Drucksache - 1514/5  

 
 
Betreff: Einwohnerfragestunde - nur schriftlich
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
28.05.2020 
44. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Besucher möchten sich bitte per Mail im BV-Büro anmelden! erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
Einwohnerfragestunde
Einw.-Fragestunde Beantwortung

1. Einwohnerfrage  Ulrich Scholz

 Fachvermögen Schule

 

 

  1. Welche Flächen oder Gebäude, die am 13.6.2017 im Fachvermögen Schule des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf geführt wurden, gehörten am 20.3.2020 nicht mehr zu diesem Fachvermögen? (Bitte mit Adresse)
     
  2. Mit welcher Größe wurden die einzelnen unter 1. erfragten Flächen oder Gebäude im Fachvermögen Schule geführt? (Bei Gebäuden bitte Angabe der Nettogrundfläche)

 

  1. In welches Fachvermögen des Bezirks wurden die unter 1. genannten Flächen oder Gebäude übertragen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Scholz,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

Zu 1:

Zum 01.01.2018 wurde die Liegenschaft in der Cunowstraße 9, 14199 Berlin aus dem Fachvermögen Schule herausgelöst.

 

Zu 2:

Die übertragene Fläche wurde mit einer Gesamtgröße von 2571 qm im Fachver-mögen Schule geführt. Die Nutzungsfläche beträgt aufgrund fehlender Unterkel-lerung 1812 qm.

 

Zu 3:

Die Übertragung erfolgte an den Fachbereich Jugend.

 

 

Mit freundlichen Grüßen    

 

Heike Schmitt-Schmelz

 

2. Einwohnerfrage Michael Roeder

 Olivaer Platz

 

 

  1. Ich bitte um Darlegung der Gesamtkosten des Umbaus der Gesamtanlage - also von Grünanlage, Spielplatz, Parkplatz, Gebäude am westlichen Ende usw. und unabhängig von der Herkunft der Gelder -, und zwar, wie sie zu Beginn im Januar 2018 angesetzt waren (2,5 Mio. €?), auf welchen Betrag sie sich jetzt im Mai 2020 belaufen, und für wie hoch sie zum Zeitpunkt der Fertigstellung erwartet werden.

 

  1. Von welchem Fertigstellungstermin der Gesamtanlage (im Sinne von 1.) wurde zu Beginn im Januar 2018 ausgegangen (Dezember 2019?), und welcher Fertigstellungstermin ist jetzt ins Auge gefaßt?

 

  1. Fand jemals eine Abschätzung statt, wie teuer es würde und mit welcher Dauer zu rechnen wäre, um die Gesamtanlage, wie sie bis Dezember 2017 bestanden hatte, nach Jahren der unzureichenden Pflege wieder in einen ordentlichen Zustand zu versetzen sowie notwendige Veränderungen (behindertengerecht usw.) vorzunehmen - und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1. 

Der Pavillon-Neubau wird durch die Urbanis GmbH, einem Tochter­unter­nehmen der

BVG, geplant, gebaut und ohne Förderung finanziert. Nach Auskunft des Unterneh

mens kann mit Kosten von ca. 350.000€ kalkuliert werden.

 

Der Ansatz der Gesamtkosten für die Umsetzung der Baumaßnahme 'Olivaer Platz'

(excl. Café) ab September 2017 aus Mitteln des Aktive-Zentren-Programms betrug

2.617.000 €.

 

Bis Ende des Monats Mai wurden 2.145.000 € für die Umsetzung der Baumaßnahme

verausgabt.

 

Die zu erwartenden Gesamtkosten werden für den 1. BA auf ca. 2.430.000 € veran

schlagt. Für den 2. BA liegt noch kein Submissionsergebnis vor.  Aufgrund des der

zeit laufenden Vergabeverfahrens für die Umsetzung des 2. Bauabschnitts kann über

die Höhe der veranschlagten Kosten keine Auskunft erteilt werden.

 

Zu 2. 

Die bauliche Umsetzung der Programmmaßnahme wurde über einen Zeitraum von

drei Jahren projektiert mit dem Baubeginn im Jahr 2017 und der Bau­fertigstellung

Ende des Jahres 2020. Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme wird voraussicht

lich im Laufe des Jahres 2021 erfolgen.   

 

Zu 3. 

