Drucksache - 1526/5
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Beitritt: SPD-Fraktion
Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird gebeten gemeinsam mit der Umwelt- und Verkehrsverwaltung des Senats zu prüfen, wie die Kantstraße entwickelt werden kann, damit sie die Qualitätskriterien des Mobilitätsgesetzes für geschützte Radwege aber auch den Anforderungen, die sich aus den Erweiterungen des Mobilitätsgesetz für Fußgänger und den Wirtschaftsverkehr ergeben, erfüllt.
Ziel ist es, die überhöhten Belastungen der Wohnbevölkerung von Lärm und NOx soweit abzusenken, dass keine gesundheitsgefährdenden Belastungen mehr vom Kfz-Verkehr ausgehen. Auf der Grundlage der derzeitigen Tempo 30 - Anordnung sind zusätzliche straßenräumliche Maßnahmen umzusetzen, die zur einer weiteren Lärmminderung führen (z.B. die Vergrößerung des Abstands zwischen Emissionsort (Kraftfahrzeug) und Immissionsort (Häuserfassade).
Der BVV ist bis zum 28.02.2021 zu berichten.
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