Drucksache - 1488/5
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Die BVV möge beschließen:
Vor dem Hintergrund der Förderungswürdigkeit von Lastenfahrrädern als Baustein eines klimafreundlichen und emissionsfreien bezirklichen Wirtschaftsverkehrskonzeptes und vor dem Hintergrund des Schutzes der Fußgänger*innen vor Behinderungen durch Abstellen auf Gehwegen wird das Bezirksamt aufgefordert, die neuen Möglichkeiten der novellierten StVO zu nutzen, um Abstellmöglichkeiten im Straßenraum nur für Lastenfahrräder zu schaffen und mit dem neuen Zusatzzeichen zur Beschilderung zu kennzeichnen. Der Bezirk wird weiterhin aufgefordert, nach dem Vorbild des Bezirksamtes Neukölln einen Regelplan zum Lastenradparken zu erstellen, mit denen die örtlichen Bedarfe erfasst werden und Abstellflächen gestaltet werden. Weiterhin wird das Bezirksamt gebeten, interessierte Bürger*innen und Gewerbetreibende über die Fördermöglichkeiten einer Anschaffung von Lastenrädern durch das Land und durch Bundesprogramme zu informieren.
Der BVV ist bis zum 30.10.2020 zu berichten.
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