Drucksache - 1754/5
1. Einwohnerfrage Herr Angelo Bienek Abpollerung der Gehwege
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1: Das Bezirksamt wird den Gehwegbereich des Jungfernheideweges zwischen der Kurve (ggü. Hs-Nr. 51) und ca. 50 m nördl. der Zufahrt zum Freibad Jungfernheidepark mit Pollern versehen. Diese werden eingebaut, sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen (Frühjahr). Sollte diese Maßnahme nicht ausreichend sein, werden weitere Poller in nördlicher Richtung eingebaut.
Zu 2: Das Bezirksamt hat derzeit keine Lieferprobleme mit Händlern in Bezug auf die Beschaffung dieser Poller. Die Beschaffung der Poller erfolgt über die Straßenunterhaltungsmittel.
Zu 3: Die Baustellenbaken sind eine temporäre Maßnahme. Hier kann nicht sichergestellt werden, dass die Baustellenbaken an Ort und Stelle verbeiben oder durch die Verkehrsteilnehmer verschoben werden. Das Bezirksamt hat nicht die personellen Ressourcen um die Standorte der Baustellenbaken ständig zu kontrollieren.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
2. Einwohnerfrage Herr Manfred Kuhnle Falschparker
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
zu 1-3 Das Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf wendet grundsätzlich die Geschäftsanweisung PPr Stab Nr. 15/2014 über das Umsetzen von Fahrzeugen an und setzt entsprechend viele Fahrzeuge um. Einer gesetzlichen Regelung entspricht dies nicht. In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass das Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf im langjährigen Durchschnitt berlinweit die meisten Umsetzungen von Fahrzeugen anordnet. Insoweit drückt sich die politische Rückendeckung auch in Zahlen aus und ist gewollt.
Gleichwohl ist nach der Geschäftsanweisung stets eine notwendige Einzelfallprüfung durch die Dienstkraft vor Ort vorzunehmen, insbesondere nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Hierbei ist festzuhalten, dass sie im Rahmen dieser Prüfung einen Ermessenspielraum haben. Dies gilt auch bei den sogenannten Regelfällen des Umsetzens. Darüber hinaus spielen auch noch weitere Gesichtspunkte - wie zum Beispiel zeitliche Verfügbarkeit und Kapazitäten von Umsetzfahrzeugen - eine Rolle.
Weiterhin erfolgen vor Abschleppmaßnahmen Halterabfragen. Wohnen Halter in der Nähe des Feststellungsortes, wird versucht, mit ihnen Kontakt aufzunehmen, damit sie das Fahrzeug entfernen. Von einer Missachtung kann also keine Rede sein in rechtlicher Hinsicht.
Die Krumme Straße sowie die angrenzenden Straßen unterliegen einem besonderen Parkdruck, so dass in diesem Bereich trotz aller Verkehrsüberwachungsmaßnahmen immer wieder Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr festzustellen sein werden.
Eine dauerhafte und ständige „Überwachung“ bestimmter Örtlichkeiten über einen längeren Zeitraum ist aufgrund des vielfältigen Aufgabengebietes, welches ein pulsierender Innenstadtbezirk wie Charlottenburg-Wilmersdorf mit sich bringt, leider nicht möglich.
Abschließend bitte ich zu bedenken, dass die zunehmende Rücksichtslosigkeit und Aggressivität auf unseren Straßen ein gesellschaftliches Problem ist, dem von uns allen begegnet werden muss.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Herz
3. Einwohnerfrage Herr Michael Roeder Finanzierung der Gedenktafel am ehem. BA-Zwangsarbeiterlager in Wilhelmsaue 40
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Roeder,
zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:
Das Museum Charlottenburg-Wilmersdorf hat zugesagt, Entwürfe für die Gedenktafel Wilhelmsaue zu entwickeln und der Gedenktafelkommission vorzulegen. Weiter kann das Museum ggf. entstehende Kosten von Reproduktionsvorlagen für die grafische Gestaltung übernehmen.
Die Produktionskosten der Gedenktafel und die Kosten der Anbringung sind im Haushalt des Bezirksamtes aus dem Kapitel 3100/ Titel 52906 zu finanzieren. Der Ansatz enthält 5.000 € für die Ausstattung der Gedenktafelkommission (Bezug: BVV-DS 1179/5) in 2020 und in 2021.
Die Auswirkungen einer Haushaltssperre in einen Kontext über Bereitschaft oder suggerierter „Nichtbereitschaft“ zur Übernahme von Verantwortung zu setzen, ist sinnwidrig. Das Bezirksamt agiert als Verwaltungsträger im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und unterliegt dem Haushaltsrecht und seinen Bestimmungen. Da eine Haushaltsperre unmittelbares haushaltsrechtliches Instrument ist, wird dann in der konkreten Situation zu ermitteln sein, welche Ausgaben im Sinne der Landeshaushaltsordnung getätigt werden können oder auch nicht. Dies betrifft umfassende Aktivitäten des Verwaltungsträgers. Gegenwärtig ist eine Haushaltssperre nicht angekündigt.
Kapitel 3100 / Titel 52906
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz
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