Drucksache - 1754/5  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.12.2020 
52. Öffentliche Sitzung der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf -Zoom-Meeting- erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
Einwohnerfragen

1. Einwohnerfrage Herr Angelo Bienek

 Abpollerung der Gehwege

 

 

  1. Wann ist mit einer Abpollerung des Gehwegs Jungfernheideweg zwischen Saatwinkler Damm und Heckerdamm auf Charlottenburger Seite zu rechnen?
    Diese wurde durch den Stadtrat bereits versprochen.
    Aus Quellen habe ich erfahren, dass diese schon bestellt sind, aber nicht lieferbar.
     
  2. Wenn diese nicht lieferbar sind. Warum nicht? Kann man diese Notfalls woanders organisieren?
     
  3. Gibt es eine Möglichkeit mittels Baustellenbaken oder anderen Mitteln eine Abpollerung vorzunehmen bis die bestellten Poller geliefert sind?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1:

Das Bezirksamt wird den Gehwegbereich des Jungfernheideweges zwischen der Kurve (ggü. Hs-Nr. 51) und ca. 50 m nördl. der Zufahrt zum Freibad Jungfernheidepark mit Pollern versehen. Diese werden eingebaut, sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen (Frühjahr). Sollte diese Maßnahme nicht ausreichend sein, werden weitere Poller in nördlicher Richtung eingebaut.

 

Zu 2:

Das Bezirksamt hat derzeit keine Lieferprobleme mit Händlern in Bezug auf die Beschaffung dieser Poller. Die Beschaffung der Poller erfolgt über die Straßenunterhaltungsmittel.

 

Zu 3:

Die Baustellenbaken sind eine temporäre Maßnahme. Hier kann nicht sichergestellt werden, dass die Baustellenbaken an Ort und Stelle verbeiben oder durch die Verkehrsteilnehmer verschoben werden. Das Bezirksamt hat nicht die personellen Ressourcen um die Standorte der Baustellenbaken ständig zu kontrollieren.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Schruoffeneger

 

 

2. Einwohnerfrage Herr Manfred Kuhnle

 Falschparker

 

 

  1. Direkt vor unserem Haus Krumme Straße 41 ist eine kurze Engstelle, die in Richtung Kantstraße mit absolutem Halteverbot beschildert ist und täglich geparkt wird. Nun haben wir täglich lautes hupen – an Markttagen noch zusätzlich verstärkt.
    Ist Ihnen als Bezirksamt noch nicht bekannt, dass Strafzettel verteilen, keine Änderung bringt?
     
  2. Bereits für den Tatbestand, im absoluten Halteverbot zu parken, ist in der Gesetzgebung ein sofortiges Abschleppen (Umsetzen) vorgesehen. Dies liegt wohl am Ermessen der Polizei? -
    In unserem Falle addiert sich dies mit dem Tatbestand einer Behinderung. Werden hier bestehende Gesetze nicht einfach missachtet?
     
  3. In vielen Städten gibt es den politischen Willen zum grundsätzlichen abschleppen. Dies hat nach Polizei-Erfahrung nachhaltige Wirkung. Sind Sie als Bezirksamt denn bereit, der Polizei/Ordnungsamt durch einen Beschluss politischen Rückendeckung zu geben?

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

zu 1-3

Das Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf wendet grundsätzlich die Geschäftsanweisung PPr Stab Nr. 15/2014 über das Umsetzen von Fahrzeugen an und setzt entsprechend viele Fahrzeuge um. Einer gesetzlichen Regelung entspricht dies nicht. In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass das Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf im langjährigen Durchschnitt berlinweit die meisten Umsetzungen von Fahrzeugen anordnet. Insoweit drückt sich die politische Rückendeckung auch in Zahlen aus und ist gewollt.

 

Gleichwohl ist nach der Geschäftsanweisung stets eine notwendige Einzelfallprüfung durch die Dienstkraft vor Ort vorzunehmen, insbesondere nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Hierbei ist festzuhalten, dass sie im Rahmen dieser Prüfung einen Ermessenspielraum haben. Dies gilt auch bei den sogenannten Regelfällen des Umsetzens. Darüber hinaus spielen auch noch weitere Gesichtspunkte - wie zum Beispiel zeitliche Verfügbarkeit und Kapazitäten von Umsetzfahrzeugen - eine Rolle.

