziert werden. Der Gesamtansatz liegt bei 6,672 Mio. €. Für Asphaltreparaturen werden beispielsweise in den 6 Unterhaltungsbezirken je 100.000 Euro für Rahmenverträge vorgemerkt. Die Vertragsfirmen beseitigen kleinere Schäden wie Schlaglöcher.

 

zu 2.

Das Wesen von Schlaglöchern ist, dass sie nicht planbar auftreten, weshalb es kein vorgeplantes Programm gibt. Treten sie auf, werden sie durch die gebundenen Firmen beseitigt, ggf. auch provisorisch mit Kaltasphalt. Gefahrenstellen werden umgehend beseitigt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

12. Mündliche Anfrage Susan Drews

 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 Schulplätze

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Schulplätze fehlen im Grundschul- und im Oberstufenbereich in Charlottenburg-Wilmersdorf

 

  1. Wie gedenkt das Bezirksamt dem Mangel zu begegnen?

 

 

zu 1 und 2:

r das kommende Schuljahr 2022/23 ist festzustellen, dass allen Schüler*innen der Jahrgangsstufe 1 und 7, die im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf wohnen und keinen Platz an einer ihrer Wunschschule erhalten haben, ein Schulplatz im Bezirk an einer allgemeinbildenden Schule in öffentlicher Trägerschaft angeboten werden konnte.

 

r den Grundschulbereich ist mitzuteilen, dass die Schulpflicht für die einzuschulenden Schüler*innen nur durch die Einrichtung zusätzlicher Klassen sichergestellt werden konnten. Bereits in den vergangenen Schuljahren sind durchschnittlich 10-12 zusätzliche Klassen in der Jahrgangsstufe 1 eingerichtet worden (durchschnittlich für 250-300 Schüler*innen). Für das kommende Schuljahr 2022/23 sind es insgesamt 12 zusätzliche Klassen.

 

In den kommenden Jahren werden sich durch Erweiterungsbauten bzw. Modularen Ergänzungsbauten (MEB) auf bestehenden Schulstandorte die zur Verfügung stehende Schulplatzkapazitäten im Grundschulbereich deutlich erhöhen und voraussichtlich das derzeit bestehende und prognostizierte Defizit der kommenden Jahre ausgleichen. Die weitere Bedarfsentwicklung (z.B. durch den sogenannten Generationswechsel oder Wohnungsneubau) können hier in Zukunft ggf. noch weiter Bedarfe nach sich ziehen, so dass hier jährlich entsprechende Prognosen unter Berücksichtigung aller zur Verfügung stehenden Daten (Bevölkerungsprognose, Schülerzahlenentwicklung, Wohnbevölkerung) erstellt werden.

 

r den Bereich der Oberschulen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ist festzustellen, dass die zur Verfügung stehenden Schulplatzkapazitäten zurzeit für die Wohnbevölkerung ausreichend sind. Die Oberschulen haben allerdings eine berlinweite Versorgungsfunktion, so dass auf Grund der bestehenden rechtlichen Vorgaben zur Schulplatzvergabe durch den Bezirk nur eingeschränkt gesteuert werden kann, wie viele Schüler*innen aus anderen Bezirken aufzunehmen sind. Ggf. könnte das derzeitige Vergabeverfahren dazu führen, dass durch die Schulplatzvergabe an Schüler*innen aus anderen Bezirken für hier wohnende Schüler*innen ggf. zusätzliche Kapazitäten zu schaffen sind, da bisher eine vorrangige Vergabe von Schulplätze an im Bezirk wohnende Schüler*innen erst ab dem sogenannten Zweitwunsch möglich ist.

 

r die Gymnasien ist davon auszugehen, dass die hier zur Verfügung stehenden Schulplatzkapazitäten auch in den kommenden Jahren ausreichen werden.

