Drucksache - 0175/6
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Das Bezirksamt beschließt:
Das Bezirksamt hat ein großes Interesse an einer wirksamen sozialräumlich ausgerichteten gesundheitsförderlichen Stadtteilarbeit. Deshalb unterstützt es auch relevante Vorhaben zur Stadtteilarbeit in der Region Charlottenburg-Nord.
Der BVV ist bis zum 31.08.2023 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
Bereits im letzten Jahr wurde die Neuausschreibung des Trägers gefordert. Stadtteilzentren unterliegen einer Förderung der Senatsverwaltung für Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung. Die Mittel sind dem Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren zugeordnet. Die Vertragslaufzeit der aktuellen Förderphase endet mit dem 31. Dezember 2025. Es ist in diesem Kontext zu beachten, dass das Bezirksamt kein Weisungsrecht gegenüber dem Stadtteilzentrum hat. Dementsprechend fehlen vom Bezirksamt verfassten Konzepten eine notwendige Basis, um sie vor Ort umzusetzen.
Der aktuelle Träger zeigt sich neuen Ideen zur Stadtteilarbeit gegenüber aufgeschlossen. Neuerungen wie dem Modellprojekt der Berliner Hausbesuche wurden und werden vom Träger unterstützt. Der Träger wird als eigeninitiativ kooperativ handelnder Akteur wahrgenommen, der systematisch sozialräumliche Bedarfslagen bearbeitet. Die Fachabteilung befindet sich im laufenden Austausch, um die Ausrichtung des STZ zu begleiten.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Kirstin Bauch D. Wagner Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
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