Drucksache - 0762/2
Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird
aufgefordert, den Erhalt der Einrichtungen und die Arbeit der freien Träger auf
der Grundlage des von der BVV beschlossenen Doppelhaushalts 2004/05 durch
vorläufige Bescheide so lange sicher zu stellen, bis das Abgeordnetenhaus von
Berlin den Haushalt für 2004 verabschiedet hat. Begründung: Die Lage der freien
zuwendungsempfangenden Träger ist bekannt. Durch die Haushaltssperre entsteht
z. Z. größte Unsicherheit und Besorgnis. |
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