 

Weiterhin erfolgen vor Abschleppmaßnahmen Halterabfragen. Wohnen Halter in der Nähe des Feststellungsortes, wird versucht, mit ihnen Kontakt aufzunehmen, damit sie das Fahrzeug entfernen. Von einer Missachtung kann also keine Rede sein in rechtlicher Hinsicht.

 

Die Krumme Straße sowie die angrenzenden Straßen unterliegen einem besonderen Parkdruck, so dass in diesem Bereich trotz aller Verkehrsüberwachungsmaßnahmen immer wieder Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr festzustellen sein werden.

 

Eine dauerhafte und ständige „Überwachung“ bestimmter Örtlichkeiten über einen längeren Zeitraum ist aufgrund des vielfältigen Aufgabengebietes, welches ein pulsierender Innenstadtbezirk wie Charlottenburg-Wilmersdorf mit sich bringt, leider nicht möglich.

 

Abschließend bitte ich zu bedenken, dass die zunehmende Rücksichtslosigkeit und Aggressivität auf unseren Straßen ein gesellschaftliches Problem ist, dem von uns allen begegnet werden muss.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Arne Herz

 

 

3. Einwohnerfrage Herr Michael Roeder

 Finanzierung der Gedenktafel am ehem.

 BA-Zwangsarbeiterlager in Wilhelmsaue 40

 

 

 

  1. Ist es korrekt, dass das Bezirksamt die Kosten für Entwurf, Herstellung und Anbringung der Gedenktafel Zwangsarbeiterlager in der Wilhelmaue 40 übernimmt?
     
  2. Sind im Hinblick auf eine mögliche Haushaltssperre im kommenden Jahr bereits bzw. werden Vorkehrungen getroffen, dass die dazu notwendigen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (damit nicht, wie vor dem September angedacht, lokale Bürgerinitiativen u.ä. um Spenden für etwas gebeten werden, das eine genuine Aufgabe des BA ist, das historische Verantwortung übernehmen will)?
     
  3. Aus welchem Haushaltstitel werden die Mittel entnommen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Roeder,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

  1. Ist es korrekt, dass das Bezirksamt die Kosten für Entwurf, Herstellung und Anbringung der Gedenktafel Zwangsarbeiterlager in der Wilhelmaue 40 übernimmt?
     

Das Museum Charlottenburg-Wilmersdorf hat zugesagt, Entwürfe für die Gedenktafel Wilhelmsaue zu entwickeln und der Gedenktafelkommission vorzulegen. Weiter kann das Museum ggf. entstehende Kosten von Reproduktionsvorlagen für die grafische Gestaltung übernehmen.

 

Die Produktionskosten der Gedenktafel und die Kosten der Anbringung sind im Haushalt des Bezirksamtes aus dem Kapitel 3100/ Titel 52906 zu finanzieren. Der Ansatz enthält 5.000 € für die Ausstattung der Gedenktafelkommission (Bezug: BVV-DS 1179/5) in 2020 und in 2021.

 

  1. Sind im Hinblick auf eine mögliche Haushaltssperre im kommenden Jahr bereits bzw. werden Vorkehrungen getroffen, dass die dazu notwendigen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (damit nicht, wie vor dem September angedacht, lokale Bürgerinitiativen u.ä. um Spenden für etwas gebeten werden, das eine genuine Aufgabe des BA ist, das historische Verantwortung übernehmen will)?

 

Die Auswirkungen einer Haushaltssperre in einen Kontext über Bereitschaft oder suggerierter „Nichtbereitschaft“ zur Übernahme von Verantwortung zu setzen, ist sinnwidrig. Das Bezirksamt agiert als Verwaltungsträger im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und unterliegt dem Haushaltsrecht und seinen Bestimmungen.

Da eine Haushaltsperre unmittelbares haushaltsrechtliches Instrument ist, wird dann in der konkreten Situation zu ermitteln sein, welche Ausgaben im Sinne der Landeshaushaltsordnung getätigt werden können oder auch nicht. Dies betrifft umfassende Aktivitäten des Verwaltungsträgers. Gegenwärtig ist eine Haushaltssperre nicht angekündigt.

 

  1. Aus welchem Haushaltstitel werden die Mittel entnommen?

 

Kapitel 3100 / Titel 52906

 

 

Mit freundlichen Grüßen    

 

Heike Schmitt-Schmelz

 

 

   

 

 
 

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