Drucksache - 1919/5
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Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei der Senatsverwaltung für Finanzen und der BIM dafür einzusetzen, den Rückkauf des Geländes, der ehemaligen König-Fahd-Akademie in der Glockenturmstraße 23 zum Verkaufspreis, zuzüglich eines Ausgleichs für die bereits errichteten Bauten, zu forcieren.
Der BVV ist bis zum 31.05.2024 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Das Bezirksamt ist in Gesprächen mit der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familien hierzu, die wiederum mit der Senatsverwaltung für Finanzen im Kontakt steht. Ein Rückkauf wird zurzeit geprüft. Alternativ könnte auch ein Investor das Gebäude kaufen und das Land Berlin Mieter in dem Gebäude werden. Parallel wird geprüft, welche Schulart in dem Gebäude konkret untergebracht werden könnte. Aufgrund der neuen Musterraumprogramme scheint das Gebäude nicht mehr für eine dreizügige Grundschule nutzbar zu sein. Auch eine Oberschule scheint sich auszuschließen. Als Standort für eine Sonderpädagogische Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung hingegen scheint der Standort gut geeignet und der Bedarf ist hoch und stetig steigend. Sobald neue Informationen vorliegen wird das Bezirksamt im Schulausschuss über diese berichten.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Bauch
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