Drucksache - 0116/6  

 
 
Betreff: Mündliche Anfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete 
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfragenMündliche Anfragen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
28.04.2022 
7. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Mündliche Anfragen
Mündliche Anfragen - Beantwortung

1. Mündliche Anfrage Sascha Taschenberger

 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 Projekte zur Gewaltprävention

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Mittel standen dem Bezirk im Jahr 2021 aus Projektzuschüssen der Landeskommission gegen Gewalt zur Verfügung und welche Projekte wurden mit wie vielen Mitteln durchgeführt?
     
  2. Welche Planungen hat das Bezirksamt für dieses Jahr?

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Wagner.

 

 

2. Mündliche Anfrage Dr. Jürgen Murach

 SPD-Fraktion

Öffentliche Zivilschutzanlagen in Charlottenburg-Wilmersdorf

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche öffentlichen Zivilschutzanlagen mit welchem Versorgungsgrad stehen in unserem Bezirk für Zivilisten für den hoffentlich nie eintretenden, aber leider nicht völlig unmöglichen Fall einer militärischen Auseinandersetzung zur Verfügung und welche davon sind auch auf einen Fall des Einsatzes von atomaren Waffen ausgerichtet? 
     
  2. Ist geplant, Zivilschutzanlagen aus der Zeit des Kalten Krieges zu reaktivieren, zu erweitern oder neu zu bauen und welche Verwaltungen sind für unseren Bezirk zuständig?

 

Zur Beantwortung Frau BzBm’in Bauch.

 

3. Mündliche Anfrage Karsten Sell

 CDU-Fraktion

 Bauzaun Badestelle „Bullenwinkel“ Grunewaldsee

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

Welche Absichten verfolgt das Land Berlin in Bezug auf die Badestelle „Bullenwinkel“ am Grunewaldsee?

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4. Mündliche Anfrage Recke/Bergmann

 FDP-Fraktion

 Zukunft der Kantstraße

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die aktuellen Verlautbarungen aus dem Senat, die Neuaufteilung der Kantstraße ohne die Beteiligung der Anrainer und des Bezirks dahingehend festzusetzen, dass sämtliche Parklätze auf dem Teilstück zwischen Wilmersdorfer und Joachimsthaler Straße entfallen und sowohl Liefer- als auch Busverkehr sich künftig eine Spur teilen sollen?

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt in diesem Zusammenhang die bestehenden Probleme mit dem Brandschutz hinsichtlich des Entfalls des 2. Rettungsweges für Wohnungen in der Kantstraße, die seit der Errichtung des Pop-Up-Radwegs eingetreten sind und warum beantwortet das Bezirksamt die hierauf gerichtete Schriftliche Anfrage des BV Heyne seit dem 26.07.2021 nicht?

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.

 

 

5. Mündliche Anfrage Annetta Juckel

 Fraktion DIE LINKE

Abriss-Eldorado Charlottenburg-Wilmersdorf – wo bleibt der Ersatzwohnraum? (Bitte um zusätzliche schriftliche Bereitstellung der Antwort)

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Warum wurde seit 2018 für insgesamt 162 vom Bezirksamt positiv beschiedenen Abrissen von Wohnhäusern noch nicht eine Ersatzwohnung nachgewiesen, wie es das Zweckentfremdungsverbotsgesetz vorschreibt?

 

  1. Wie sichert das Bezirksamt die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Mietobergrenze in Höhe von 7,92 Euro für Ersatzwohnraum nach Abriss, wenn es auf eine verbindliche grundbuchliche Eintragung mit beschränkt persönlicher Dienstbarkeit verzichtet und anstelle dessen lediglich in Nebenbestimmungen die Schaffung leistbaren Wohnraums regelt?

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Herz.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6. Mündliche Anfrage Dr. Michael Seyfert

 fraktionslos

Starke Zunahme von PKW-Zulassungen in Charlottenburg-Wilmersdorf

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die starke Zunahme von PKW-Zulassungen im Bezirk, die von 2017 bis 2021 7,14% auswies (bei weitem die höchste Zahl in Berlin, mit insgesamt mehr als 8.300 Fahrzeugen und dies obwohl die Bevölkerungszahl in diesem Zeitraum stagnierte)?
     
