Drucksache - 1705/5  

 
 
Betreff: Die bauliche Umsetzung der Schulwegsicherung und des Mobilitätsgesetzes haushaltsrechtlich absichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Sempf/Dr. Murach 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
29.10.2020 
50. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Besucher möchten sich vorab im BV-Büro anmelden! überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Diversity Beratung
09.01.2024 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Diversity zurückgezogen   
Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming Beratung
Bezirksverordnetenversammlung Beratung

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf wird aufgefordert, sich vor dem Hintergrund der in Kürze beginnenden Aufstellung des Doppelhaushalts 2022/2023 des Landes Berlin sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die bauliche Umsetzung der Schulwegsicherung (In CW entsprechend der Studie von LG Argus), des Mobilitätsgesetzes und der Umgestaltung bezirklicher Nebenstraßen zur Verkehrsberuhigung (z.B. Kiezblock Karl-August-Platz, Dahlmannstr.) haushaltsrechtlich untersetzt wird. Dabei ist die zukünftige Finanzierung der Bezirkshaushalte aus einem Sonderprogramm des Senats mit entsprechenden Haushaltstiteln durch Verpflichtungsermächtigungen (VE) abzusichern. 

 

Der BVV ist bis zum 31.03. 2021 zu berichten.

 
 

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