Drucksache - 1931/5  

 
 
Betreff: Haushaltsplanaufstellung 2022/2023
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Kempf/Wapler 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.04.2021 
56. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage
Große Anfrage - Beantwortung

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

das Bezirksamt beantwortet die o.g. Anfrage wie folgt:

 

 

  1. Welche übergeordneten Zielstellungen hat die Senatsverwaltung für Finanzen für die Aufstellung des Bezirkshaushaltsplans 2022/2023 vorgegeben hat und wie positioniert sich das Bezirksamt zu den einzelnen Vorgaben?

 

Das Bezirksplafondschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen für die Aufstellung 2022/2023, welches die Entwicklung des Plafonds insgesamt und ohne bezirksspezifische Details darstellt, ist am 15.04.2021 nachmittags eingegangen und wurde in der Sitzung des Bezirksamtes am 20.04.2021 erstmalig beraten. Das Globalsummenschreiben vom 26.04.2021 bildete die Grundlage für die Beschlussfassung des Bezirksamtes zu den Eckwerten 2022/2023 am 08.06.2021.

 

Wie bereits im Rahmen der Aufstellung 2020/21 war auch der Doppelhaushalt 2022/2023 unter den Bedingungen der Schuldenbremse aufzustellen. Die grundgesetzliche Schuldenbremse verlangt, dass der Haushalt des Landes Berlin grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen ist. Ausnahmen von diesem Grundsatz bestehen nur für den Fall einer Naturkatastrophe bzw. einer Notsituation mit erheblichen Auswirkungen auf den Landeshaushalt, die sich der Kontrolle des Landes entzieht, sowie zum Ausgleich von Mindereinnahmen im Fall einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Lage. Nachdem für das Jahr 2020 eine pandemiebedingte Notsituation festgestellt wurde, hatte der Senat von Berlin bereits in der Finanzplanung 2020-2024 die politische Absicht bekundet, den Haushalt des Landes ab dem Jahr 2022 wieder unter den Bedingungen des Regelsystems der Schuldenbremse aufzustellen.

 

Neben diesen grundsätzlichen, sich aus den Regeln der Schuldenbremse ergebenden Vorgaben unterlag/unterliegt die Aufstellung des Doppelhaushalts 2022/2023 den materiellen Beschränkungen, die sich aus den Auswirkungen der Pandemie auf den Berliner Haushalt ergaben. Dies waren im Wesentlichen die pandemiebedingte strukturelle Parallelverschiebung der Einnahmelinie nach unten und die Verpflichtung zur Tilgung der notlagenbedingten Kredite ab dem Jahr 2023 mit einer Verschiebung der bisherigen Ausgabelinie nach oben. Diese beiden Verschiebungen würden, sofern nicht gegengesteuert würde, zu dauerhaften und grundgesetzwidrigen strukturellen Defiziten führen.

 

Es war daher erforderlich und vom Senat politisch beschlossen, den in Vor-Corona-Zeiten avisierten Ausgabenpfad ab dem Jahr 2021 soweit abzusenken, dass ab dem Jahr 2022 ein struktureller Haushaltsausgleich ermöglicht wird.

 

Dabei war zu beachten, dass durch die hohen Vorbelastungen aus Rechtsbindungen und bereits getroffenen politischen Entscheidungen (z.B. Maßnahmen im Besoldungsbereich, Tarifanpassungen, Entwicklung der Transferausgaben, Kostensteigerungen bei der Schulbauoffensive und weiteren Investitionsprojekten) die vorhandenen finanziellen Spielräume faktisch bereits belegt sind und folglich etwaige Mehrausgaben nur durch Einsparungen an anderer Stelle möglich sein werden.

 

Diese allgemein gültigen Aussagen zur Ausgangssituation im Land Berlin wurden durch die Zuweisung an die Bezirke konkretisiert.

