Drucksache - 1561/5
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1. Einwohnerfrage Karla Meier Gerüst um das Amtsgericht
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Vorbemerkung: Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf ist in diesen Vorgang weder als Bauherr noch als Bauaufsicht eingebunden. Die folgenden Informationen beruhen auf Angaben der Tochtergesellschaft des Landes Berlin Berliner Immobilienmanagement GmbH, welche die Sanierungsarbeiten durchführt.
Zu 1: Die Kosten für die Vorhaltung des Gerüstes betragen 53,54 EUR/ Woche, d.h 7,65 EUR/Tag. Diese erhöhen sich zum Beginn der Dachdeckerarbeiten, da dann Staubschutznetze sowie der Bauaufzug/Transportturm gestellt werden.
Die Notwendigkeit für das bereits stehende Gerüst liegt darin begründet, dass im Vorfeld der Ausschreibung Bauteilöffnungen, z.B. an den Traufen und den ausgebauten Archiven erforderlich wurden, um den genauen Beschädigungsgrad bzw. den Aufbau feststellen und bewerten zu können. Diese verlängerte Vorhaltezeit ist im Gegensatz zu einem mehrfachen Auf- und Abbau eines Gerüstes die wirtschaftlichere Variante. Aufgrund einer erforderlichen Neuausschreibung der Hauptleistung, verlängerte sich die Vorhaltezeit des Gerüstes um vier Wochen.
Zu 2: Es erfolgt eine Dachsanierung in mehreren Bauabschnitten; für den 1. Bauabschnitt ist mit einem Baubeginn in der 26. Kalenderwoche geplant. Die weiteren Bauabschnitte erfolgen in den Jahren 2021/2022.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
2. Einwohnerfrage Maximilian Friedrich Buslinie X21
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1: Das Bezirksamt entscheidet weder über die Bestellung von Nahverkehrsleistungen, noch über die Verkehrslenkung auf Hauptverkehrsstraßen und führt auch keine Prüfungen und Untersuchungen durch. Die bestehende Flächenaufteilung auf der Kantstraße ist bis zum Jahresende angeordnet. Die Führung des Busverkehrs wird im Gesamtzusammenhang mit der Aufteilung von Flächen auf die verschiedenen Verkehrsträger mit Sicherheit überprüft werden, um eine nachhaltige, dauerhafte Lösung zu finden. Die Ausführungen zum Buslinienverkehr basieren auf der Zuarbeit der Berliner Verkehrsbetriebe.
Absehbar, dass der Vorschlag in der Fragestellung zu umfangreichem Parallelverkehr der Linien X34, X49 und U2 zwischen U Theodor-Heuss-Platz und S+U Zoologischer Garten führen würde. Die Express-Busse würden vermutlich nur an den U-Bahnhöfen halten können. Für den X49 bedeutete diese Lösung eine enorme Mehrleistung, da er aktuell am S-Bhf. Charlottenburg endet. Die Linien X34 und X49 würden außerdem ihren Anschluss an die Ringbahn am S-Bahnhof Messe Nord/ICC verlieren. Darüber hinaus würde mit der Linie M49 weiterhin die nachgefragteste Linie über die Kantstraße verkehren, sodass eine ÖPNV-verträgliche Lösung auf der Kantstraße dennoch zwingend verfolgt werden muss.
Zu 2: Durch die Schließung des Flughafens Tegel wird eine deutliche Nachfrageschwächung in den umliegenden Bereichen erwartet. Das Angebot wird voraussichtlich mit der Linie 109 weiterhin erbracht.
Eine Weiterführung der bereits heute recht langen Linie X21 zum Zoologischen Garten würde einem deutlichen Überangebot im Bereich zwischen Jungfernheide und Zoologischem Garten entsprechen. Aufgrund der Länge wäre die Linie darüber hinaus wohl nicht betriebsstabil zu bedienen. Die Buslinie X 21 endet heute auch nicht, wie in der Fragestellung behauptet, am Bahnhof Jungfernheide, sondern bereits am Bahnhof Jakob-Kaiser-Platz. Im Rahmen der Kapazitätsausweitung der S-Bahn-Linien S41 und S42 sowie der S-Bahn-Anbindung des Hauptbahnhofs vom Nordring könnte eine Verlängerung der X21 von U Jakob-Kaiser-Platz zum S+U Jungfernheide sinnvoll sein, was aber zuvor geprüft werden müsste.