Die Erneuerung der Grünanlage Olivaer Platz aus bezirklichen Mitteln der Grünflä

chenunterhaltung war auch im Dezember 2017 aufgrund der ohnehin knappe

Budgetierung nicht möglich.

Erneuerungen dieser Größenordnung würden üblicherweise als Investitions­

maßnahme im bezirklichen Haushalt angemeldet werden mit einer Vorlaufzeit von

fünf Jahren. Die tatsächliche Realisierung der Maßnahmen war in der Periode der

Haushaltskonsolidierung jedoch unsicher.

So entschied sich der Bezirk 2014 den Umbau des Olivaer Platzes als Maßnahme im

Städtebauförderungsprogramm 'Aktive Zentren' anzumelden. Die beantragte Maß

nahme wurde im Förderprogramm aufgenommen und der Umbau hieraus finanziert.

Der Fördermittelgeber knüpft seine Förderung an bestimmte Förderkriterien, an die

der Bezirk gebunden ist. Eines dieser Kriterien ist die Maßgabe, dass weder Unter

haltungsmaßnahmen noch Sanierungen von bestehenden Anlagen gefördert werden

können.

 

Aufgrund von fehlenden bezirklichen Mitteln, einer unsicheren Investitions­planung in

Zeiten der Haushaltskonsolidierung hat sich der Bezirk für die Neuanlage des Olivaer

Platzes entschieden.

 

Die wirtschaftlichen Standards sollen dazu beitragen, zusammen mit den funktionalen und gestalterischen Aspekten nachhaltige Freianlagen in Berlin zu schaffen.

Bei der Planung und dem Bau von Grünflächen und Plätzen geht der Senat davon aus, dass Bauprojekte wirtschaftlich durchgeführt werden, wenn die jeweiligen Mittelwerte aus den Kostenrichtwerttabellen für den Neubau von Grünanlagen (Stand: Dezember 2010) nicht überschritten werden. Für höhere Ausstattungsstandards muss es eine zwingende Begründung geben.

Die "Wirtschaftliche Standards im Freianlagenbau". gemäß Rundschreiben SenStadtUm I C Nr. 2 / 2014 wurden angewandt. Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gemäß § 7 LHO war Anlage der Förderanträge. Mit den Finanzierungszusagen durch Sen StadWohnen wurde u.a. auch die Einhaltung der wirtschaftlichen Standards bestätigt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Schruoffeneger

 

3. Einwohnerfrage  Fred Hagemeister

 Wohnungsleerstand

 

 

  1. Der Wohnungsleerstand im Bezirk ist eklatant. Wird das Bezirksamt (Ordnungsamt?) für die Wohnungen, die länger als 3 Jahre im Bezirk leer stehen, einen Treuhänder oder eine Treuhänderin gem. § 4 b ZwVbG (Zweckentfremdungsverbot-Gesetz i.d.F. vom 09.04.2018) einsetzen?
     
  2. Wenn ja, wie viele Wohnungen werden vom Bezirksamt bis Ende des Jahres einer derartigen Zwangsverwaltung unterstellt werden?
     

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

zu 1. und 2.

Ein Leerstand von Wohnungen, die länger als 3 Jahre leer stehen, bedeutet nicht, dass das Bezirksamt nicht tätig war. Der Leerstand kann verschiedene Ursachen haben, auf die das Bezirksamt keinen Einfluss hat, z. B. Verfügungsberechtigte/r hat gegen die Rückführungsaufforderung Klage erhoben, es kann sich auch um einen genehmigten Leerstand wegen langwieriger Sanierungs-/Modernisierungsmaßnahmen handeln. Ein Einsetzen eines Treuhänders erfolgt erst dann, wenn die rechtlichen Gegebenheiten dazu erfüllt sind im Einzelfall.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Arne Herz

 

4. Einwohnerfrage  Dirk Strakhof

 AV Honorare MuS

 

  1. Als Grundlage für den laufenden Musikschulbetrieb der Musikschule City West werden vom Bezirksamt seit 2013 die AV Honorare MuS benutzt. Diese sind seit dem 01.08.2017 außer Kraft. Es heißt in ihnen: "8 - Schlussvorschrift
    Diese Ausführungsvorschriften treten am 01. August 2012 in Kraft. Sie treten mit
    Ablauf des 31. Juli 2017 außer Kraft."