 

Bei den Integrierten Sekundarschulen ist allerdings davon auszugehen, dass die derzeit zur Verfügung stehenden Schulplatzkapazitäten nicht ausreichend sind. Nur rund 40% der Schulplätze an Oberschulen stehen derzeit im ISS-Bereich zur Verfügung. Dieser Anteil wird nach Einschätzung des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf in der Zukunft nicht ausreichen, um die entstehenden Bedarfe, die durch das „Hochwachsen“ der zusätzlich aufgenommene Schüler*innen in der Grundschule, aufzunehmenden Schüler*innen aus den Gymnasien, die das Probejahr nicht bestehen und durch Schüler*innen, die aus den Willkommensklassen in den Regelbereich wechseln zu decken. Der Bezirk setzt sich daher dafür ein, dass zusätzliche Schulplatzkapazitäten an bestehenden Schulstandorte von ISS bzw. durch Schulneubauten geschaffen werden können.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Heike Schmitt-Schmelz

 

 

13. Mündliche Anfrage Timur Sarić

 SPD-Fraktion

Wohnungsumwandlung und Nachverdichtung in der Knobelsdorffstraße 11

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt eine geplante Umwandlung von Mietwohnungen zu Eigentumswohnungen in dem Gebäude an der Anschrift Knobelsdorffstraße 11 bekannt und wenn ja, wurde dafür eine Genehmigung beantragt oder erteilt?

 

  1. Wurde für die Nachverdichtung im Hinterhof der Knobelsdorffstraße 11 eine Baugenehmigung beantragt oder erteilt?

 

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

 

zu 1.

Für das Gebäude wurde im Februar 2020 eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erteilt. Ein Antrag auf Umwandlung ist bis dato nicht eingegangen (weder auf Grundlage § 172 BauGB noch § 250 BauGB).

 

zu 2.

Nein. Es wurde jedoch für eine Nachverdichtung zwei Anträge auf Vorbescheid gestellt. Diese sehen einen Baukörper in unterschiedlicher Höhe in der 3. Reihe vor. Die Vorbescheidsfragen zur Lage außerhalb der festgesetzten Baugrenzen des Bebauungsplans VII-192, sowie zur Überschreitung des Nutzungsmaßes wurden daher negativ beantwortet.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Fabian Schmitz-Grethlein

 

 

14. Mündliche Anfrage Tobias Bergmann

 FDP-Fraktion

 Bushaltestellen Buslinie 143

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Korrespondenzen des Bezirksamts gab es mit der BVG zum Thema der beiden sehr nahen Bushaltestellen „Berliner Straße“ und „Landhausstraße“ der Linie 143?

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Die BVG wurde zur Beantwortung der mündlichen Anfrage Nr. 4 auf Drucksache 0026/6 um Stellungnahme gebeten. Ihr wurde die Beantwortung des Bezirksamts mit einer abweichenden Sichtweise zur Kenntnis gegeben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

15. Mündliche Anfrage Constanze Röder

 SPD-Fraktion

Umgang mit Rücklagen von Schulen

(§ 7 Schulgesetz)

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie geht das BA mit den Vorgaben (Nachschau Haushaltsberatungen) bzgl. Rücklagen von Schulen gemäß § 7 Schulgesetz um?

 

  1. Welche konkreten Auswirkungen haben diese Vorgaben für die jeweiligen Rücklagen der Schulen im Haushaltsjahr 2022 und 2023 und zukünftigen Haushaltsjahren?

 

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

sehr geehrte Frau Röder,

 

die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

zu 1.

Das Bezirksamt hat sich anlässlich seiner Klausurtagung am 21. Juni 2022 mit dem Thema beschäftigt. Es besteht Einvernehmen darüber, dass die Rücklagen, die in den Haushaltsjahren 2020 (644.650,72 €) und 2021 (463.186,08 €), insgesamt also 1.107.836,80 €, auf Basis des § 7 Schulgesetz gebildet wurden, rechtmäßig entstanden.

Insgesamt war am Ende des Haushaltsjahres 2021 davon ausgegangen worden, dass ein Gesamtvolumen von 2.386.132,95 € in der Rücklage zur Verfügung stehen würde.

Nach der Anrechnung des Rücklagenaufwuchses auf den Ausgleich des Haushaltes 2021 nach Basiskorrektur und der damit verbundenen buchungstechnischen Konsequenz (vgl. B5 aus der Nachschau 2022/2023) ergibt sich der Umstand, dass aus der Rücklage nur der Teil ohne Einschränkung verwendet werden kann, der sich am Ende des Jahres 2019 bereits in der Rücklage befand. Das waren am 31.12.2019 insgesamt 1.278.296,15 €.

 

Für die ausgabeseitige Verwendung des Aufwuchses 2020/2021 müsste im jeweiligen Haushaltsjahr eine entsprechende Gegenfinanzierung aus dem Haushalt vorliegen, denn nach B5 der Nachschau muss im HHJ 2023 aus der Rücklage ein Betrag in Höhe von 1.107.836,80 € entnommen werden, dem keine Ausgaben gegenüberstehen, die nicht bereits im Haushaltsplan veranschlagt sind.

 

Eine parlamentarische Rücknahme dieser Gemengelage wird nicht erwartet, weil der Hauptausschuss dem Vorschlag der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) zum Umgang mit den Rücklagen bewusst gefolgt ist.

 

Dennoch soll weiter versucht werden, das Thema politisch zu bearbeiten. Daher hat das Bezirksamt noch keine abschließende Entscheidung zu dieser Thematik getroffen. Vielmehr sollen folgende Entwicklungen abgewartet werden:

 

  • Der Unterausschuss Finanzen des Rats der Bürgermeister/innen (RdB) hat das Thema aufgegriffen. Es soll versucht werden, die Problemlage noch einmal umfassend darzustellen und sowohl SenFin als auch dem Abgeordnetenhaus zu verdeutlichen, dass es aus Sicht der Bezirke keine Möglichkeit gibt, den Vorgaben zu folgen UND dennoch die Aufwuchsbeträge im Sinne ihres ursprünglichen Entstehens zu verwenden (das gilt im Übrigen auch für die maßnahmenbezogenen Rücklagen der pauschalen Zuweisung für Investitionen).
  • Die Kleine Kommission Finanzen soll noch einmal hinsichtlich des weiteren Umganges befragt werden – auch zur Frage des zukünftigen Umgangs mit der Leitlinie A01 (Ausschöpfung, Nachholbeträge, zukünftige Rücklagenbildung und Zukunft der gesetzlichen Grundlage).

 

 

zu 2.

Konkret steht fest, dass die Rücklage nach § 7 Schulgesetz nicht in der Höhe zur Verfügung steht, wie zu Beginn des Jahres 2022 angenommen wurde (vgl. Text zu 1.)

 

Eine unmittelbare Auswirkung hat die Entscheidung nicht, da auf der Basis der Erfahrungen der zurückliegenden Jahre und mit Blick auf die Gesamtzahlen nicht zu erwarten ist, dass im laufenden Jahr ein Abruf von Mitteln erfolgt, der den zur Verfügung stehenden Rücklagebetrag übersteigt. In der schulscharfen Einzelzuordnung der Rücklagen könnten jedoch Probleme durch nicht mehr verfügbare Mittel entstehen.

 

In der Wirkung ist es generell denkbar, dass größere Beschaffungen, seien es umfangreiche Buchbestellungen oder Unterrichtstechnik, nicht oder nicht im vollen Umfange erfolgen können. Das wiederum könnte zu Verzögerungen, z.B. im Prozess der Digitalisierung in den Schulen, führen.

 

Die Auswirkungen beziehen sich solange zunächst nur auf die Jahre 2022 und 2023, wie die Fragen zur Zukunft der Leitlinie A01 nicht beantwortet sind (vgl. Hinweis unter 1. zur Kleinen Kommission). Sollte zukünftig keine Rücklagenbildung mehr möglich sein, würden auch spätere Haushaltsjahre betroffen sein.

 

Unabhängig vom Blickwinkel auf die Schul-Rücklagen muss jedoch immer ein Abwägungsprozess mitgedacht werden, da durch das beschriebene Zusammenwirken der Entnahme zum Ausgleich des Haushalts im HHJ 2023 und einer Ausgabe im ursprünglichen Sachzusammenhang, immer die Frage einer Gegenfinanzierung im Raum steht.

 

In den Haushaltsjahren 2022 und 2023 hat der Bezirk jeweils noch rd. 7,6 Mio. € pauschale Minderausgaben (PMA) aufzulösen. Dieser Nachweis ist gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen und dem Abgeordnetenhaus zu führen.

 

Bei einem fehlenden PMA-Ausgleich schwingt zum Jahresabschluss immer die Gefahr mit, dass der Bezirk in die Konsolidierung rutscht. In einem solchen Fall verlieren jedoch Rücklagen ohnehin ihre Sachbindung, weil dann der Ausgleich des Gesamthaushaltes oberste Priorität hat.

 

Mit freundlichen Grüßen

Kirstin Bauch

 
 

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