Drucksache - 1601/5
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Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die öffentlichen Liegenschaften des Bezirkes mit Publikumsverkehr, wie die Bürgerämter, Jugendfreizeiteinrichtungen, Senioreneinrichtungen etc. deutlich von außen gekennzeichnet werden, so dass bereits aus der Ferne die Liegenschaft erkennbar ist.
Der BVV ist bis zum 31.12.2020 zu berichten.
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