Drucksache - 1515/5
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Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Große Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Gemäß § 43 Abs. 1 des Berliner Mobilitätsgesetzes besteht im Land Berlin folgende Zielperspektive für die Radverkehrsinfrastruktur an Hauptverkehrsstraßen: „Auf oder an allen Hauptverkehrsstraßen sollen Radverkehrsanlagen mit erschütterungsarmem, gut befahrbarem Belag in sicherem Abstand zu parkenden Kraftfahrzeugen und ausreichender Breite eingerichtet werden. Diese sollen so gestaltet werden, dass sich Radfahrende sicher überholen können. […]“
Verkehrszählungen führt üblicherweise die Landesebene durch, was angesichts der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für diese überregional bedeutenden Straßen nur als sinnvoll bezeichnet werden kann. Ziel der sog. „Pop-Up-Radwege“ ist es, möglichst schnell Nutzer*innen des ÖPNV einen sicheren Umstieg auf das Fahrrad zu ermöglichen. Dazu bedarf es längerer Routen mit Radverkehrsanlagen, wie sie das Mobilitätsgesetz vorsieht. Angesichts dieser Zielstellung wurden der Senatsverwaltung folgende Verkehrsachsen vorgeschlagen:
1. Kantstraße/Neue Kantstraße 2. Brandenburgische Straße, Kaiser-Friedrich-Straße, Luisenplatz 3. Lise-Meitner-Straße 4. Berliner Straße 5. Bundesallee 6. Hohenzollerndamm 7. Strecke der geplanten Ost-West-Radschnellverbindung (Straße des 17. Juni, Ernst-Reuter-Platz, Bismarckstraße, Kaiserdamm.)
Für die Kantstraße spricht dabei insbesondere § 36 Abs. 5 MobG: „Durch geeignete infrastrukturelle, verkehrsorganisatorische sowie kommunikative Maßnahmen ist eine objektive und möglichst hohe subjektive Sicherheit für die Radfahrenden zu erreichen. Dabei ist die vollständige Vermeidung von Verkehrsunfällen, die zu getöteten und schwer verletzten Radfahrenden führen, langfristiges Ziel und Leitlinie der Ausgestaltung von Maßnahmen zur Förderung der Sicherheit des Radverkehrs.“
Wie Sie wissen, kam es zuletzt im Februar dieses Jahres zu einem Unfall an der Kantstraße, bei dem ein Radfahrer von einem PKW tödlich erfasst wurde. Außerdem hat die Bezirksverordnetenversammlung in dieser Sitzung auf Drucksache 1359/5 einen Umbau der Kantstraße gefordert, der Handlungsbedarf ist hier allgemein anerkannt und dringlich.
An welchen der unter 1. genannten Straßen die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz weitere Anordnungen trifft oder plant, ist dem Bezirksamt zum aktuellen Zeitpunkt nicht bekannt. Überschlägig kann mit Kosten von bis zu 30.000 €/km kalkuliert werden.
Die temporären Anordnungen bieten die Gelegenheit, mit der veränderten Verkehrsraumaufteilung Erfahrungen zu sammeln und anhand von realen Praxiserfahrungen nachzusteuern, was bei investiven Baumaßnahmen nicht ohne weiteres der Fall wäre. Die Anordnungen sind bis zum Ende des Jahres verlängert worden. Perspektivisch müssen an allen genannten Straßenzügen mobilitätgesetzkonforme Radverkehrsanlagen entstehen, die Rahmenbedingungen sind damit geregelt. Anordnungen mit Auswirkungen auf den fließenden Verkehr an Hauptverkehrsstraßen trifft jedoch nicht der Bezirk. Das Bezirksamt wird mit dem nun gefassten BVV-Beschluss zur Kantstraße auf die Senatsverwaltung zugehen. Es dürfte angesichts der schweren Unfälle in der Vergangenheit Konsens sein, dass ein Rückbau und eine Rückkehr zum vorherigen Zustand an der Kantstraße nicht angestrebt wird. Der nächste wichtige konzeptionelle Schritt im Hinblick auf die dauerhafte Förderung des Radverkehrs (unabhängig vom konkreten Fall der Kantstraße) wird die Vorlage des Berliner Radverkehrsnetzes bzw. des Netzplans gemäß § 41 MobG durch SenUVK sein. Dadurch wird sichergestellt, dass ein berlinweites Netz ohne Lücken und Brüche entstehen kann, von dem aus die Kieze für den Radverkehr sinnvoll erschlossen werden können. Anhand des Planwerks ergeben sich für das Bezirksamt die Prioritäten, auf welchen Strecken Verbesserungsmaßnahmen bevorzugt durchzuführen sind, und über die auch im Fachausschuss beraten werden wird.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger
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