Drucksache - 1587/5
Die BVV beschließt:
In § 32 der Geschäftsordnung der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf wird ein neuer Abs. 5 eingefügt, der lautet:
„Die Sitzungen der Ausschüsse können in Form einer Videokonferenz durchgeführt werden, soweit sich unter den Mitgliedern kein Widerspruch erhebt. Bei der Beschlussfassung gilt Absatz 1 entsprechend. Die allgemeine Zugänglichkeit der öffentlichen Sitzungen ist sicherzustellen. Die Regelungen für den Jugendhilfeausschuss bleiben unberührt.“ |
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