Drucksache - 1526/5  

 
 
Betreff: Kantstraße weiter entwickeln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Kempf/Wapler/Kaas Elias/Gusy 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
28.05.2020 
44. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Besucher möchten sich bitte per Mail im BV-Büro anmelden! vertagt   
11.06.2020 
45. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Besucher möchten sich bitte per Mail im BV-Büro anmelden! überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Beratung
12.08.2020 
44. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau - Besucher möchten sich bitte per Mail im BV-Büro anmelden! vertagt   
09.09.2020 
45. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau - Besucher möchten sich im BV-Büro anmelden! überwiesen   
14.10.2020 
47. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau - Besucher möchten sich bitte vorab im BV-Büro anmelden! mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
29.10.2020 
50. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Besucher möchten sich vorab im BV-Büro anmelden! ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss

Beitritt: SPD-Fraktion

 

Die BVV beschließt:

 

Das Bezirksamt wird gebeten gemeinsam mit der Umwelt- und Verkehrsverwaltung des Senats zu prüfen, wie die Kantstraße entwickelt werden kann, damit sie die Qualitätskriterien des Mobilitätsgesetzes für geschützte Radwege aber auch den Anforderungen, die sich aus den Erweiterungen des Mobilitätsgesetz für Fußgänger und den Wirtschaftsverkehr ergeben, erfüllt.

 

Ziel ist es, die überhöhten Belastungen der Wohnbevölkerung von Lärm und NOx soweit abzusenken, dass keine gesundheitsgefährdenden Belastungen mehr vom Kfz-Verkehr ausgehen. Auf der Grundlage der derzeitigen Tempo 30 - Anordnung sind zusätzliche straßenräumliche Maßnahmen umzusetzen, die zur einer weiteren Lärmminderung führen (z.B. die Vergrößerung des Abstands zwischen Emissionsort (Kraftfahrzeug) und Immissionsort (Häuserfassade).  

 

Der BVV ist bis zum 28.02.2021 zu berichten.

 

 

 
 

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