Zu 3: Der Kurt-Schumacher-Platz zwischen U-Bhf. Jakob-Kaiser-Platz und U-Bhf. Kurt-Schumacher-Damm ist bereits heute mit den Linien M21 und X21 sehr gut angebunden. Eine weitere Aufstockung der Kapazität mit der Linie 109 ist nicht notwendig. Die Linie 109 wird sicherlich auch nach Schließung des Flughafens Tegel als Erschließung für das ehem. Flughafengelände benötigt.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
3. Einwohnerfrage Fred Hagemeister Neuplanung der A 100
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1: Das Abgeordnetenhaus hat den Senat mit Beschluss vom 6.6.2019 dazu aufgefordert „zu untersuchen, welche Verkehrsinfrastrukturflächen in Troglage sich für eine Überdeckelung eignen.“
In seiner Mitteilung zur Kenntnisnahme auf Drucksache 18/2384 vom 20.12.2019 hat der Senat mitgeteilt: „Aus diesem Grund wurde im Umwelt- und Verkehrsausschuss eine Machbarkeitsstudie für einen Pilotbereich empfohlen um das Ergebnis ggf. auf andere Bereiche der Berliner Infrastruktur zu übertragen. Aus stadtplanerischer Sicht ist der im Trog verlaufende Bereich der A 100 zwischen Knobelsdorffbrücke und Kaiserdammbrücke für ein Pilotprojekt geeignet.“
Das Bezirksamt begrüßt diese für den Bezirk erfreuliche Entscheidung.
Zu 2: Das Bezirksamt begrüßt grundsätzlich die im letzten Monat neu vorgelegte Variante für den Umbau des Autobahndreiecks Funkturm. Die DEGES hat damit auf die deutlichen Beschwerden aus der Anwohnerschaft und des Bezirksamtes reagiert. Die neue Variante 4 d stellt für das Bezirksamt eine Basis für eine akzeptable Lösung dar. Neben einer Reduzierung der Belastungen für die Wohnsiedlungen gegenüber der ursprünglichen Planung, bietet sich nun auch die Möglichkeit, sinnvolle Verbindungen für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen auf den anliegenden Stadtstraßen zu schaffen. Das Bezirksamt hatte jedoch in einem Schreiben an die DEGES und die Senatsverwaltungen weitere Verbesserungsvorschläge gemacht und Forderungen gestellt. Insbesondere bleibt aus Sicht des Bezirksamtes noch ungelöst, dass es zukünftig keine direkte Abfahrtmöglichkeit von der südlichen A100 in Richtung nördlicher Messedamm / ZOB mehr geben soll und auch umgekehrt keine Zufahrt aus diesem Bereich auf die A100 in Richtung Süden mehr existieren wird. Dies würde zu deutlichen Verlagerungen von Verkehrsströmen in das Stadtstraßennetz und insbesondere zu einer Mehrbelastung der stadträumlich sensiblen Anschlussstelle Kaiserdamm / Knobelsdorffstraße führen. Das Bezirksamt bat daher um Prüfung, ob eine Beibehaltung der Zu- und Abfahrten Messedamm / Halenseestraße, allerdings jeweils in veränderter Lage mit günstigeren Knotenpunktabständen möglich ist. Zum einen in Fahrtrichtung Norden ausfädelnd aus der Rampe A100 => A115 auf die parallel verlaufende Halenseestraße Ost und zum anderen in Fahrtrichtung Süden unmittelbar hinter dem Knoten Messedamm Halenseestraße etwa in der Lage der bisherigen Halenseestraße West, allerdings Einfädelung auf A 100 weiter nördlich als bisher. Unabhängig davon geht das Bezirksamt aber davon aus, dass es noch eine gutachterliche Stellungnahme zu der vom Bezirksamt vorgelegten Alternativplanung geben wird, da dies aus Sicht des Bezirksamts die beste Variante wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
4. Einwohnerfrage Michael Roeder Email des Bezirksamtes vom 2.1.2020 an die Berliner Woche
Ich bitte das Bezirksamt (genauer: BzStR O. Schruoffeneger) um Veröffentlichung des vollständigen Wortlauts seiner Email, die er am 2.1.2020 an die Redaktion der Berliner Woche schickte und mit der er den Anlass zur Entfernung von fünf Artikeln auf der Website der Berliner Woche zu den Themen "Kein Abriss von Wilhelmsaue 17" und " Verschandelung des Landhausquartiers verhindern durch Beachtung der Erhaltungssatzung" schuf, damit die Widersprüche zwischen seinen Aussagen und denen der Empfänger über den Inhalt seiner Email geklärt werden können.
