Drucksache - 0065/6
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Die BVV hat in ihrer Sitzung am 28.04.2022 Folgendes beschlossen:
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) wird ersucht, sich beim Bezirksamt dafür einzusetzen, dass es bei Maßnahmen/Angeboten, welche eine barrierefreie Teilhabe ermöglichen, keine zwei weiteren Vergleichsangebote eingereicht werden müssen. Das Haushaltsrecht soll in diesem Fall unberücksichtigt bleiben. Zum Beispiel: Der Gebärdendolmetschereinsatz.
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
Für die Vergütung der Gebärdendolmetscher gilt das Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen und Zeugen von Dritten (Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz - JVEG). Das Honorar für Sachverständige und für Dolmetscher ist im § 9 JVEG geregelt. Aktuell beträgt das Honorar für jede Stunde 85,00 EUR. Mit dieser Regelung stellt sich für die Verwaltung das Problem der zwei Vergleichsangebote nicht.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Kirstin Bauch D. Wagner Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
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