Drucksache - 1787/5  

 
 
Betreff: Investitionsprogramm 2021 bis 2025
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Abteilung Personal, Finanzen und Wirtschaftsförderung 
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming Beratung
26.02.2021 
54. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming -Zoom Meeting Gäste möchten sich vorab im BV-Büro melden (bvv@charlottenburg-wilmersdorf.de).- ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.03.2021 
55. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Zoom-Meeting - Unter diesem LINK können Sie die BVV verfolgen: https://www.youtube.com/watch?v=peOpLDtgOyM ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
I- Programm 2021 - 2025
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschlussempfehlung
Beschluss

Die BVV beschließt:

 

Die vorgelegte Fassung der Beratung der Investitionsplanung 2021 – 2025 wird angenommen.

"Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt die vom Bezirksamt vorgelegten Anmeldungen des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf zum Investitionsprogramm 2021 - 2025 des Landes Berlin in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ermächtigt das Bezirksamt, Änderungen in den Anmeldungen, die durch Entscheidungen der Senatsverwaltung für Finanzen, des Senats oder des Abgeordnetenhauses von Berlin herbeigeführt werden, in die von der BVV beschlossenen Anmeldungen zum Investitionsprogramm 2021 - 2025 einzuarbeiten. Dies gilt auch für Änderungen, die aufgrund von offensichtlichen Fehlern - wie z. B. Schreib- oder Rechenfehler - bis zur Einreichung bei der Senatsverwaltung für Finanzen berichtigt werden können.

 

Der FB Finanzen wird außerdem dazu ermächtigt, die Finanzvolumina der pauschalen Zuweisung, die bis zum 05.03.2021 nicht mit konkreten Einzelmaßnahmen unterlegt sind, beim Sammeltitel 71901 im Kapitel 4500 zu veranschlagen. Ferner wird der FB Finanzen dazu ermächtigt, bis zur endgültigen Einreichung bei der Senatsverwaltung für Finanzen bis dato fehlende oder unvollständige Erläuterungen, Maßnahmenbezeichnungen und Dringlichkeitsreihungen zu ergänzen.“

 

 
 

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