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die 4. Einwohnerfrage auf Drucksache 1561/5, in der ich als Bezirksstadtrat angesprochen werde, stellt keine Frage dar und wird deshalb von mir nicht beantwortet werden. Es handelt sich bei der vorgeblichen „Frage“, die schon grammatikalisch keine solche ist, um ein Akteneinsichts-/auskunftsbegehren. Die Zulassung bzw. Beantwortung als Einwohnerfrage wäre eine Umgehung der Regeln zur Akteneinsicht. Auch das Rechtsamt, dass in diesem Fall um eine Stellungnahme gebeten wurde, schätzt dies so ein: „Bestätigt wird das durch die Unmöglichkeit, „in der Einwohnerfragestunde“ (§ 43 Satz 2 BezVG) Stellung zu nehmen. Denn das Ersuchen ist auf die „Veröffentlichung“ eines Textes gerichtet, nicht auf die Beantwortung einer Frage.“
Schruoffeneger
5. Einwohnerfrage Heinz Wermer Kaskadensanierung Lietzenseepark
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1: Das zitierte und seit Juni 2020 vorliegende Gutachten wurde vom Fachamt ausgewertet. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse bilden die notwendige Grundlage für die darauf aufbauenden Planungen und Leistungsphasen nach HOAI. Die bauvorbreitenden Planungsleistungen sollen im Rahmen personeller Möglichkeiten im Haushaltsjahr 2020 nach Vergabeordnung (VGV) ausgeschrieben werden. Ein Baubeginn wäre demzufolge im Frühjahr 2021 zu erwarten. Zu 2: Da mit den Planungen wie oben beschrieben begonnen wird, werden entsprechend der Fördergrundsätze die Bundesmittel nicht zum Jahresende 2020 verfallen. Die Bezirksmittel sollen aus der baulichen Unterhaltung aufgebracht werden. Dies ist voraussichtlich auch im nächsten Jahr möglich.
Zu 3: Da der tatsächliche Mittelbedarf aufgrund der dünnen Erkenntnislage nicht beziffert werden kann, ist eine konkrete Vorsorge nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
6. Einwohnerfrage Joachim Neu Pop-Up Radweg auf der Kantstraße
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
zu 1. Die kann noch nicht abschließend festgestellt werden. Kalkuliert wird mit einem Betrag von bis zu 25.000 bis 30.000 € pro Kilometer. Insgesamt ergeben sich Personalkosten für die mit der Überwachung und Einrichtung befassten Dienstkräfte, Kosten für die Beauftragung eines Dienstleisters und ausbleibende Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung durch wegfallende Parkplätze.
zu 2. und 3. Das Vorhaben hätte enger begleitet, stärker koordiniert und mit mehr Vorlauf geplant werden müssen. Unser Straßen- und Grünflächenamt verfügt im Vergleich zu anderen Bezirken über weniger Ressourcen und hatte zuvor auch keine Erfahrungen mit vergleichsweise unkomplizierten „Pop-Up-Radwegen“ sammeln können. Dennoch haben wir unter Zeitdruck schnell mit der direkten Umsetzung der Anordnung begonnen. Angesichts der dabei auftretenden Probleme (insbesondere Abstimmungsbedarfe, beispielsweise zu Konkretisierungen der Anordnung an diffizilen Stellen, wechselseitige Abhängigkeiten aber auch Verfügbarkeit von Verkehrszeichen) hätte aller Wahrscheinlichkeit ein längerer Planungsvorlauf zu einer schnelleren Umsetzung geführt. Diese Erfahrungen sind wertvoll für die Umsetzung zukünftiger Vorhaben dieser Art.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
7. Einwohnerfrage Joachim Neu Projekt City-West 2040
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1: Die Initiatoren der Charta sind: - das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - die Arbeitsgemeinschaft AG City e.V. - die Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK Berlin) - der Verein Berliner Kaufleute und Industrieller e.V. (VBKI) und - der Deutscher Werkbund Berlin e.V.
Die Projektleitung liegt bei der City Dienst GmbH, deren Tochtergesellschaft „BID Ku’damm-Tauentzien GmbH“ auch Aufgabenträgerin der Immobilien- und Standortgemeinschaft in der City-West ist.
Bereits das 16-köpfige Kuratorium ist deutlich breiter aufgestellt als die Fragestellung suggeriert und auch Vertreter*innen der BVV-Fraktionen hatten bereits im Erarbeitungsprozess Gelegenheit sich einzubringen. Entscheidend ist aber, dass in der jetzigen Beteiligungsphase alle zivilgesellschaftlichen Organisationen aber auch Einzelpersonen die vorliegenden Vorschläge kommentieren, modifizieren, kritisieren und ergänzen können und sollen und darüber hinaus eigene Konzepte vorstellen können. Auch kritische Einwohneranfragen können dazu einen Beitrag leisten, vor allem, wenn diese nicht auf einer Meta-Ebene bleiben.
