Drucksache - 1865/5
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Die BVV beschließt:
Die BVV beschließt den Entwurf der Erhaltungsverordnung (Anlage 3) gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet "Alt-Lietzow" im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg, einschließlich der Begründung (Anlage 1) und der Karte zur Gebietsabgrenzung (Anlage 2).
Umwandlungsverordnung:
Mit Erlass der sozialen Erhaltungsverordnung für das Gebiet "Alt-Lietzow" wird der Geltungsbereich dieser Verordnung auch unter die Umwandlungsverordnung (Verordnung über einen Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von Wohneigentum oder Teileigentum im Erhaltungsgebieten nach §172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches) vom 4. Februar 2020 (verkündet im GVBl. 2020, 38) fallen. Diese Umwandlungsverordnung tritt nach 5 Jahren wieder außer Kraft.
Annegret Hansen Bezirksverordnetenvorsteherin
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