  2. Wird das Bezirksamt seine Verkehrspolitik auf diese Tatsache bei weitem keine Abkehr vom Auto, sondern im Gegenteil mehr Lust ein Auto zu besitzen und zu fahren ausrichten, Drangsalierungsmaßnahmen gegenüber Autofahrern bzw. deren Benachteiligung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern einstellen, diesbezüglich auch auf den Senat einwirken, um damit den Bedürfnissen einer großen Anzahl von Bürgern entgegenzukommen?

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.

 

7. Mündliche Anfrage Susan Drews

 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Sind die Straßenbäume durch die Trockenheit gefährdet?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt angesichts der Trockenheit den Zustand der Straßenbäume?

 

  1. Welche Maßnahmen sind nötig, um die Bäume zu schützen?

 

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Eine ausreichende Wasserversorgung ist für Bäume lebenswichtig. Bei anhaltender Hitze und Trockenheit leiden sie, Astbrüche und andere Schäden nehmen zu und im Extremfall können Bäume sogar absterben.

 

Vor allem neu gepflanzte Jungbäume brauchen in der Anwuchsphase sehr viel Wasser. Aus diesem Grund werden sie in den ersten sechs Jahren regelmäßig bewässert. Nach der Anwuchsphase werden die Bäume nur noch im Einzelfall gewässert, um sie langsam zu entwöhnen.

 

Langanhaltende Trockenheit stellt generell für Stadtbäume ein großes Problem dar. Idealerweise haben Straßenbäume eine hohe Toleranz gegenüber den Standortbedingungen in der Stadt. So sollten sie zum Beispiel gut mit Trockenheit, Wind, geringem Wurzelraum, mechanischen Belastungen, Salzeinträgen und Hundeurin zurechtkommen. Förderlich ist auch eine ausgeprägte Widerstandsfähigkeit gegenüber Schadorganismen.

 

Von enormer Bedeutung ist es zudem, dem fortschreitenden Klimawandel Rechnung zu tragen. Denn die Bäume, die wir heute pflanzen, müssen auch mit den in mehreren Jahrzehnten vorherrschenden Klimabedingungen zurechtkommen!

Wichtig ist aber auch, dass die Bäume sich gut ins Straßenbild integrieren. Aus diesem Grund ist insbesondere die Wuchsform zu beachten. Zur Herstellung des sogenannten Lichtraumprofils – hindernisfreier Raum über der Straße – ist die Schnittverträglichkeit der Bäume wichtig. Weiterhin ist ein geringerer Pflegebedarf von Vorteil, weshalb robuste Arten, die wenig Totholz ausbilden, besonders geeignet sind.

 

zu 2.

Eine flächendeckende Bewässerung aller Bäume im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ist verständlicherweise nicht möglich. Bei langanhaltender Trockenheit werden häufig jedoch auch ältere Jungbäume sowie Gehölze, die einen schwierigen Standort haben, gewässert. Hierbei greift das Grünflächenamt Charlottenburg-Wilmersdorf auch auf die Unterstützung externer Fachfirmen zurück.

 

Aber auch die Zivilgesellschaft kann sich aktiv einbringen:

Dank der Aktion „Rettet unsere Bäume“ können Berliner:innen ein kostenfreies Gießpaket, bestehend aus einem Gießsack und einer Gießkanne erhalten, um hitzegeplagte Bäume vor der eigenen Haustür vor Schäden zu bewahren. Die Anmeldungen starten am Dienstag, 19. April 2022. Das Bezirksamt begrüßt diese Aktion.

 

Durch die zunehmend heißen und trockenen Sommer geraten die Berliner Straßenbäume in Wassernot und sind auf die Hilfe der Bürger:innen angewiesen. „Rettet unsere Bäume“, eine Aktion von Grüne Liga Berlin e.V. und Spreequell, ruft daher zur tatkräftigen Unterstützung auf und verteilt Gießzubehör an Interessierte.

 

Auf der Aktionswebseite (https://www.grueneliga-berlin.de/themen-projekte2/stadtbegruenung/rettetunserebaeume/) wird erklärt, wie man ein Gießpaket erhalten kann und Stadtbäume sinnvoll bewässert werden.

 

Um die Bedürftigkeit eines Baumes zu ermitteln und um zu erfahren, ob der ausgesuchte Baum schon gepflegt wird, arbeitet die Aktion mit https://giessdenkiez.de/ von CityLab Berlin zusammen. Auf dieser Plattform können Bäume markiert werden, nachdem sie gegossen wurden.

