Drucksache - 1606/5
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Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, zu prüfen, wie auch Blinden und Sehbehinderten ein Besuch in den Kultureinrichtungen und die Teilnahme an Veranstaltungen dort ermöglicht werden kann. Ein erster Schritt wäre ein Audioguide, der durch die Ausstellung führt. Eine weitere Möglichkeit wären Führungen für Gruppen, speziell für Blinde und Sehbehinderte. Hier sollte u.a. Kontakt aufgenommen werden mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband (ABSV Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverband), um auf dieses neue Angebot aufmerksam zu machen.
Der BVV ist bis zum 31.03.2021 zu berichten.
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