Drucksache - 1950/5  

 
 
Betreff: Änderung der GO-BVV § 14 a (2)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Geschäftsordnung 
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsbeschlussvorschlagBeschluss
Beratungsfolge:
Ausschuss für Geschäftsordnung Beratung
08.04.2021 
18. Öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.04.2021 
56. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussvorschlag
Beschluss

Die BVV beschließt:

 

Die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf vom 13. Dezember 2018, zuletzt geändert mit Beschluss vom

25.2 2021, wird wie folgt geändert:

 

 

 

㤠14 a

Sitzungen in außergewöhnlichen Notlagen

 

(2) In den Fällen des Absatzes 1 werden geheime Wahlen sowie Schlussabstimmungen über Rechtsverordnungen zur Festsetzung von Bebauungsplänen, Landschaftsplänen und anderen baurechtlichen Akten, die nach Bundesrecht durch Satzung zu regeln sind, sowie von naturschutzrechtlichen Veränderungsverboten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, als Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Abstimmungsunterlagen werden vom Büro der Vorsteherin nach der jeweiligen BVV-Sitzung unverzüglich an alle Bezirksverordneten versandt und müssen drei Wochen nach der jeweiligen BVV-Sitzung der Vorsteherin ausgefüllt vorliegen, damit die Stimmen gewertet werden können. Das Abstimmungsverhalten der Fraktionen und das Ergebnis werden unverzüglich öffentlich gemacht.“

 

 

Annegret Hansen

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 
 

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