Drucksache - 1527/5  

 
 
Betreff: Mehr Ausbildungsplätze in Charlottenburg-Wilmersdorf schaffen I
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Sempf/Dr. Biewener 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
28.05.2020 
44. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Besucher möchten sich bitte per Mail im BV-Büro anmelden! ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 28.05.2020 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Das Bezirksamt soll über den eigenen Bedarf hinaus Ausbildungsplätze bereitstellen und durch bezahlte Praktika o.ä. für eine Ausbildung in der Bezirksverwaltung werben.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Im allgemeinen Verwaltungsdienst und bei der Bereitstellung dualer Studiengänge hat das Bezirksamt erhebliche Anstrengungen unternommen, die Anzahl an Ausbildungsplätzen zu erhöhen.

 

Im Beruf Verwaltungsfachangestellte/r wurde die Anzahl der Ausbildungsplatzange­bote von 10 Plätzen bis 2018 seit 2019 auf nunmehr 15 erhöht (zzgl. Ein weiterer Sonderfall in 2019.

 

Darüber hinaus werden zum 01.09.2020 erstmals drei Stadtsekretäranwärter/innen eingestellt.

 

Durch die Einführung bzw. Ausweitung des Angebots dualer Studiengänge konnte eine deutliche Steigerung des Ausbildungsplatzangebots erreicht werden:

  • Bauingenieurwesen (4 Studienplätze),
  • Soziale Arbeit (4 Studienplätze),
  • Wirtschaftsinformatik (1 Studienplatz),
  • Informatik (1 Studienplatz)).

 

Sobald der duale Studiengang Öffentliche Verwaltungswirtschaft akkreditiert ist, bieten wir jährlich 5 Studienplätze an, für die bereits eine stellenplanmäßige Vorsorge getroffen wurde.

 

Ab 2021 ist auch eine Einstellung im Rahmen des dualen Studiengangs Architektur geplant, der ebenfalls noch akkreditiert werden muss.

 

Neben den dualen Studiengängen ermöglichen wir für Studierende im sog. Stipendienmodell in den Studiengängen Soziale Arbeit und Öffentliche Verwaltung Einsatzmöglichkeiten im Rahmen eines Praktikumsabschnitts. Für die Dauer des Einsatzes erhalten diese ein Entgelt.

 

Im Nachwuchsbereich werden zum 01.08.2020 7 Trainees eingestellt, die zwar nicht als Auszubildende gelten, aber eine zusätzliche Steigerung des Verwaltungsnach­wuchses bewirken. Eine weitere Ausschreibung mit dem Einstellungsziel 01.12.2020 ist in Vorbereitung.

 

Außerdem werden im Nachwuchsbereich des allgemeinen Verwaltungsdienstes allein im Jahr 2020 bisher 20 Trainees und Beamte/Beamtinnen auf Probe des ersten Eingangsamtes der Laufbahngruppe 2 eingesetzt, die von der Senatsverwaltung für Inneres eingestellt wurden und hier eine Einsatzmöglichkeit für die Dauer von in der Regel neun Monaten finden.

 

Im Bereich der Praktikant/innen wurde mit dem Beruflichen Qualifizierungsnetzwerk für Migrantinnen und Migranten in Berlin e.V. (BQN) eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, die den Zugang in eine Ausbildung durch vorangestellte Praktika erleichtern soll (geplant ab 2021). Dies geht einher mit der vom Bezirksamtskollegium beschlossenen ausdrücklichen Diversity-Zielsetzung im Rahmen der interkulturellen Öffnung der Verwaltung.

 

Im Bibliotheksbereich ist die Einrichtung von zwei bezahlten Praktikumsplätzen für Menschen mit Behinderung über die Berliner Werkstätten für Menschen mit Behinderung geplant, die allerdings wegen der Corona-Pandemie bisher noch nicht umgesetzt werden konnte.

 

Weitere Steigerungsmöglichkeiten sowohl in der Ausbildung als auch bei den Praktika finden ihre Grenzen in der Anzahl der zur Verfügung stehenden Praxisplätze. Es be­steht aus unterschiedlichsten Gründen (Raumknappheit, mangelnde personelle Ressourcen wegen Arbeitsbelastung etc.) ein erheblicher Mangel an Praxisstellen, insbesondere in den prüfungsrelevanten Arbeitsbereichen. Bedingt durch die dargestellte deutliche Steigerung des Ausbildungsplatzangebots, der aber nicht korrelierenden Steigerung an Praxisplätzen ist eine weitere Steigerung des Angebots an Praktikumsplätzen erst möglich, wenn auch ein entsprechender Aufwuchs der hierfür erforderlichen Praxisanleitungen erfolgt. Hinzu kommt, dass zu den eigenen Auszubildenden eine vertragliche Bindung und ein Anspruch auf eine qualitätsvolle Ausbildung besteht. Deshalb haben diese bei der Abordnung in die Praxisstellen gegenüber Praktikant/innen den Vorrang.

 

Um dem Mangel an Praxisstellen, der bezirksübergreifend besteht, entgegenzuwirken, hat sich eine landesweite Arbeitsgruppe gebildet, die Vorschläge zur Schaffung nicht-monetärer Anreize für die Wahrnehmung dieser Funktion erarbeitet hat. Die Umsetzungsmöglichkeit der Vorschläge wird derzeit geprüft.

 

Die rechtlichen Grundlagen für die gewünschte Bezahlung von Praktika waren bisher nicht gegeben, wurden aber nunmehr durch Änderung der Praktika-Richtlinien, die mit Rundschreiben SenFin IV Nr. 56/2020 vom 10.07.2020 bekannt gegeben wurden, geschaffen. Hiernach erhalten Absolvent/innen von Pflichtpraktika ab 01.08.2020 eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 400,- Euro.

 

Abschließend wird erfreut mitgeteilt, dass alle 10 Auszubildenden ihre dreijährige Ausbildung im allgemeinen Verwaltungsdienst kürzlich mit bestandener Prüfung erfolgreich beendet haben. Während sich zwei Auszubildende für eine weitere Qualifizierung (Studium) entschieden haben, verstärken die anderen 8 Auszubildenden nunmehr auf unbefristeten Stellen unsere Bezirksverwaltung.

 

 

 

 

Naumann

 

 
 

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