Drucksache - 1538/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 19.11.2020 Folgendes beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die Anzahl der Frauenschutzplätze z.B. in Frauenhäusern im Bezirk stark erhöht wird. Gleichzeitig sollen verschiedene Kontaktmöglichkeiten im öffentlichen Raum (z.B. Bürgerämter, Bibliotheken, Restaurants etc.) geschaffen werden, wo sich Frauen in Not hinwenden können, um an Hilfe zu gelangen. Diese sollen gut erkennbar gekennzeichnet werden.
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
Die Zuständigkeit für die Einrichtung von Frauenschutzplätzen liegt in Berlin bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. Das Bezirksamt hat sich deshalb an die zuständige Staatssekretärin gewandt und mit Schreiben vom 23.12.2020 folgende Antwort erhalten:
„Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14.12.2020 „Frauenschutzplätze ausbauen" worauf ich Ihnen hiermit gerne antworte.
Eine wesentliche Maßnahme meines Hauses ist die Sicherung und die Erhöhung der Anzahl an Schutzplätzen für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder. Berlin verfügt über ein gut ausgebautes Hilfesystem: das Land hat ein dreistufiges Angebot an Schutzplätzen in Frauenhäusern, Zufluchtswohnungen und Zweite-Stufe-Wohnungen. Im Jahr 2020 konnte die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung die Zahl der regulären Schutzplätze für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder in Berlin durch die Erweiterung eines Frauenhauses um weitere 34 Plätze, die Umwandlung einer Notunterkunft für gewaltbetroffene Frauen in ein reguläres Frauenhaus sowie der Verstärkung der Zufluchtswohnungen deutlich erhöhen. Somit stehen aktuell insgesamt 823 reguläre Schutzplätze zur Verfügung.
Aktuelle Anzahl der regulären Schutzplätze in Berlin:
7 Frauenhäuser: 390 Plätze 46 Zufluchtswohnungen: 303 Plätze 46 Zweite-Stufe-Wohnungen: 130 Plätze Gesamt: 823 Plätze
Gleichzeitig hat die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung mit Beginn der Corona-Pandemie Notunterbringungsplätze eingerichtet, um auch unter den erschwerten Bedingungen allen gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern zeitnah einen Schutzplatz anbieten zu können. Aktuell gibt es insgesamt 150 Notunterbringungsplätze. Insgesamt verfügt Berlin somit zurzeit über 973 Schutzplätze
Trotz der pandemischen Lage wird unter Hochdruck an der Einrichtung des Frauenhauses gearbeitet, welches mit Mitteln aus dem Bundesförderprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" umgebaut werden soll und dann in 2021 als 8. Frauenhaus zur Verfügung stehen wird. Darüber hinaus hat das Land Berlin im August 2020 eine Immobilie angekauft, die perspektivisch als ein weiteres, dann 9. Frauenhaus mit ca. 30 Plätzen genutzt werden soll.
Bei der Einrichtung neuer Schutzplätze wird darauf geachtet, dass diese gleichmäßig über die Verteilung des gesamten Stadtgebietes hinweg zur Verfügung stehen, Um die Anonymität der Schutzeinrichtungen zum Schutz der Frauen und Kinder zu wahren, können die Standorte nicht bekannt gemacht werden.
Flankierend zum Ausbau der Schutzplätze wurde. während der Pandemie eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit betrieben. Um gewaltbetroffenen Menschen auch in Zeiten der Kontaktbegrenzungen den Zugang zu Hilfeangeboten zu erleichtern, hat die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung ein DIN A 3 Plakat mit Telefonnummern über Hilfeangebote. zusammengestellt, das in Supermärkten, Apotheken, U-Bahnhöfen - also an Orten, die auch im Lockdown noch aufgesucht wurden - ausgehängt wurde. Das Plakat beinhaltete Kontaktnummern von Hilfen bei häuslicher und sexueller Gewalt, bei psychischer Belastung/Einsamkeit und Hilfen für pflegende Angehörige. Dieses Plakat kann gerne zur Verfügung gestellt werden, damit die Informationen· über die Hilfsangebote weiter erbreitet werden können.“
Die bezirkliche Fachstelle Soziale Wohnhilfe der Abteilung Soziales und Gesundheit misst der angesprochenen Thematik eine besondere Bedeutung zu. Insbesondere im Zusammenhang mit dem Gender Budgeting Modellprojekt „Geschlechtersensible Unterstützung in Fällen von drohender und bereits eingetretener Wohnungslosigkeit von Frauen“ wurde bereits dafür gesorgt, dass im Rahmen der bezirklichen Möglichkeiten insgesamt 4 Projekte für Frauen zur Verfügung gestellt werden:
19 Plätze für Frauen bzw. ihre minderjährigen Kinder
10 Plätze für Frauen, 20 Familienzimmer (hier auch 2 Frauen/Mutter und Kind möglich)
15 Frauenplätze plus 6 Plätze in der Etage für Mobilitätseingeschränkte und Pflegebedürftige
5 Plätze für Frauen, 1 Wohnung für 1 Frau mit bis zu 3 Kindern
Darüber hinaus gibt es gewerbliche Anbieter, ohne Kooperationsvertrag
Frauen mit Kindern mit insgesamt 135 Plätzen hierbei handelt es sich um ein freies Angebot,
Wohnheim für Familien mit Kindern 135 Plätze, eine Etage steht ausschließlich für Frauen zur Verfügung (30 Plätze)
85 Plätze, ein Flügel ist ausschließlich für Frauen freigehalten (20 Plätze)
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann D. Wagner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
|
||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |