Drucksache - 0181/6  

 
 
Betreff: Digitalisierung der Parkraumüberwachung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Sempf/Dr. Murach 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.06.2022 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr Beratung
22.09.2022 
11. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr vertagt   
05.10.2022 
12. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.10.2022 
13. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf hat in ihrer Sitzung am 20.10.2022 beschlossen:

 

" Das Bezirksamt wird aufgefordert, anlässlich der anstehenden Erweiterung der Parkraumbewirtschaftungsgebiete die Überwachung des Parkraumes auf Grundlage einer Kennzeichenerfassung zu digitalisieren. Dies soll u. a. durch den Ersatz der „Fuß-Patrouillen“ von Ordnungsamtsmitarbeiter*innen durch Scancars erfolgen, so wie es in holländischen Städten bereits erfolgreich praktiziert wird. Die Digitalisierung soll zusammen mit dem Bezirk Mitte und der Senatsverwaltung umgesetzt werden.

 

In einer ersten Stufe sind die rechtlichen Spielräume einer digitalen Parkraumüberwachung nach deutschem Recht zu nutzen, so wie sie im Rechtsgutachten „Becker Büttner Held“ im Auftrag der Agora Verkehrswende herausgearbeitet wurde*. So muss vorerst bei der automatischen Erfassung der Falsch- und Schwarzparkenden durch Scancars noch ein/e behördliche/r Mitarbeiter*in Vorort sein.

 

Weiterhin wird das Bezirksamt aufgefordert, sich beim Senat über den Rat der Bürgermeister für Initiativen des Landes Berlin in der Verkehrsministerkonferenz und im Bundesrat dafür einzusetzen, das Straßenverkehrsrecht dahingehend zu reformieren, dass auch die Datenübermittlung an die Bußgeldstellen automatisiert werden kann. Dies ist so auch im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vorgesehen.

 

In diesem Sinne wird das Bezirksamt aufgefordert, auch bei der Mitarbeit im Deutschen Städtetag für eine beschleunigte Anpassung der rechtlichen Voraussetzung zu werben.

 

Weiterhin ist die Teilnahme an einem Projekt des EU-Forschungsrahmenprogramms mit unserer Partnerstadt Amsterdam und weiteren deutschen Städten und Bezirken zu prüfen, mit der ein Erfahrungsaustausch, eine professionelle Bürger*innenbeteiligung und eine Unterstützung der Anschaffung des technischen Equipments bis zu 80 % mitfinanziert werden könnte.

 

Der BVV ist erstmalig zum 31.12.2022 zu berichten."

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:

 

Die Veröffentlichung der Agora Verkehrswende „Fotobeweis am Straßenrand“ und das Rechtsgutachten „Becker Büttner Held“ sind hier bekannt. Daraus wird deutlich, dass für eine Umsetzung der digitalen Parkraumüberwachung nach aktueller Rechtslage erhebliche rechtliche Hindernisse bestehen und voraussichtlich eine bundesrechtliche Anpassung der StVO erforderlich sein wird.

Im Land Berlin läuft derzeit ein Modellprojekt für die digitale Parkraumüberwachung in Zusammenarbeit von SenUMVK und den Bezirken Mitte und FK, über das regelmäßig in der Unterarbeitsgruppe Parkraumbewirtschaftung der Ordnungsämter berichtet wird. Hierzu wurde im Ordnungsamt Mitte eine Geschäftsstelle eingerichtet.

 

Wie in der UAG Parkraumbewirtschaftung berichtet wurde, sind im Rahmen dieses Modellprojekts u.a. folgende Schritte nötig:

 

  • Aufbau von Netzwerken mit Entscheidungsträger/innen in anderen Bundesländern
  • Schaffung der erforderlichen Rechtsgrundlagen inkl. Lösung von Datenschutzfragen für die digitale Parkraumüberwachung als vorrangiges Ziel

 

Auf Bundesebene wurde eine Arbeitsgruppe gegründet.

Es ist mit dem jetzigen Erkenntnisstand davon auszugehen, dass es noch einige Jahre dauern wird, bis eine Parkraumüberwachung mit Scancars im Echtbetrieb durchgeführt werden kann.

 

Daher sollte erst einmal die weitere Entwicklung durch das Modellprojekt abgewartet werden. Da die digitale Parkraumüberwachung nunmehr ein regelmäßiges Thema der UAG ist, werden wir über neuere Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten und können ggf. darauf zeitnah reagieren. In Anbetracht der noch erforderlichen Rechtsanpassungen und sonstigen Klärungen und die damit erwartete Dauer bis zu einem Regelbetrieb von Scancars, ist die geplante Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung zunächst einmal konventionell zu planen.

 

Im Übrigen sind entsprechend den Vorgaben der SenUMVK aus dem SIWA-Antragsverfahren zur Finanzierung der Parkscheinautomaten in den ersten sieben Zonen folgende technische Anforderungen an die zu beschaffenden Parkscheinautomaten zu stellen:

 

Es soll möglich sein durch eine spätere Nachrüstung der vom Antrag betroffenen Parkscheinautomaten die Parkraumbewirtschaftung weiter zu digitalisieren. Folgende Punkte sind im Rahmen der Ausschreibung sicher zu stellen:

 

       Die Parkscheinautomaten sind so auszuschreiben, dass sie leicht in der Form umgerüstet werden können, dass das bereits in anderen europäischen Städten (z.B. Den Haag und Amsterdam) praktizierte Scancar-Verfahren genutzt werden kann.

       Zudem soll es möglich sein, dass auf dem Parkschein z.B. auch ein QR-Code erscheinen kann, der ebenfalls via Scanfunktion ausgelesen werden könnte und somit die Überwachung der Parkraumbewirtschaftung IT-gestützt vereinfacht bzw. effizienter werden lässt.

       Auch sollten die Parkscheinautomaten über ein zusätzliches Tastenfeld für einen im weiteren Verlauf ggf. noch abzustimmenden zusätzlichen Tarif (Carsharing, E-Fahrzeuge, Bewohner- parken o.ä.) verfügen oder zumindest ohne großen Aufwand nachträglich damit auszustatten sein.

       Bei der Installation der Parkscheinautomaten ist die exakte Position georeferenziert zu erfassen und dem Auftraggeber tabellarisch zu übermitteln. Die Geodaten der Parkscheinautomaten werden für das Handyparken und die weitere Digitalisierung der Parkraumbewirtschaftung benötigt.“

 

Dies wird bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses zu den Vergabeunterlagen entsprechend berücksichtigt.

 

In Anbetracht des dargestellten Sachstandes sind die im Antrag geforderten weiteren Initiativen des Bezirks zur Digitalisierung der Parkraumbewirtschaftung nicht erforderlich, da dies bereits von dem Modellprojekt abgedeckt wird, von dessen Ergebnissen auch der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf profitieren wird. Im Übrigen müssen die (knappen) Ressourcen in diesem Aufgabenfeld komplett in die konkrete Planung und Umsetzung der Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung in den ersten Zonen gesteckt werden, so dass auch ein aktueller Einstieg in eine aktive Rolle in dem Modellprojekt momentan geleistet werden kann.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

Kirstin Bauch Oliver Schruoffeneger

Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat

 

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