Drucksache - 0010/6  

 
 
Betreff: Weitere Umbenennung von Straßen und Plätzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD (fraktionslos) 
Verfasser:Kohler/Kadow 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.01.2022 
4.Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage
Große Anfrage Antwort

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

die Große Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

„Das Dossier „Straßen- und Platznamen mit antisemitischen Bezügen“ von Felix Sassmannhausen, das vom Antisemitismusbeauftragten Berlins in Auftrag gegeben wurde, empfiehlt dem Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf 38 Straßen- und Platznamen zu kontextualisieren oder sogar umzubenennen. Wie bewerten sie die Empfehlung, die folgenden Namen zu ändern: Cicerostraße, Halemweg, Hoffmann-von-Fallersleben-Platz, Kaiserdamm, Kronprinzendamm, Otto-Dibelius-Straße, Richard-Wagner-Platz und Richard-Wagner-Straße?“

In dem genannten Dossier sind abweichend von der Fragestellung für Straßen Halemweg, Hoffmann-von-Fallersleben-Platz und Kaiserdamm nur „gegebenenfalls“ eine Umbenennung vorgeschlagen. Außerdem fehlt in der Aufzählung der eindeutigen Umbenennungsempfehlungen die Wangenheimstraße. Generell begrüßt das Bezirksamt das Dossier als systematische Übersicht. Ich möchte die einzelnen Umbenennungsvorschläge mit folgender Begründung nicht eingehend oder gar abschließend bewerten.

Straßenbenennung sind, insbesondere wenn sie Personen betreffen, ein besonderes symbolpolitisches Instrument der Erinnerungs- und Gedenkkultur. Sie sind im öffentlichen Raum präsent und in der Regel von Dauer. Zu unserer heutigen Erinnerungs- und Gedenkkultur gehört wohl stärker als zu Zeiten der meisten hier in Frage gestellten Benennungen der öffentliche Diskurs, zumal zu jeder Umbenennung auch ein neuer Straßenname gefunden werden muss. Der öffentliche Diskurs ist gerade auch dann wichtig, wenn es wie in diesen Fällen darum geht, die lange Geschichte, tiefe Verwurzelung und verheerenden Auswirkungen des menschenverachtenden Antisemitismus herauszuarbeiten.

 

 

„Sollten sie eine Umbenennung in Erwägung ziehen, welche objektiven Kriterien werden der Neubenennung zugrunde gelegt?“

 

Ergänzend zur Antwort zu 1. sei hier auf die „Ausführungsvorschriften Benennung“ verwiesen, in denen objektivierte Kriterien benannt werden.

Umbenennungen kommen demnach unter anderem in Frage bei Straßennamen

 

„mit Bezug auf die Zeit von 1933 bis 1945, sofern die Straßen nach aktiven Gegnern der Demokratie und zugleich geistig-politischen Wegbereitern und Verfechtern der nationalsozialistischen Ideologie und Gewaltherrschaft oder aus politischen Gründen nach Orten, Sachen, Ereignissen, Organisationen, Symbolen oder ähnlichem benannt wurden.

mit Bezug auf die Zeit von 1945 bis 1989, sofern die Straßen nach aktiven Gegnern der Demokratie und zugleich geistig-politischen Wegbereitern und Verfechtern der stalinistischen Gewaltherrschaft, des DDR-Regimes und anderer kommunistischer Unrechtsregime oder aus politischen Grün- den nach Orten, Sachen, Ereignissen, Organisationen, Symbolen oder ähnlichem benannt wurden.

mit Bezug auf die Zeit vor 1933, wenn diese nach heutigem Demokratieverständnis negativ belastet sind und die Beibehaltung nachhaltig dem Ansehen Berlins schaden würde.

mit Bezug auf den Kolonialismus, sofern die Straßen nach Wegbereitern und Verfechtern von Kolonialismus, Sklaverei und rassistisch- imperialistischen Ideologien oder nach in diesem Zusammenhang stehen- den Orten, Sachen, Ereignissen, Organisationen, Symbolen, Begriffen oder ähnlichem benannt wurden.“

Link:

https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/verkehr/service/rechtsvorschriften/amtsblatt_av_gur5.pdf

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

 
 

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