 

Seit diesem Frühjahr informiert das Grünflächenamt in seinem überarbeiteten Internetauftritt über die Pflege von Stadtbäumen: https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechen/gruenflaechen/artikel.196253.php?jddjhttps://www.google.com/?gws_rd=ssl

 

Mit freundlichen Grüßen

Schruoffeneger

8. Mündliche Anfrage Dr. Claudia Buß

 SPD-Fraktion

 Sporthalle Eisenzahnstraße

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wann wird die Aufstockung der Sporthalle in der Eisenzahnstraße in Wilmersdorf fertiggestellt?

 

  1. Welche neuen Vereine bzw. Schulen können den zusätzlichen Platz bzw. Sportzeiten dann nutzen?

 

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

sehr geehrte Frau Dr. Buß,

 

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

zu 1.

Die Aufstockung der Schulsporthalle in der Eisenzahnstraße wird Ende 2022 fertiggestellt.

 

zu 2.

Der Erweiterungsbau (Aufstockung der Sporthalle auf Schulstandort in der Eisenzahnstraße) erfolgt, um den massiven Bedarf an gedeckten Sportanlagen (Sporthallen) im Bezirk entgegenzuwirken und somit die Unterdeckung an Sporthallen zu reduzieren. Die Neuaufnahme von

Vereinen im Bezirk steht hier nicht an erster Stelle, vielmehr die bessere Deckung schon bestehender Bedarfe. Somit kann aktuell auch keine Aussage darüber getätigt werden, welche Vereine mit welchen Sportarten dort künftig untergebracht werden sollen. Aktuell besteht ein erhöhter Bedarf an Hallenkapazitäten für die Sportarten Volleyball und Basketball.

 

Im Einzugsbereich der Sporthalle in der Eisenzahnstraße liegen drei Schulen. Die Otto-von-Guericke Schule, die Katharina-Heidenroth-Grundschule sowie die Anni-Heusser-Schule. Die Sporthalle an der Eisenzahnstraße wird dringend zur Abdeckung des schulischen Sportunterrichts dieser drei Schulen benötigt, die ihren Sportunterricht dort abhalten können.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Heike Schmitt-Schmelz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

9. Mündliche Anfrage Cordula Kollotschek

 CDU-Fraktion

 Gift in unseren Schulen?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Schulen im Bezirk sind noch asbestbelastet und wann ist die Entfernung der asbesthaltigen Bauelemente geplant?

 

  1. Welche Informationen zu dem Thema der Asbestbelastung in den Schulen des Bezirks hat das Bezirksamt dem RBB auf dessen Anfragen, die zu Rundfunkberichten am 22.4.22 geführt haben, vor allem hinsichtlich der Durchführung der im Abstand von 3-5 Jahren vorgeschriebenen Kontrollen gegeben?

 

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

sehr geehrte Frau Kollotschek,

 

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1.

In den Schulen des Bezirks sind keine vorhandenen Asbestbelastungen bekannt. Insofern gibt es auch keine Durchführung von Kontrollen.

Die Schulgebäude inkl. zugehöriger Sportgebäude des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf sind im Rahmen eines Förderprogramms der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen in den Jahren 1988 - 1992 untersucht worden. In diesem Zuge wurden Asbestprodukte entfernt und die Fundstellen umgehend saniert.

 

Zu 2.

Das Bezirksamt hat auf die Anfrage des RBB diesem im etwa die gleiche Auskunft zukommen lassen wie im Rahmen der Beantwortung der ersten Frage dieser mündlichen Anfrage.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Heike Schmitt-Schmelz

 

 

 

10. Mündliche Anfrage Johannes Heyne

 FDP-Fraktion

 Kein Milieuschutz mehr am Karl-August-Platz

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Aus welchem Grund erfolgte mit Veröffentlichung im Amtsblatt 09 vom 4. März 2022 die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für eine soziale Erhaltungsverordnung für das Gebiet Alt-Lietzow / Karl-August-Platz?

 

  1. Welche Rechtsfolgen hat die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für das vorgenannte und ggf. die weiteren Gebiete in Charlottenburg-Wilmersdorf, für welche eine soziale Erhaltungssatzung erlassen wurde?

 

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt wurden am 22. Juni 2021 soziale Erhaltungsverordnungen gem. § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB für die Gebiete „Karl-August-Platz“, „Richard-Wagner-Straße“ und „Alt-Lietzow“ festgesetzt. Da sich der Umriss dieser Gebiete leicht von der Kulisse des Aufstellungsbeschlusses für eine soziale Erhaltungsverordnung „Alt-Lietzow/Karl-August-Platz“ unterschied, war eine Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses notwendig geworden.

 

zu 2.

Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses hat für die Bereiche, in denen eine soziale Erhaltungsverordnung förmlich festgesetzt wurde, keine Auswirkungen, da dort mit Festsetzung ein Genehmigungsvorbehalt für den Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen gilt.

 

Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses hat für die Bereiche, in denen keine soziale Erhaltungsverordnung förmlich festgesetzt werden konnte, die Folge, dass dort Vorhaben nun nicht mehr gem. § 172 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 15 Abs. 1 BauGB zurückgestellt oder vorläufig untersagt werden können.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Fabian Schmitz-Grethlein

 

 

11. Mündliche Anfrage Rüdiger Deißler

 Fraktion DIE LINKE

Zurückgestellte Modernisierungen und Eigentumsumwandlungen rund um Amtsgerichtsplatz/Schloßstraße

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Durch den Aufstellungsbeschluss einer sozialen Erhaltungsverordnung für den Amtsgerichtsplatz/Schloßstraße von April 2021 ist es dem Bezirksamt möglich, bauliche Änderungen sowie die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen durch Hauseigentümer:innen noch bis zum 30. April 2022 zurückzustellen. Wie viele Anträge auf Genehmigung baulicher Veränderungen, Nutzungsänderungen und zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sind seitdem für Immobilien in diesem Gebiet gestellt worden?

 

  1. Wie viele der Anträge beziehen sich auf welche der folgenden Sachverhalte: Modernisierungen, Sanierungen, Wohnungsteilungen oder Wohnungszusammenlegungen, Umwandlung in Wohnungseigentum und wie viele davon wurden abgewiesen, wie viele zurückgestellt und wie vielen wurde stattgegeben?

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Zunächst ist festzuhalten, dass das Bezirksamt Vorhaben zurückstellen bzw. vorläufig untersagen kann, solange der Aufstellungsbeschluss gilt. Der Aufstellungsbeschluss gilt bis zur Festsetzung bzw. bis zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses. Die Möglichkeit Anträge zurückzustellen bzw. vorläufig zu untersagen, endet nicht automatisch nach 12 Monaten. Vielmehr können die Vorhaben selbst nur höchstens 12 Monate zurückgestellt bzw. vorläufig untersagt werden.

Seit Inkrafttreten des Aufstellungsbeschlusses „Schloßstraße/Amtsgerichtsplatz“ wurden in diesem Gebiet bis dato zwölf bauliche Anträge gestellt, die erhaltungsrechtlich relevant waren. Davon wurden neun zurückgestellt. Die übrigen drei konnten nicht zurückgestellt werden, da sie die Ziele des Erhaltungsrechts nicht gefährdeten.

 

Darüber hinaus wurden acht Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen vorläufig untersagt. Hinweis: Für Umwandlungen müssen in der Zeit des Aufstellungsbeschlusses keine Anträge gestellt werden. In der Regel wird das Bezirksamt aktiv, wenn Anträge auf Abgeschlossenheitsbescheinigung gestellt werden. Liegen diese aber bei den Eigentümern bereits „auf Halde“, kann die Umwandlung nicht mehr verhindert werden.

 

Zu 2.

Zunächst ist festzuhalten, dass das Bezirksamt nur Vorhaben zurückstellen kann, die im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach der Berliner Bauordnung beantragt werden. Insbesondere von genehmigungsfreien wohnungsinternen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen erlangt das Bezirksamt jedoch nur selten Kenntnis, da diese nicht anzeigepflichtig sind. Eine Anzeigepflicht müsste auf Landesebene in die Bauordnung aufgenommen werden.

 

 

Art

Anzahl der Anträge (gesamt)

Anzahl

Versagung

Anzahl Zurückstellungen/vorläufige Unter-sagungen

Anzahl Genehmigung

Modernisierungen

9

0

9

0

Instandsetzungen

3

0

0

3

Wohnungsteilung/Zusammenlegung

0

0

0

0

Umwandlung in Wohnungseigentum

8

0

8

0

 

Bei der Umwandlung von Miet- in Wohnungseigentum ist zu beachten, dass seit dem 6. August 2021 die Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB für ganz Berlin gilt. Umwandlungen werden daher nicht mehr unter dem § 172 BauGB bearbeitet. Alle vorläufigen Untersagungen wurden bis dato wieder zurückgenommen und werden nun unter der Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB bearbeitet.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Fabian Schmitz-Grethlein

 

12. Mündliche Anfrage Jun Chen

 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 Mieter*innenberatung im Bezirk

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Mittel stehen dem Bezirk zur Mieter*innenberatung zur Verfügung und wie werden diese Mittel verwendet?

 

  1. Sieht das Bezirksamt einen weiteren Bedarf an Mieter*innenberatung und welche Möglichkeiten der Ausweitung des Angebotes gibt es?

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

 

die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:

 

zu 1.

Zur Finanzierung der bezirklichen Mieterberatung stehen dem Bezirk auch im Kalenderjahr 2022 im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung 130.000 € von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zur Verfügung.

In den letzten Haushaltsjahren standen im Bezirkshaushalt außerdem jährlich neu festgesetzte Erträgnisse der Leon-Jessel-Stiftung für die Durchführung von Mieter- und Rechtsberatungen für Hilfsbedürftige zur Verfügung, im Jahr 2021 in Höhe von 12.000 €.  

 

zu 2.

Die Beratungsangebote der Mieterberatung werden überwiegend gut angenommen.

Das Angebot der Mieterberatung wird über die Pressestelle in den einschlägigen Presse- und Social-Media-Kanälen beworben.

 

Nach derzeitigem Stand ist keine Ausweitung des Angebots angedacht.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Arne Herz

 

 

 

 

 

13. Mündliche Anfrage Dr. Felicitas Tesch

 SPD-Fraktion

 Zukunft der Ernst-Habermann-Grundschule

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie ist in Zukunft die gemeinsame Nutzung des Schulgebäudes der Ernst-Habermann-Grundschule mit der VHS City-West geplant?

 

  1. Wie wird der Aufwuchs an der Ernst-Habermann-Grundschule gewertet?

 

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

sehr geehrte Frau Dr. Tesch,

 

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1 und 2:

Das Gebäude der ehemalige Rudolf-Diesel-Schule in der Prinzregentenstr. 33-34 wird zum einen durch die Ernst-Habermann-Grundschule (Erdgeschoss, 1. und 2. Stockwerk) und zum anderen durch die VHS City-West (3. und 4. Stockwerk) genutzt. Beide Einrichtungen verfügen über getrennte Eingänge. Allerdings sind sie durch die Treppenhäuser miteinander verbunden. Nach anfänglichen kleineren Schwierigkeiten (durch Kursteilnehmer*innen wurde der „falsche Eingang“ oder doch das Treppenhaus der Ernst-Habermann-Grundschule genutzt) gestaltete sich die gemeinsame Nutzung dieses Gebäudes lange Zeit unproblematisch.

 

Auf Grund steigender Schulplatzbedarfe wurde auch für die Ernst-Habermann-Grundschule die Einrichtung zusätzlicher Klassen geprüft. Dieses war aber nur unter der Bedingung möglich, dass hierfür Räume der VHS durch die Grundschule genutzt werden können. Alle Beteiligten vor Ort kamen damals zu der Einschätzung, dass dieses möglich wäre.

 

Aktuell ist festzustellen, dass die gemeinsame Nutzung des 3. Stockwerks durch Erwachsene und Kinder sich schwieriger gestaltet als gedacht. Es haben hierzu vor Ort bereits klärende Gespräche mit den Beteiligten stattgefunden, die allerdings zu keiner dauerhaften Problemlösung geführt haben. In der Folge sind weitere Gespräche notwendig.

 

Grundsätzlich ist mitzuteilen, dass die VHS auf die Räume in diesem Gebäude angewiesen ist, um bedarfsgerechte Angebote sicherstellen zu können. Aktuell stehen im Bezirk keine anderen Räume für die VHS zur Verfügung.

 

Die Ernst-Habermann-Grundschule verfügt auf Grund der räumlichen Kapazitäten über 2 Züge mit einer durchschnittlichen Schülerzahl von 288. Im aktuellen Schuljahr werden insgesamt 338 Schüler*innen einschließlich einer Willkommensklassen an der Ernst-Habermann-Grundschule beschult.

 

Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Anzahl der einzuschulenden Kinder auch für diesen Schulstandort ansteigt. In der Folge wäre es aus Sicht des Schulträgers zu begrüßen, wenn hier die Zügigkeit der Grundschule von 2 auf 3 Züge steigen könnte.

 

Mit allen beteiligten Bereichen finden hierzu derzeit Abstimmungen statt, um eine grundsätzliche Lösung zu erarbeiten, die den unterschiedlichen Interessen- und Bedarfslagen gerecht werden. Dieses wird allerdings noch einige Zeit in Anspruch nehmen und von daher bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Heike Schmitt-Schmelz

 

 

14. Mündliche Anfrage Tobias Bergmann

 FDP-Fraktion

 Poller/Radweg in der Fasanenstraße

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wird der Radweg in der Fasanenstraße noch erweitert?

 

  1. Welche Kosten sind für den Radweg/Poller veranschlagt?

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Nein. Die Fasanenstraße ist südlich der Hardenbergstraße eine für den gegenläufigen Radverkehr geöffnete Nebenstraße mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. In solchen Straßen werden keine Radwege eingerichtet. In der Fasanenstraße wurde kürzlich mit der Aufstellung von „Leitboys“ eine lange geplante und zuletzt durch Bauarbeiten und insolvente Auftragnehmer verzögerte Maßnahme abgeschlossen, bei der in den Kreuzungsbereichen der Fasanenstraße mit dem Kurfürstendamm, der Kantstraße und der Hardenbergstraße mit Markierungen und Leitboys der gegenläufige Radverkehr auf dieser wichtigen und inzwischen im Vorrangnetz aufgenommenen Route gesichert wird.

Zwischen Lietzenburger Straße und Hohenzollerndamm ist die Anordnung einer Fahrradstraße geplant, die nach der Aufhebung der baustellenbedingten teilweisen Sperrung zwischen Lietzenburger Straße und Fasanenplatz umgesetzt wird.

 

zu 2.

Das Bezirksamt hat eine Mittelzusage von SenUMVK in Höhe von 120.890,77 €. Der Kostenrahmen kann aller Voraussicht nachgehalten werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

 

15. Mündliche Anfrage Dr. Anne Zetsche

 Fraktion DIE LINKE

Erneute Diskussion zum Stadionneubau im Olympiapark

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. An welchen Verhandlungsrunden der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und Hertha BSC zum Thema Stadionneubau im Olympiapark war das Bezirksamt, wie von der BVV am 16.05.2019 per Beschluss gefordert, beteiligt und welche Positionen hat es hierbei vertreten?

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt folgende Aussage der Sportsenatorin Iris Spranger (SPD) vom 7. April: „Ich möchte gern, dass wir am Rande des Maifelds ein Stadion in kleinerer Form auch hinstellen können“ und stimmt das Bezirksamt der Aussage zu, dass sowohl das Maifeld als auch die angrenzenden Sport- und Grünflächen unter Denkmalschutz stehen und damit nicht bebaut werden dürfen?

 

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

sehr geehrte Frau Dr. Zetsche,

 

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1.

Das Bezirksamt war in der letzten Wahlperiode seit Ende 2018 am Runden-Tisch Hertha-Stadion beteiligt und auch an den Gesprächen der Faninitiative Blau-Weißes-Stadion.

Auch in dieser Wahlperiode nimmt das Bezirksamt an den Gesprächen der Initiative teil. Auch gab es ein erstes Gespräch zwischen der Senatsverwaltung Inneres und Sport, dem Landesdenkmalamt und unserem Stadtentwicklungsamt.

 

Zu 2.

Es ist zutreffend, dass der gesamte Olympiapark unter Denkmalschutz steht. Das Bezirksamt wird die Planung des Landes bzw. von Hertha prüfen und sich anschließend dazu äußern.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Heike Schmitt-Schmelz

 

 

16. Mündliche Anfrage Kai Bodensiek

 SPD-Fraktion

 Wartezeit bei Einbürgerungen

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Situation, dass die Einbürgerungsbehörde derzeit E-Mails versendet, in denen Antragssteller auf eine Wartezeit von einem Jahr hingewiesen werden, und dass daraus resultierende Haftungsrisiko auch im Hinblick auf § 75 VwGO?

