Drucksache - 0763/2  

 
 
Betreff: Leitlinien zu Gender Mainstreaming in der Bezirksverwaltung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Statzkowski/DannertAltenburg, Fritz
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
11.12.2003 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Ausschuss für Bürgerdienste, Personal und Wohnen Beratung
29.01.2004 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wohnen und Personal      
30.03.2004 
20. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wohnen und Personal      
Ausschuss für Bürgerdienste, Personal und Wohnen Beratung
Ausschuss für Frauen Beratung
08.01.2004 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen      
30.01.2004 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen      
Ausschuss für Frauen Beratung
15.04.2004 
26. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
27.05.2004 
30. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 06.04.2004
2. Version vom 06.04.2004
3. Version vom 17.05.2004

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wohnen und Personal empfiehlt der BVV,

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wohnen und Personal empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Ausgehend davon, dass Gender Mainstreaming bedeutet,

bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig zu berücksichtigen, da es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt,

möge die BVV beschließen:

 

Der mit der Drucksache Nr. 714/2 über Einführung von Gender Mainstreaming der BVV zur Kenntnis vorgelegte Beschluss des Bezirksamtes vom 28.10.2003 ist in den Gleichstellungspolitischen Leitlinien (Entwurf) unter folgenden Aspekten zu ergänzen und zu erweitern:

 

???????????????Gender Mainstreaming und Frauenpolitik werden beide eingesetzt, um die Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen.

 

???????????????Gender Mainstreaming ist dabei die Strategie, um geschlechtsspezifische Ausgangspositionen und Folgen einer Maßnahme zu bestimmen. Werden hierbei Benachteiligungen von Frauen oder von Männern festgestellt, ist Gender Mainstreaming das einzusetzende Instrument, um der jeweiligen Benachteiligung entgegenzuwirken.
 

???????????????Gender Mainstreaming setzt auf die Beteiligung aller an einer Entscheidung beteiligten Personen. Es liegt in der Verantwortung der jeweils Zuständigen - und nicht mehr ausschließlich in der Verantwortung der Frauenpolitik -, Gleichstellung zwischen Männern und Frauen herzustellen.

 

Dazu ist es notwendig, die Gleichstellungspolitischen Leitlinien (Entwurf) wie folgt umzusetzen:

 

a              Differenzierung der in den gleichstellungspolitischen Leitlinien genannten Vorhaben bzw. der aufgeführten Beispiele
- nach Maßnahmen, die unmittelbar einen Bezug auf die Arbeit im Bezirksamt haben,
- nach Maßnahmen, die außengerichtet sind,
- nach gesetzlich vorgeschriebenen und nach freiwilligen Leistungen bzw. Vorhaben.

 

b              Zuordnung der in den gleichstellungspolitischen Leitlinien genannten Vorhaben bzw. der aufgeführten Beispiele zum Arbeitsplan zur Einführung von Gender Mainstreaming im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, um eine Prioritätenfolge erkennen zu können.

 

Ferner wird das Bezirksamt aufgefordert, der BVV jährlich einen Bericht über die Umsetzung der gleichstellungspolitischen Leitlinien vorzulegen. Neben den erreichten Ergebnissen soll der Bericht auch jene Bereiche der Bezirksverwaltung erfassen, die keine oder nur unzureichende Bemühungen vorlegen können. Die Gründe dafür sind darzulegen.

 

Ursprungstext:

Ausgehend davon, dass Gender Mainstreaming bedeutet,

bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig zu berücksichtigen, da es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt,

möge die BVV beschließen:

 

Der mit der Drucksache Nr. 714/2 über Einführung von Gender Mainstreaming der BVV zur Kenntnis vorgelegte Beschluss des Bezirksamtes vom 28.10.2003 ist in den Gleichstellungspolitischen Leitlinien (Entwurf) unter folgenden Aspekten zu ergänzen und zu erweitern:

 

???????????????Gender Mainstreaming und Frauenpolitik werden beide eingesetzt, um die Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen.

 

???????????????Gender Mainstreaming ist dabei die Strategie, um geschlechtsspezifische Ausgangspositionen und Folgen einer Maßnahme zu bestimmen. Werden hierbei Benachteiligungen von Frauen oder von Männern festgestellt, sind Frauenpolitik bzw. Männerpolitik die einzusetzenden Instrumente, um der jeweiligen Benachteiligung entgegenzuwirken.
 

???????????????Gender Mainstreaming setzt auf die Beteiligung aller an einer Entscheidung beteiligten Personen. Es liegt in der Verantwortung der jeweils Zuständigen - und nicht mehr ausschließlich in der Verantwortung der Frauenpolitik -, Gleichstellung zwischen Männern und Frauen herzustellen.

 

Dazu ist es notwendig, die Gleichstellungspolitischen Leitlinien (Entwurf) wie folgt zu überarbeiten:

 

a              Differenzierung der in den gleichstellungspolitischen Leitlinien genannten Vorhaben bzw. der aufgeführten Beispiele
- nach Maßnahmen, die unmittelbar einen Bezug auf die Arbeit im Bezirksamt haben,
- nach Maßnahmen, die außengerichtet sind,
- nach gesetzlich vorgeschriebenen und nach freiwilligen Leistungen bzw. Vorhaben.

 

b              Zuordnung der in den gleichstellungspolitischen Leitlinien genannten Vorhaben bzw. der aufgeführten Beispiele zum Arbeitsplan zur Einführung von Gender Mainstreaming im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, um eine Prioritätenfolge erkennen zu können.

 

Ferner wird das Bezirksamt aufgefordert, der BVV jährlich einen Bericht über die Umsetzung der gleichstellungspolitischen Leitlinien vorzulegen. Neben den erreichten Ergebnissen soll der Bericht auch jene Bereiche der Bezirksverwaltung erfassen, die keine oder nur unzureichende Bemühungen vorlegen können. Die Gründe dafür sind darzulegen.

 


 

 
 

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