Drucksache - 0136/6  

 
 
Betreff: Ein Obdach für Wohnungslose
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Sempf/Dr. Biewener 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.05.2022 
8. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales Beratung
02.06.2022 
5. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.06.2022 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV hat in Ihrer Sitzung vom 23.6.2022 beschlossen:

 

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, einen Aufenthaltsort für obdachlose Menschen im Bezirk zu schaffen, der 24 Stunden an 7 Tagen der Woche geöffnet hat. Dabei ist darauf zu achten, dass mit den Trägern im Bereich Obdachlosigkeit zusammengearbeitet wird. Bei der Suche nach einer geeigneten Liegenschaft, soll auf eine zentrale Lage (z.B. rund um den Stuttgarter Platz) im Bezirk geachtet werden.

 

Der BVV ist bis zum 31.12.2022 zu berichten.

 

 

Wolfgang Tillinger

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Mit Schreiben vom 12.09.2022 hat sich das Bezirksamt mit dem Anliegen der BVV an die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gewandt, da im Haushalt des Bezirks keine Mittel zur Verfügung stehen. Die geschätzten Kosten für eine 24/7 Einrichtung würden sich auf 1.095.000 € im Jahr (60 € x 50 Plätze x 365 Tage) belaufen.

 

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat am 12.10.2022 mitgeteilt, dass die BVV Charlottenburg-Wilmersdorf mit ihrem Antrag ein deutliches Zeichen gesetzt hat, dass die Bekämpfung von Obdachlosigkeit und die bessere Versorgung obdachloser Menschen ein wichtiges Anliegen für den Bezirk ist.

 

Eine Finanzierung einer zusätzlichen 24/7 Einrichtung in Charlottenburg-Wilmersdorf aus Mitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ist derzeit nicht möglich.

 

Die Mittel für die bestehenden 24/7 Einrichtungen sind dem Land Berlin im Rahmen einer Förderung aus EU-REACT Mitteln zur Verfügung gestellt worden. Grundlage für die Vergabe der Leistung war eine Ausschreibung.

 

Die Förderung ist bis Ende 2023 befristet. Mit einer begleitenden Evaluation soll geprüft werden, ob und unter welchen Rahmenbedingungen 24/7 Einrichtungen zukünftig einen wirkungsvollen Beitrag zur nachhaltigen Beendigung von Obdachlosigkeit leisten können und welchen Platz sie ggf. im System der Wohnungsnotfallhilfe einnehmen könnten.

 

Erst wenn über eine Verstetigung positiv enschieden ist, kann geplant werden, wo und in welchem Umfang zukünftige Einrichtungen am besten zur Zielerreichung, der Vermittlung in das Regelsystem beitragen können.

 

Die Senatsverwaltung begrüßt den Beschluss der BVV ausdrücklich, zeigt er doch, dass dem Thema Beseitigung von Obdachlosigkeit im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf eine wichtige Rolle zukommt und bedankt sich für das Engagement für die Zielgruppe der wohnungslosen Menschen.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Kirstin Bauch  Arne Herz

Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat

 

 

 

 
 

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