Drucksache - 0095/6
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Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob im Rahmen der Beantragung eines Hortgutscheins und des Abschlusses eines Betreuungsvertrages, das Verwaltungsverfahren für den Bürger*innen durch direkte Kommunikation zwischen der jeweiligen Schule und dem Jugendamt ggfs. mit einer entsprechenden Einwilligung gem. Art. 6 Absatz 1 lit. a) DSGVO vereinfacht werden kann.
Der BVV ist bis zum 28.02.2023 zu berichten.
Wolfgang Tillinger Bezirksverordnetenvorsteher
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