Drucksache - 0764/2
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass bei Fortführung des Bezirkskulturfonds eine Mitwirkung des Kulturbeirats sichergestellt wird.
Anschließend ist die Auffassung des Ausschusses für Kultur und Bildung der BVV vor Verwendung der Mittel einzuholen.
Der BVV ist bis zum 31.01.2004 zu berichten.
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