 

Im Personalteil kam es zu Aufwüchsen, etwa durch die Einrichtung einer sechsten Abteilung oder zusätzlichen Stellen im Rahmen des Pakts für den öffentlichen Gesundheitsdienst. Allen Vorgaben ist das Bezirksamt in seinem Eckwert-Beschluss gefolgt. Darüber hinaus hat das Bezirksamt zusätzlichen Personalbedarf in allen Bereichen identifiziert, die pauschal in den Eckwert übernommen wurden.

 

Die Zuweisungen für die Transferausgaben wurden in der übermittelten Höhe 1:1 veranschlagt, so wie es vorgegeben war.

 

Bei den sonstigen Sachausgaben wurden Meldungen der Abteilungen berücksichtigt und ansonsten die Ansätze des Jahres 2021 (unter Berücksichtigung der Fortschreibung für 2021) zu Grunde gelegt. In verschiedenen Bereichen enthielt die Zuweisung für 2022/2023 Schlussfolgerungen aufgrund von in der Zwischenzeit geschlossenen Zielvereinbarungen (etwa Baumpflege und Grünunterhaltung) oder Veränderungen der Rechtslage, wie etwa bei der Ausweitung der Lehr- und Lernmittel oder der Beköstigung.

 

Darüber hinaus gab es innerhalb des Bezirksamtes den politischen Konsens, die angedachte Anmietung des Kant-Centers mit den entsprechenden Mitteln abzubilden.

 

Unter Berücksichtigung aller dargestellten Punkte ergab sich im Eckwert eine pauschale Minderausgabe von rd. 25 Mio. € in beiden Jahren, womit die Erwartungen des Bezirks an eine neue Landesregierung bzw. das neue Abgeordnetenhaus politisch formuliert sind.

 

Allgemein wird hierzu ergänzend angemerkt, dass alle Bezirke aktuell teils erhebliche pauschale Minderausgaben vorsehen. Es bleibt nach der Wahl abzuwarten, welche Reaktionen dazu landesseitig erfolgen werden. Erst dann wird feststehen, ob und ggf. welche Veränderungen durch die Bezirke noch vorzunehmen sein werden.

 

  1. Welche konkreten Vorkehrungen trifft das Bezirksamt im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für eine Beschleunigung der Stellenbesetzungsverfahren und eine Verbesserung der Möglichkeiten der Personalgewinnung durch höhere Eingruppierung, Stufenvorwegnahmen und Einbeziehung in berufsgruppenspezifische Tarifverträge?

 

Eine entsprechende Stärkung der Serviceeinheit Finanzen und Personal und der dezentralen Büroleitungen wurde bei der Aufstellung des künftigen Stellenplans (Klausurtagungsbeschluss des Bezirksamtes aus Oktober 2020) in den Blick genommen. Die vorhandenen Stellen im Zentralen Bewerbungsbüro sind gegenwärtig vollständig besetzt. Die regelmäßig gegenüber dem Haushaltsausschuss vorgestellten Zahlen zur Entwicklung der Anzahl der Beschäftigten im Bezirk unterstreichen eine insgesamt positive Entwicklung der erforderlichen Stellenbesetzungen.

 

Im Rahmen der Bildung des Personal-Eckwertes sind nur bereits feststehende höhere Bewertungen eingeflossen. Es besteht haushaltsrechtlich nicht die Möglichkeit, eine betragliche Reserve für die genannten Instrumente zu bilden. Vielmehr sind diese regelmäßig aus dem insgesamt zur Verfügung stehenden Budget zu finanzieren.

 

  1. Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt im Rahmen der Haushaltsplanung für mehr Diversität in der Bezirksverwaltung?

 

Mit unserer ersten Personalmarketingkampagne „CreativeWork“ sind natürlich auch Anstrengungen für mehr Diversität in unserer Bezirksverwaltung unternommen worden. Ebenso ist der eingeleitete Prozess der Interkulturellen Öffnung zu nennen. Insgesamt handelt es sich um ein Querschnittsthema, das alle künftig sechs Abteilungen betrifft, und bezüglich weiterer Maßnahmen im „Feintuning“ des bevorstehenden Aufstellungsverfahrens durch das neu gewählte Bezirksamtskollegium und die neu gewählte BVV zu konkretisieren ist.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Naumann

 

 
 

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