Drucksache - 0018/6  

 
 
Betreff: Das Radfahren am Prager Platz sicherer machen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Sempf/Dr. Buß/Wuttig 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.01.2022 
4.Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr Beratung
02.03.2022 
2. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr      
06.04.2022 
4. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr - Zoom-Meeting - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
28.04.2022 
7. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf hat in ihrer Sitzung am 29.04.2022 beschlossen:

 

"Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, welche Maßnahmen zur Sichtbarkeit einer Radverbindung in der Sackgasse am Prager Platz in der Aschaffenburger Straße möglich sind.

Dabei ist unter anderem zu prüfen, ob durch eine Markierung auf dem Asphalt, sich das Problem der zugeparkten Radverbindung lösen lässt.

Weiterhin soll geprüft werden, wie der am Prager Platz die Motzstraße querende Radweg so gestaltet werden kann, dass eine für alle Verkehrsteilnehmenden deutlich sichtbare und damit eindeutige Vorfahrtsregelung geschaffen wird.

 

Der BVV ist bis zum 30.06.2022 zu berichten."

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:

 

Die „Radverbindung“ zwischen Prager Platz und dem Wendehammer in der Aschaffenburger Straße ist straßenverkehrsrechtlich kein Radweg, sondern ein für den Radverkehr freigegebener Gehweg. Das Problem ist, dass im Bereich des abgesenkten Bordsteins Fahrzeuge halten bzw. parken und eine eindeutigere Kennzeichnung des freizuhaltenden Bereichs als notwendig erachtet wird.

 

Gemäß § 12 Satz 1 Nr. 5 ist das Halten „vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten“ verboten. Eine Überprüfung der Bauunterlagen hat ergeben, dass der problematisierte Bereich eine solche Zufahrt ist. Das Bezirksamt wird eine amtliche Kennzeichnung herstellen.

 

Der die Motzstraße querende Radweg am Prager Platz würde heute sicherlich nicht mehr in dieser Form gebaut werden. Eine eindeutige Vorfahrtsregelung ist jedoch vorhanden und eindeutig gekennzeichnet: Der Radverkehr fährt hier über einen abgesenkten Bordstein und muss daher Vorfahrt gewähren. Dies ist zusätzlich durch Zeichen 205 für den Radverkehr gekennzeichnet.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

Kirstin Bauch Oliver Schruoffeneger

Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat

 
 

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