Drucksache - 0032/6  

 
 
Betreff: Bezirksdoppelhaushaltsplan 2022/2023
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksbürgermeisterin 
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.02.2022 
5. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Diversity Beratung
11.03.2022 
6. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung und Diversity - Zoom-Meeting      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.03.2022 
6. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
VzB 32_6 Anlage_Entwurf Bezirksdoppelhaushaltsplan 2022_2023
D-Beschlussempfehlung
Beschluss

Die BVV beschließt:

 

„Der Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung und Diversity empfiehlt der BVV, die Bezirksamtsvorlage zum Bezirksdoppelhaushalt des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf für die Haushaltsjahre 2022/2023 in der geänderten Fassung vom 11.03.2022 zu beschließen.

 

Aus den Anpassungen der Verwaltung und den beschlossenen Änderungsanträgen im Zuge der Beratungen ergeben sich folgende Änderungen:

 

Das Gesamtvolumen in beiden Haushaltsjahren wird verändert. Diese Veränderungen ergeben sich aus der im Ausschuss am 11.03.2022 vorgelegten und erläuterten Nachschiebeliste und umfassen eine Reduzierung für das Haushaltsjahr 2022 um 655.000 EUR und für das Haushaltsjahr 2023 um 636.000 EUR.

Darüber hinaus verändert der beschlossene Änderungsantrag aus der Abschlussberatung am 15.03.2022 das Volumen nicht.

 

Das neue Volumen beläuft sich somit auf:

 

HAUSHALTS- EINNAHMEN AUSGABEN VERPFLICHTUNGS-

JAHR   ERMÄCHTIGUNGEN

 EUR EUR EUR

 

2022 819.946.400 819.946.400 260.000

 

2023 833.224.500 833.224.500 0

 

Der Text der Vorlage wird geändert. Dabei erhält der vorletzte Absatz folgende neue Fassung:

 

Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf weist in seinem Planentwurf nach Ausschöpfung aller bisherigen Veranschlagungsmöglichkeiten für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 jeweils ein Defizit aus. In den betreffenden Haushaltsjahren ist zum Ausgleich jeweils eine pauschale Minderausgabe (für das Haushaltsjahr 2023 unter Ausschöpfung der sog. 1%-Grenze) eingestellt worden. Die pauschale Minderausgabe ist nach Verabschiedung des Haushaltsgesetzes in der dann folgenden Haushaltswirtschaft durch interne Sperren auszugleichen. Dessen ungeachtet wird das Bezirksamt Forderungen nach der Rücknahme der Streichung von Personalmitteln zur Finanzierung von Personalbedarf gesamtstädtischer Zielvereinbarungen, der Aufhebung der zusätzlichen pauschalen Minderausgabe in der Zuweisung und nach einem Ausgleich der enorm gestiegenen Energiekosten an das Land herantragen.

 

Die nunmehr veranschlagte pauschale Mehreinnahme folgt den Möglichkeiten, die das Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 01.03.2022 (Ankündigung von Globalsummenerhöhungen für 2022/2023) bietet, wonach für vier Einzelsachverhalte eine entsprechende Etatisierung ohne Anrechnung auf die Pauschalen gewährt wird, wenn deren ausgabeseitige Abbildung nachvollziehbar dokumentiert wird. Diese Sachverhalte werden bei den Verstärkungsmitteln geparkt (gesamtstädtische Steuerungsvorhaben und Tagesreinigung an Schulen), direkt bei der sachlich in Betracht kommenden Buchungsstelle ausgewiesen (nicht-schulische Hochbauunterhaltung) bzw. reduzieren die pauschale Minderausgabe (Ausgleich für die Absenkung der E03-Vorgabe; nur HHJ 2022!).“

 

 

 

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