Drucksache - 0065/6  

 
 
Betreff: Barrierefreie Barrierefreiheit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.03.2022 
6. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Jugendhilfeausschuss Beratung
07.04.2022 
2. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
28.04.2022 
7. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 28.04.2022 Folgendes beschlossen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) wird ersucht, sich beim Bezirksamt dafür

einzusetzen, dass es bei Maßnahmen/Angeboten, welche eine barrierefreie Teilhabe

ermöglichen, keine zwei weiteren Vergleichsangebote eingereicht werden müssen. Das

Haushaltsrecht soll in diesem Fall unberücksichtigt bleiben.

Zum Beispiel: Der Gebärdendolmetschereinsatz.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Für die Vergütung der Gebärdendolmetscher gilt das Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen und Zeugen von Dritten (Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz - JVEG). Das Honorar für Sachverständige und für Dolmetscher ist im § 9 JVEG geregelt. Aktuell beträgt das Honorar für jede Stunde 85,00 EUR. Mit dieser Regelung stellt sich für die Verwaltung das Problem der zwei Vergleichsangebote nicht.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

Kirstin Bauch        D. Wagner

Bezirksbürgermeisterin      Bezirksstadtrat

 

 
 

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