Drucksache - 1525/5  

 
 
Betreff: Obdachlosigkeit vorbeugen- Hilfe bei Mietzahlungsproblemen anbieten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Sempf/Dr. Biewener 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
28.05.2020 
44. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Besucher möchten sich bitte per Mail im BV-Büro anmelden! vertagt   
11.06.2020 
45. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Besucher möchten sich bitte per Mail im BV-Büro anmelden! ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 11.06.2020 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, in der aktuellen Corona-Krise verstärkt Beratungsangebote zu schaffen für Menschen, die ihre Miete nicht mehr voll zahlen können. Dabei soll das Bezirksamt prominent mit auf der bezirklichen Website auf die Hilfsangebote aufmerksam machen. Darüber hinaus soll das Bezirksamt die Voraussetzungen für ein unbürokratisches Antragsverfahren für Wohngeld schaffen sowie den Bewilligungszeitraum für alle Wohngeldempfänger*innen automatisch um sechs Monate verlängern.

 

Der BVV ist bis zum 30.09.2020 zu berichten.

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Der Fachbereich Wohnen bietet montags bis freitags von 10:00 bis 11:00 Uhr eine offene Telefonsprechstunde an.

 

Für die Bewilligung von Wohngeld müssen alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. In der Phase des Lockdowns findet bei Weiterleistungsanträgen keine vollumfängliche Prüfung statt, die Bürger*innen werden belehrt: „Sollte sich bei einer späteren Prüfung und ggf. auch rückwirkender Neuberechnungen ergeben, dass Wohngeld zu Unrecht gezahlt wurde, ist es nach dem Bestimmungen des § 50 SGB X zu erstatten.“.

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat die automatisierte Verlängerung der Wohngeldbewilligungszeiträume geprüft. Aufgrund der technischen Eingriffstiefe in das Wohngeldfachverfahren ist dies nicht möglich.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann  Arne Herz

Bezirksbürgermeister  Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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