Zu 2: In den vom Fragesteller angeführten Artikeln wurden zwei Kritikpunkte geäußert. Im Kommentar in der Berliner Zeitung vom 5.6.2020 wird der Bau von Hochhäusern grundsätzlich abgelehnt. Dazu heißt es: „Wo Hochhäuser wirklich sinnvoll sind, ist jedoch eine Entscheidung, die das Land Berlin zu treffen hat. Also die Bezirke oder die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.“
Hierzu kann festgehalten werden: der Diskurs über die Charta City West 2040 ersetzt keine Entscheidung des Landes. Darüber hinaus ist dieser Aspekt zwar für Grundstückseigentümer*innen wirtschaftlich sehr bedeutsam, die Debatte über die Zukunft der City West sollte aber nicht darauf verkürzt werden.
Der weitere Kritikpunkt stützt sich auf Äußerungen eines Fraktionsvorsitzenden in der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf und bezieht sich auf die Beteiligung von Investoren an der Entwicklung der Charta. Hierzu wurde auch schon in der Berliner Zeitung vom 5.6.2020 berichtet: „Schruoffeneger verteidigt das Vorgehen des Bezirks. Er glaube, dass der bisherige Prozess ein offener Dialog gewesen sei. Das bedeute nicht, dass alle Beteiligten sämtliche Ziele teilten. Jetzt sei die Bürgerbeteiligung für die Charta gestartet worden. Spätestens bei der Auswertung werde der Prozess in „kommunale Hoheit“ gehen. Es müsse am Ende nicht bei den 79 Ziel-Vorschlägen bleiben, so Schruoffeneger. Wenn im Rahmen der Beteiligung weitere 20 Vorschläge kämen, seien es eben 20 mehr. „Wir steigen jetzt in den offenen Prozess ein“, sagt der Stadtrat.“
Die Beteiligung läuft aktuell auf der Plattform „mein.berlin“ und es sind bereits zahlreiche Kommentare, darunter auch vom Fragesteller, eingegangen.
Zu 3: Das Vorgehen des Bezirksamts zum Ausweisen von Milieuschutzgebieten läuft relativ unabhängig von der weiteren Entwicklung rund um eine Charta oder einen Masterplan für die City West. Die City West ist kein Planungsraum! Die Einteilung des Bezirks in zur Zeit 57 Planungsräume ist auf der Homepage des Stadtentwicklungsamts zu finden: https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/staedtebauliche-planung/artikel.208687.php Die planungsraumscharfen Ergebnisse des Grobscreenings zur Identifizierung von Verdachts- und Beobachtungsgebieten für den Erlass weiterer Milieuschutzgebiete ist ebenfalls im Internet abrufbar: https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/staedtebauliche-bauberatung/artikel.652304.php Es ist die Aufgabe und das Selbstverständnis des Bezirksamts, für einen Interessenausgleich zu Sorgen und das Wohl aller Einwohner*innen des Bezirks zu berücksichtigen. Abschließend kann nicht oft genug wiederholt werden, dass das Erlassen von Milieuschutzgebieten kein politisches Allheilmittel ist, da erstens für einen Erlass nachgewiesenermaßen Aufwertungspotential, Aufwertungsdruck und Verdrängungspotential nachgewiesen werden müssen und zweitens mit den Satzungen zwar die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in ihrer Struktur, aber nicht die einzelnen Mieter*innen geschützt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
8. Einwohnerfrage Joachim Neu Bürgerinformation und – beteiligung in der Corona Zeit
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,sehr geehrter Herr Neu,
die o.g. Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1.: Nein.
Zu 2.: Die in der Frage formulierte Darstellung trifft nicht zu. Kontakte mit der Verwaltung waren und sind jederzeit möglich, sowohl telefonisch als auch insbesondere per Mail. Anrufe auf unbesetzten Telefonen werden regelmäßig auf Apparate anwesender Beschäftigter umgeleitet.
Zu 3.: Das Bezirksamt erkennt kein Kommunikationsdesaster und sieht daher auch keinen Handlungsbedarf. In diesem Zusammenhang sei ausdrücklich festgehalten, dass es – entgegen Ihrer pauschalen Fragestellungen - bis heute keinen erhöhten Beschwerdeeingang aufgrund der Corona-Pandemie gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Naumann |
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