 

  1. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt ggfs. auch in Zusammenarbeit mit anderen Bezirksämtern, um diesen Zustand zu beseitigen?

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:

 

zu 1.

Aktuell liegt die Wartezeit für einen Beratungstermin im Fachbereich Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten bei 12 Monaten, bedingt durch die Pandemie und zuvor längeren Vakanzen bei den Sachbearbeitern im Jahr 2019, sowie einer erhöhten Nachfrage von Einbürgerungen von bisherigen Unionsbürgern aufgrund des Brexits und den Flüchtlingen aus Syrien.

 

Die Terminanfragen werden in der Reihenfolge des Eingangs abgearbeitet. Es steht den Kund*innen gleichzeitig frei einen Antrag ohne Beratung einzureichen.

 

Die Einarbeitung der neuen Mitarbeiter*innen in die sehr komplexe Rechtsmaterie war unter Einhaltung aller Abstands- und Hygieneregeln sehr viel schwieriger als sonst üblich. Trotz inzwischen vollständiger Personalbesetzung lassen sich die Rückstände offener Vorgänge nur sukzessive aufarbeiten, auch aufgrund der steigenden Zahl von Neuanträgen und Terminanfragen.

 

Im Jahr 2021 wurden 1.132 Einbürgerungen vorgenommen. Im Jahr 2020 waren 786 Einbürgerungen zu verzeichnen.

 

zu 2.

Eine kurzfristige personelle Verstärkung ist nicht zielführend, da das Arbeitsgebiet umfassende spezielle Rechtskenntnisse des Einwanderungsrechts verlangt. Die Situation ist in den anderen Bezirken ähnlich, was das Ergebnis allerdings nicht zufriedenstellender macht.

 

Auch die vom Senat geplante Zuständigkeitsverlagerung von den Bezirken auf ein Landeseinbürgerungsamt wird nur zu einer Beschleunigung der Bearbeitungszeiten führen, wenn gleichzeitig die personellen Ressourcen erhöht werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Arne Herz

 

 

17. Mündliche Anfrage Tobias Bergmann

 FDP-Fraktion

Neupflanzung nach Beseitigung des Baumstumpfes in der Dillenburger Straße

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist nach der Beseitigung des Baumstumpfes in der Dillenburger Straße eine Neupflanzung beabsichtigt?

 

  1. Welchen groben Zeitrahmen hat das Bezirksamt dafür?

 

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu 1. und 2.

Üblicherweise kann aus Mittelknappheit nicht jeder Baum zeitnah nachgepflanzt werden, hierbei ist nicht der Kostenaufwand für die Pflanzung selbst, sondern die Pflege für die nachfolgenden 5 Jahre ausschlaggebend. Eine Pflanzung kann in der nächsten Pflanzperiode ab Herbst 2022 realisiert werden, wenn im Umfeld der Baumbestand bereits große Lücken aufweist bzw. wenn sich für diesen Standort ein Spender findet.

 

Da im Umfeld des Baumstandorts mit der Nr. 37 fünf weitere Baumstandorte unbepflanzt sind, sind die zuvor genannten Bedingungen gegeben, so dass bei Eignung des Standortes die Pflanzung in der Pflanzsaison Herbst 2022 bis Frühjahr 2023 erfolgen wird.

 

Jeder nachzupflanzende Standort wird zunächst im Kataster und vor Ort geprüft. Die fachliche Prüfung ist generell Grundlage für einen Nachpflanzungsvorschlag. Ein Baumstandort ist nachhaltig, d.h. der Baum hat langfristig gute Entwicklungschancen, wenn die Anforderungen an Lichtverhältnisse und ausreichende Abstände zu Fassaden, Nachbarbäumen, Einbauten, Bushaltestellen (Ein-/Ausstieg ohne Betreten der Baumscheibe möglich), Einfahrten, Kreuzungen, Überwegen (freie Sicht für alle Verkehrsteilnehmer) und zur Straße sowie Leitungen (keine Hydranten, Schächte oder Schieber in der Baumscheibe), U-Bahn-Tunnel) erfüllt sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 
 

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