    Frage 1: Sind die vom Senat erlassenen AV Honorare MuS über den 01.08.2017 hinaus verlängert worden und sind sie auch in der Corona Zeit 2020 für die Musikschule City West gültig?

 

  1. Wenn Frage 1 mit "nein" beantwortet wurde:

    Auf welcher Grundlage findet zur Zeit der Musikunterricht an der Musikschule City West statt, wenn dies nicht mehr die 2017 außer Kraft getretenen AV Honorare MuS des Senats sind?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Strakhof,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

Zu 1:

Die AV Honorare traten am 01.08.2012, nicht in 2013, in Kraft. Diese sind am 31.07.2017 abgelaufen. Eine Verlängerung hat der Bezirk von der zuständigen Senatsverwaltung nicht bekommen. Die darin enthaltenen Regelungen wurden aber von den bezirklichen Musikschulen weiterhin angewandt. Ob sie tatsächlich gültig sind, muss die dafür zuständige Senatsverwaltung beantworten, die diese erlassen hat.

 

Siehe:

8 - Schlussvorschrift

Diese Ausführungsvorschriften treten am 01. August 2012 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 31. Juli 2017 außer Kraft. Durch sie werden das Rundschreiben VI Nr. 139/1983 vom 27. Dezember 1983, das Schul-Rundschreiben Nr. 18/2007 vom 21. September 2007 sowie die Verwaltungsvorschrift Weiterbildung Nr. 6/2008 vom 3. März 2008 ersetzt.

 

Zu 2:

Grundlage des Musikschulbetriebs ist das Schulgesetz § 124 Absatz 1 nicht die AV Honorare. Diese regelt, wie der Name aussagt, nur die Honorare der Musikschullehrkräfte.


§ 124

Musikschulen

(1) Jeder Bezirk unterhält eine Musikschule. Diese Verpflichtung kann auch dadurch erfüllt werden, dass Bezirke gemeinsam eine Musikschule unterhalten. Musikschulen sind Bildungs- und Kultureinrichtungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene; sie sichern den chancengleichen Zugang zum Musikunterricht und zur Musikkultur für jede Bürgerin und jeden Bürger. Die Musikschulen nehmen Aufgaben der außerschulischen Musikerziehung, der musikalischen Bildung und Kulturarbeit sowie der Aus-, Fort- und Weiterbildung wahr, suchen und fördern Begabungen und ermöglichen vielfältige Zugänge zur musikalischen Betätigung. Sie können eine studienvorbereitende Ausbildung anbieten.

 

Mit freundlichen Grüßen    

 

Heike Schmitt-Schmelz

 

 

5. Einwohnerfrage Joachim Neu

 Helikopterflüge über Charlottenburg

 

 

 

  1. Was ist dem BA zu den Helikopterflügen über Charlottenburg  bekannt?
     
  2. Welche Anlässe lagen hierzu vor, von wem werden sie ausgeführt?
     
  3. Wie beurteilt das BA den fortwährenden Lärm tags- und nachtsüber und welche Maßnahmen wird es unternehmen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1-3:

Da das Bezirksamt in dieser Angelegenheit über keinerlei Zuständigkeiten verfügt und die Fragestellung ohne jede Konkretisierung bleibt, kann die Einwohneranfrage nicht beantwortet werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Schruoffeneger

 

6. Einwohnerfrage Michael Roeder

 Schoelerpark

 

 

  1. Ist es zutreffend, dass die beiden Wege durch den Schoelerpark (zwischen Wilhelmsaue und Straße am Schoelerpark) keine Radwege sind und auch nicht auf sonstiger Weise für Radfahrer zugelassen sind?
     
  2. Wann wird das Bezirksamt, dessen Ordnungsamt in vergangenen Jahren dort schon Kontrollen gegen Radfahrer durchgeführt und Bußgelder verhängt hat, an den drei Zugängen mit dem betreffenden Verkehrsschild darauf hinweisen (bzw. dessen Anbringung bei der zuständigen Stelle veranlassen), um die Fußgänger vor Radfahrern zu schützen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1:

Das Radfahren ist im Schoelerpark nicht erlaubt.

 

Zu 2:

Die öffentliche Grün- und Erholungsanlage des Volksparks Wilmersdorf ist nach dem Grünanlagengesetz gewidmet und vor Ort durch das sog. Tulpenschild gekennzeichnet. Das Schild weist darauf hin, dass für die jeweils damit gekennzeichnete Fläche die Bestimmungen des Grünanlagengesetzes gelten.

