Drucksache - 1496/5  

 
 
Betreff: Coronavirus und Infektionsschutz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Kempf/Wapler/Özbagci/Kaas Elias 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.03.2020 
-entfällt- 42. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
28.05.2020 
44. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Besucher möchten sich bitte per Mail im BV-Büro anmelden! vertagt   
11.06.2020 
45. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Besucher möchten sich bitte per Mail im BV-Büro anmelden! vertagt   
18.06.2020 
46. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Besucher möchten sich bitte per Mail im BV-Büro anmelden vertagt   
20.08.2020 
47. Öffentliche außerordentliche Sondersitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Bitte melden Sie sich im BV-Büro an ! erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage
Gr. Anfrage - schriftliche Beantwortung

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

1. Welche Maßnahmen unternimmt das Bezirksamt aktuell, um die Ausbreitung des

Coronavirus (SARS-CoV-2) einzudämmen?

 

Übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern ist eine gemeinsame Aufgabe von Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, von Ärzten, Krankenhäusern, wissenschaftlichen Einrichtungen sowie sonstigen Beteiligten. Die Rahmenbedingungen hierzu sind im Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 20 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist, geregelt.

 

Die gesundheitsaufsichtlichen Aufgaben zur Durchführung des Gesundheitsschutzes nach dem IfS, die gemäß Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (ZustKat Ord) als Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Bln) zu den Ordnungsaufgaben der Bezirksämter gehören, sind dem Gesundheitsamt zugeordnet. Dieses stimmt seine Maßnahmen eng mit der für das Gesundheitswesen zuständigen Senatsverwaltung ab, die gemäß ZustKat Ord die gesundheitsaufsichtlichen Aufgaben der obersten Landesgesundheitsbehörde hinsichtlich des Infektionsschutzgesetzes wahrnimmt.

 

Im Rahmen dieser ordnungsbehördlichen Zuständigkeit trifft das Gesundheitsamt die notwendigen Maßnahmen zur Abwendung der dem Einzelnen oder der Allgemeinheit durch Krankheitserreger drohenden Gefahren. Dazu führt es unter anderem Untersuchungen und Entnahmen von Untersuchungsmaterial bei erkrankten oder krankheitsverdächtigen Personen durch, stellt Ermittlungen zu Kontaktpersonen an und trifft ggf. Anordnungen zur Absonderung ansteckungsverdächtiger Personen. Ferner berät das Gesundheitsamt die betreffenden Personen und überwacht die angeordneten Maßnahmen.

 

Das Gesundheitsamt hat mehrere Anordnungen und Allgemeinverfügungen (13.03.2020 und 20.03.2020) zu Maßnahmen auf der Grundlage des IfSG erlassen, die eine mögliche Weiterverbreitung der Erkrankung vermeiden sollen.

 

Der Senat von Berlin hat Rechtsverordnungen über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) in Berlin verabschiedet, deren Kontrolle und Durchsetzung innerhalb des Bezirkes durch das Ordnungsamt unterstützt werden.

 

Darüber hinaus hat das Bezirksamt auf seinen Internetseiten ein entsprechendes Informationsangebot sowie fünf spezifische Telefonhotlines für Fragen von Bürgerinnen und Bürgern unseres Bezirkes zum Coronavirus und zu pandemiebedingten Auswirkungen eingerichtet.

 

2. Welche Maßnahmen unternimmt das Bezirksamt in seinen Einrichtungen/Behör-

den zum Schutz seiner Mitarbeiter*innen und Besucher*innen vor einer Infektion

mit dem Coronavirus?

und

3. Wie wird die Arbeit des Bezirksamtes bei Krankheitsfällen sichergestellt?

 

Das Bezirksamt hat bereits am 28.02.2020 einen Arbeitsstab Coronavirus eingerichtet, der die Aufgabe hat, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten des Bezirksamtes und seiner BesucherInnen sowie zur Sicherstellung des Dienstbetriebes (insbesondere Aufrechterhaltung ordnungsbehördlicher Aufgaben) zu treffen. Dieser Arbeitsstab tagt regelmäßig und beobachtet fortlaufend die infektiologische Lageentwicklung, stimmt sich mit anderen beteiligten Behörden ab, bewertet mögliche Risiken und informiert regelmäßig die Beschäftigten. Die Zusammenarbeit mit en Beschäftigtenvertretungen ist eng und vertrauensvoll.

 

Eine der ersten Maßnahmen des Arbeitsstabes war die Identifikation von Schlüsselfunktionen und die Festlegung von Mindestpersonalstärken in den unterschiedlichen Organisationseinheiten des Bezirksamtes. Auf dieser Grundlage wurde das anwesende Personal beispielsweise durch die Einschränkung bzw. das Einstellen von Sprechstunden bis hin zur Schließung ganzer Bereiche sukzessive auf aktuell rund 20 % aller Beschäftigten reduziert. Ermöglicht wird dies unter anderem durch das Instrument der Heimarbeit, die Einrichtung von Telearbeitsplätzen bzw. mobiles Arbeiten sowie eine Flexibilisierung der Arbeitszeit.

Zudem erfolgt eine tägliche Erfassung der Personalstärke, um die Umsetzung dieser Maßnahmen zu kontrollieren und bei einer Erhöhung der Krankenquote rechtzeitig gegensteuern zu können.

Um Personalausfällen wegen der Betreuung von Kindern infolge geschlossener Kitas und Schulen vorzubeugen, wurde frühzeitig eine interne Kindernotbetreuung organisiert.

 

Weiterhin wurden Regelungen getroffen, die den Kontakt von Beschäftigten untereinander bzw. zu Dritten auf ein notwendiges Mindestmaß reduzieren. So wurden alle Sitzungen, Fortbildungen, Dienstreisen und sonstige Veranstaltungen im Grundsatz untersagt. Ausnahmen bilden Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebes erforderlich sind.

Die Zugänge zu den großen Dienstgebäuden Otto-Suhr-Allee und Hohenzollerndamm wurden beschränkt, diese erfolgen für das Personal getrennt von den Bürgerinnen und Bürgern.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden mehrfach auf die Einhaltung der empfohlenen Hygieneregeln hingewiesen und in enger Abstimmung mit dem betriebsärztlichen Dienst sowie dem Gesundheitsamt wurden entsprechend der arbeitsplatzbezogenen Gefährdungen Arbeitsschutzmaßnahmen getroffen (z.B. Ausstattung von Beschäftigten im Außendienst mit Mund-Nasenschutz-Masken, Beschaffung von persönlicher Schutzausstattung und Desinfektionsmitteln für das Gesundheitsamt).

 

Das Bezirksamt spricht auch an dieser Stelle allen, insbesondere in den Schlüsselfunktionen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr hohes Engagement zur Bewältigung der gegenwärtigen Herausforderungen ausdrücklich seinen Dank aus.

 

Mit freundlichen Grüßen

D. Wagner

 
 

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