Drucksache - 1787/5
Die BVV beschließt:
Die vorgelegte Fassung der Beratung der Investitionsplanung 2021 – 2025 wird angenommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung ermächtigt das Bezirksamt, Änderungen in den Anmeldungen, die durch Entscheidungen der Senatsverwaltung für Finanzen, des Senats oder des Abgeordnetenhauses von Berlin herbeigeführt werden, in die von der BVV beschlossenen Anmeldungen zum Investitionsprogramm 2021 - 2025 einzuarbeiten. Dies gilt auch für Änderungen, die aufgrund von offensichtlichen Fehlern - wie z. B. Schreib- oder Rechenfehler - bis zur Einreichung bei der Senatsverwaltung für Finanzen berichtigt werden können.
Der FB Finanzen wird außerdem dazu ermächtigt, die Finanzvolumina der pauschalen Zuweisung, die bis zum 05.03.2021 nicht mit konkreten Einzelmaßnahmen unterlegt sind, beim Sammeltitel 71901 im Kapitel 4500 zu veranschlagen. Ferner wird der FB Finanzen dazu ermächtigt, bis zur endgültigen Einreichung bei der Senatsverwaltung für Finanzen bis dato fehlende oder unvollständige Erläuterungen, Maßnahmenbezeichnungen und Dringlichkeitsreihungen zu ergänzen.“
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