Drucksache - 1856/5  

 
 
Betreff: Verkaufsangebot auf Wochenmärkten während der Pandemie
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Fraktion 
Verfasser:Recke/Tschörtner/Rexrodt 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.02.2021 
54. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Zoom Meeting Hier können Sie die BVV live verfolgen: https://www.youtube.com/watch?v=mxOFeGTkCLM ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Antrag Neu
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 18.02.2021 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich kurzfristig gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass die Beschränkung des Angebots auf Wochenmärkten auf die für den Einzelhandel zugelassenen Sortimente, § 14 (1) SARS-CoV-2 Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 2. Februar 2021, schnellstmöglich aufgehoben wird.

Um ausreichend Platz zwischen den Ständen zu gewährleisten, sind zusätzliche Flächen, beispielsweise durch Straßensperrungen zur Verfügung zu stellen und ggf. ein Rotationssystem zu prüfen.

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Mit Schreiben vom 25. Februar 2021 hat sich das Bezirksamt mit dem Anliegen der BVV an die Senatskanzlei, Senatsverwaltung für Inneres und Sport und Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe gewandt.

 

Dem bezirklichen Wunsch nach einer Aufhebung der Sortimentseinschränkungen auf den Wochenmärkten ist die Landesebene jedoch auch in der Ersten Änderungsverordnung vom 23. März 2021 zur Zweiten Verordnung über erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Zweite SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – 2. InfSchMV) nicht gefolgt.

 

Soweit in der BVV bei der Erörterung der Drucksache auf die Verwaltungspraxis in anderen Bezirken verwiesen wurde, ist festzuhalten, dass die auf den Wochenmärkten im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf von der Marktverwaltung durchgesetzten Beschränkungen exakt der rechtlichen Einschätzung der zuständigen Senatsverwaltungen für Wirtschaft, Energie und Betriebe sowie für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung entsprechen und Spielräume für die Zulassung weiterer Händler/innen bei der aktuellen Rechtslage nicht bestehen.

 

Die Durchführung der Wochenmärkte unter Pandemiebedingungen ist ohne Sortimentseinschränkungen möglich, wenn die SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dies erlaubt, daher ist ein Rotationssystem nicht notwendig. Für die Leichtigkeit des Straßenverkehrs sind Straßensperrungen an sämtlichen Wochenmärkten nicht zielführend.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Reinhard Naumann   Arne Herz

Bezirksbürgermeister  Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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