Da es sich nicht um öffentliches Straßenland handelt, gilt dort die Straßenverkehrsordnung nicht, sodass keine Grundlage für die Anordnung von Verkehrszeichen existiert.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger


7. Einwohnerfrage Fred Hagemeister

 U-Bhf Westend

 

 

  1. Wird sich das Bezirksamt bei der BVG dafür einsetzen, dass am U-Bhf. Westend (Steubenplatz) ein Fahrstuhl eingebaut wird? Grund: Täglich mind. 400 potentielle U-Bahn-Fahrgäste, davon ca. 150 Personen mit Rollatoren oder Rollstühlen sowie ca. 250 Personen mit Kinderwagen oder schweren Einkaufstaschen.

 

  1. Wird das Bezirksamt dabei auf die Tatsache hinweisen, dass im Haushaltsplan des Landes Berlin (Titel 0730/89102) für den barrierefreien Ausbau von U-Bahnhöfen insgesamt 29,1 Mio. € (in 2020) bzw. 23,9 Mio. € (in 2021) veranschlagt sind?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1:

Alle U-Bahnhöfe in Berlin werden barrierefrei ausgebaut, bei den meisten ist dies bereits geschehen. Der Bahnhof Neu-Westend gehört noch nicht dazu. Es sei angemerkt, dass ein nachträglicher Aufzugseinbau einen besonderen Eingriff in ein bestehendes – in diesem Fall zusätzlich unter Denkmalschutz stehendes – Gebäude darstellt.

 

Nach einer aktuellen Auskunft der Berliner Verkehrsbetriebe ist die Inbetriebnahme des Aufzugs U-Bhf. Neu-Westend für Herbst 2021 geplant. Die entsprechenden Vorbereitungen sind getroffen, bzw. beantragt.

 

Zu 2:

Da die Berliner Verkehrsbetriebe wissen, welche Landesmittel Ihnen zur Verfügung gestellt werden, besteht dazu absolut keine Notwendigkeit.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Schruoffeneger

 

8. Einwohnerfrage Joachim Neu

 Wiedereröffnung der Spielplätze

 

  1. Was führte zur abrupten Schließung der Spielplätze?
     
  2. Welche Gründe lagen vor, die Aufhebung der Amtsverfügung der Amtsärztin nicht bekannt zu geben?
     
  3. Warum wurde unterlassen jegliche Form von Warn-und Hygienehinweisen an den Spielplätzen-im Unterschied zu anderen Bezirken-anzubringen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1:

Die Gründe wurden in der Allgemeinverfügung bzw. Pressemitteilung dazu genannt: https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.910061.php.

 

Zu 2:

Die Frage unterstellt falsche Tatsachen. Die Öffnung der Spielplätze wurde wie die Schließung per Pressemitteilung publik gemacht:

https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.926809.php.

 

Zu 3:

In der zu 2. genannten Pressemitteilung wurden die relevanten Vorsichtsmaßnahmen genannt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

9. Einwohnerfrage Michael Roeder

         Schoelerschlößchen

 

  1. Wann hat das Bezirksamt bemerkt, daß das Verfahren für einen Lottomittelantrag Zuschuß zu personalaufwendig ist, und beschlossen, keinen Antrag zu stellen?

 

  1. Wieviel Geld fehlt dem Bezirk - jenseits der aus dem eigenen Haushalt aufbringbaren Gelder - für die Herstellung des Schoelerschlößchens, und wo wird es nun beantragt werden?

 

  1. Um wieviele Jahre wird dadurch der nun 17jährige Leerstand des Hauses verlängert werden?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Roeder,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

Zu 1.:

Der Sachverhalt wurde in einem Gespräch zwischen der Abteilung Stadtentwicklung und der Abteilung Jugend am 24.02.2020 deutlich.

 

Zu 2.

Dem Bezirk fehlt kein Geld, da das Schoelerschlösschen immer in der I-Planung abgesichert war.

 

Zu 3.

Aus finanziellen Gründen wird es zu keiner Verlängerung des Leerstandes kommen.

 

Mit freundlichen Grüßen    

 

Heike Schmitt-Schmelz

 

 

 
 

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