Drucksache - 0088/6  

 
 
Betreff: Auflagenbeschlüsse für den Bezirksdoppelhaushaltsplan 2022/2023
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/SPD 
Verfasser:Kempf/Weise/Sempf 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Haushalt, Personal und Diversity Beratung
11.03.2022 
6. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung und Diversity - Zoom-Meeting      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.03.2022 
6. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 16.03.2022
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 17.03.2022 folgenden Beschluss gefasst:

 

  1. Sollten unterjährlich zusätzliche Gelder ohne Zweckbindung senatsseitig zur Verfügung gestellt werden, wird das Bezirksamt aufgefordert, davon 80% zur Auflösung der pauschalen Minderausgaben und 20% gebunden für politische Schwerpunkte einzusetzen. Dabei sind die Schwerpunkte auf die Politikfelder Bildung, Nachhaltigkeit, Ausstattung und Digitalisierung der Verwaltung und der BVV zu setzen. Der Haushaltsausschuss ist über die Maßnahmen zu informieren.
     
  2. Das Bezirksamt wird aufgefordert aus der Tiefbauunterhaltung eine Million Euro für die Schulwegsicherheit und eine Million für verkehrsarme Quartiere zu verausgaben. Für die Bereichsentwicklungsplanung City West, sind 50.000 Euro zu verausgaben.
     
  3. Das Bezirksamt wird aufgefordert dem Haushaltsausschuss bis zum 30.6. einen Bericht über mögliche Maßnahmen zur Reduzierung des strukturellen bezirklichen Defizits vorzulegen. Dabei sind auch die Möglichkeiten der Einnahmeerhöhungen darzulegen.
  4. Dem Haushaltsausschuss ist alle 3 Monate darzulegen, wie sich die Personalausgaben im Verhältnis zu den Ansätzen in den einzelnen Kapiteln des Haushalts entwickelt haben.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Zu 1.)

Weder in den Beratungen des Abgeordnetenhauses noch im Rahmen der Haushaltswirtschaft wurden vom Land Mittel ohne Zweckbindung zur Verfügung gestellt. Die zusätzlichen Mittel aus dem Beschluss des Abgeordnetenhauses zum Ausgleich des Haushaltes (Pauschale Mehrmittel), dienen in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 zum Ausgleich der veranschlagten pauschalen Minderausgabe und waren somit „zweckgebunden“.

 

Zu 2.)

Zum Stand der Bewirtschaftung im Haushaltsjahr 2022 geben die zuständigen Abteilungen von Herr Schruoffeneger (Schulwegsicherheit und verkehrsarme Quartiere) und Herrn Schmitz-Grethlein (Bereichsentwicklungsplanung City West) an, dass die Planung der Maßnahmen und die Verausgabung der Mittel durch die vorläufige Haushaltswirtschaft beeinträchtigt wurden. Die Abt. Stadt gibt an, „für die Bereichsentwicklungsplanung City West 50.000 € zu verausgaben“. Die Abteilung OrdUm ist ihrerseits „bemüht, eine Abarbeitung möglichst bis Ende des Jahres vorzunehmen“.

Für 2023 gehen beide Abteilungen davon aus, die Mittel wie von der BVV festgelegt verausgaben zu können.

 

Zu 3.)

Das Bezirksamt hat sich mit den Handlungsmöglichkeiten zur Reduzierung des strukturellen Defizits, das im Wesentlichen durch die veranschlagte pauschale Minderausgabe (PMiA) seinen Ausdruck erhält, im Rahmen seiner Klausurtagung im Juni beschäftigt. Hier wurde beschlossen, die Gegenfinanzierung wie folgt abzubilden:

 

Pauschale Mehrausgabe bei 2729-97101:              3.823.000 €

Sperren von Maßnahmen der pauschalen Zuweisung:              1.557.000 €

Sperre gemäß B26 der Nachschau (3620-42701):              100.000 €

Mehreinnahmen gegenüber der Vorgabe/Ansatzbildung:              2.159.000 €

              7.639.000 €

 

Erkennbar wurden hier bereits prognostisch Mehreinnahmen berücksichtigt. Da zu diesem frühen Zeitpunkt eine realitätsnahe Prognose jedoch noch mit gewissen Unsicherheiten verknüpft ist, wurde ferner vereinbart „Die Entwicklung der Einnahmen wird zum Ende des III. Quartals 2022 überprüft. Bestätigen sich die Mehreinnahmeerwartungen nicht, sind bis zum 31. Oktober 2022 ergänzende Maßnahmen zur Gegenfinanzierung der PMA zu veranlassen.

 

Auf Basis der Haushaltsschreibung per Monatsende September ergab sich, dass die Einnahmeentwicklung in den relevanten Kategorien, die nicht zum Ist basiskorrigiert werden, als günstig zu bezeichnen ist und weiterhin eine Gegenfinanzierungsquelle bildet. Dies gilt hingegen nicht für die Sperre von Maßnahmen der pauschalen Zuweisung für Investitionen, da es hier eine unterjährige Änderung in den Prozessen der Wirtschaftsführung gegeben hat. Dabei wurde durch die Senatsverwaltung für Finanzen festgelegt, dass eine Basiskorrektur für Maßnahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) nur dann in Betracht kommt, wenn 100% der pauschalen Zuweisung im Ist nachgewiesen werden können. Damit entfiel die Möglichkeit der Verhängung von Sperren. Die o.g. günstige Entwicklung bei den Einnahmen wird dies jedoch kompensieren können.

 

Damit stellt sich die beabsichtigte Gegenfinanzierung derzeit wie folgt dar:

 

Pauschale Mehrausgabe bei 2729-97101:              3.823.000 €

Sperre gemäß B26 der Nachschau (3620-42701):              100.000 €

Mehreinnahmen gegenüber der Vorgabe/Ansatzbildung:              3.716.000 €

              7.639.000 €

 

Zu 4.)

Bisher hat das Bezirksamt das gewünschte Zahlenmaterial noch nicht dem Haushaltsausschuss vorgelegt. Bis Mitte Juli gab es noch keine aussagekräftige Schreibung, weil bis dahin im Rahmen der vorläufigen Haushaltswirtschaft keine Ansätze eingespielt waren. In der Schwerpunktsitzung zum Personal des Haushaltsausschusses waren die Zahlen per Monatsende September vorbereitet, konnten jedoch durch die Präsentation des Personalberichts und die anschließende Beratung darüber nicht eingebracht werden. Die einfache Übergabe des Zahlenmaterials ist ohne Erläuterung jedoch (zumindest zu Beginn) nicht sinnvoll und folgt daher umgehend bei nächster Gelegenheit.

 

 

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