Drucksache - 1950/5
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Die BVV beschließt:
Die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf vom 13. Dezember 2018, zuletzt geändert mit Beschluss vom 25.2 2021, wird wie folgt geändert:
„§ 14 a Sitzungen in außergewöhnlichen Notlagen
(2) In den Fällen des Absatzes 1 werden geheime Wahlen sowie Schlussabstimmungen über Rechtsverordnungen zur Festsetzung von Bebauungsplänen, Landschaftsplänen und anderen baurechtlichen Akten, die nach Bundesrecht durch Satzung zu regeln sind, sowie von naturschutzrechtlichen Veränderungsverboten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, als Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Abstimmungsunterlagen werden vom Büro der Vorsteherin nach der jeweiligen BVV-Sitzung unverzüglich an alle Bezirksverordneten versandt und müssen drei Wochen nach der jeweiligen BVV-Sitzung der Vorsteherin ausgefüllt vorliegen, damit die Stimmen gewertet werden können. Das Abstimmungsverhalten der Fraktionen und das Ergebnis werden unverzüglich öffentlich gemacht.“
Annegret Hansen Bezirksverordnetenvorsteherin
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