Drucksache - 0823/2
Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich für den Erhalt der
Bibliotheken in der Zuständigkeit der Bezirke einzusetzen. Begründung: Zur Zeit
wird auf Berliner Landesebene diskutiert, die Zuständigkeit für die
Bibliotheken von den Bezirken weg beispielsweise zu einer Stiftung hin zu
verlagern. Gegen eine solche Schwächung der bezirklichen bildungspolitischen
und kulturellen Arbeit und gegen drohende umfangreiche Schließungen soll das
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf rechtzeitig Position beziehen. Die
Bibliotheken nehmen in den Bezirken seit Jahren in bewährter Weise wichtige bildungspolitische
und kulturelle Aufgaben wahr, die durch bezirksferne Lösungen nicht fortgesetzt
werden würden. Das Bezirksamt beantwortet die o. g. Drucksache wie folgt: Das Bezirksamt setzt sich weiterhin für den Erhalt der
Bibliotheken in der Zuständigkeit der Bezirke ein. In der aktuellsten
Veröffentlichung zu diesem Thema auf Landesebene, dem Abschlussbericht der
Arbeitsgruppe “Neuorganisation der Berliner Öffentlichen Bibliotheken”
wird dezidiert nochmals auf die für die Arbeitsgruppe verbindliche Rahmenbedingung
hingewiesen, dass für alle Überlegungen im Zusammenhang mit der Reorganisation
des Bibliothekswesens gilt: der “Erhalt der bezirklichen Verwaltungsautonomie
hinsichtlich der bezirklichen Bibliothekssysteme.” Das
Bezirksamt bittet, die Drucksache 823/2 damit als erledigt zu betrachten. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |