Drucksache - 1482/5
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:
1. Wie sehen die Planungen (konzeptioneller und terminlicher Art) seitens des Be- zirksamtes zum festen Drogenkonsumraum am Stuttgarter Platz aus?
Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf sieht, ebenso wie die zuständige Senats-verwaltung, die Notwendigkeit der Einrichtung eines stationären Drogenkonsum-raumangebotes und ist sehr an der raschen Umsetzung eines entsprechenden Konzepts interessiert. Trotz intensiver Bemühungen konnten bislang jedoch keine Räumlichkeiten für einen stationären Drogenkonsumraum gefunden werden. So wurde eine Vielzahl von Anfragen zur Objektsuche verschickt sowie diverse Objekte auf ihre Tauglichkeit hin untersucht. Hierbei zeichnet sich ab, dass vermieterseitig gern zu Gunsten von anderen Mitbe-werbern, wie z.B. aus dem Gastronomie-Gewerbe entschieden wird. Aus diesem Grund verfolgt der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf die Idee der kooperativen Nutzung eines sogenannten Fahrradparkhauses im Verbund mit einem Drogenkonsumraumangebot. Eine entsprechende Machbarkeitsstudie für die Errichtung des Fahrradparkhauses am Stuttgarter Platz ist in Arbeit, jedoch noch nicht vollständig abgeschlossen. Vor einer abschließenden Bewertung steht noch eine Reihe von Detailfragen zur Klärung an. Konkrete Termine können erst nach dem Abschluss der Machbarkeitsstudie benannt werden.
In der Zwischenzeit wird der Träger Fixpunkt e.V. weiterhin das mobile Drogen-konsumraumangebot am Stuttgarter Platz vorhalten, um dem Bedarf nach einer medizinisch beaufsichtigten Drogenkonsum-Möglichkeit zu decken.
Das Bezirksamt strebt eine schnellstmögliche Errichtung des stationären Drogenkonsumraumes an und steht hierbei in engem Austausch mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.
2. Was hat die Machbarkeitsstudie zum Fahrradparkhaus am Stuttgarter Platz erge- ben?
Diese Frage betrifft Sachverhalte, die die Abteilung Soziales und Gesundheit nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Die Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, und Umwelt hat hierzu eine Stellungnahme erarbeitet, die bei der nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt ist.
Die Machbarkeitsstudie ist in der Erarbeitung. Der Fortgang ihrer Bearbeitung hängt momentan von Abstimmungsprozessen und Klärung von Grundlagen ab, die das Bezirksamt nicht erzwingen kann. Folgende wesentlichen Erkenntnisse lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt identifizieren:
Für den Bau eines Fahrradparkhauses auf der avisierten Fläche wäre ein Bebauungsplanverfahren notwendig. Hierfür ist das Bezirksamt zuständig. Es gibt diverse offene Fragen zur Finanzierung, Trägerschaften, Betreiberkonzepten, die der Bezirk nicht aus eigenen Mitteln gewährleisten könnte Es gibt noch kein berlinweites Konzept für die Errichtung und den Betrieb von Fahrradparkhäusern Es fehlen ersatzweise notwendige Zusicherungen (Finanzierung, Betrieb) für das einzelne Vorhaben eines Fahrradparkhauses am Stuttgarter Platz Gleiches gilt für die Integration des Drogenkonsumraums in das Vorhaben, die Kombination erhöht in erheblichem Maße den Koordinationsaufwand (bspw. Fragen der Abgrenzung bei der Förderfähigkeit)
Zwischenfazit: Eine Realisierung in diesem oder nächstem Jahr ist ausgeschlossen.
3. Inwieweit kann sichergestellt werden, dass die eingestellten Gelder zur Etablie- rung eines Drogenkonsumraums im notwendigen Zeitraum abgerufen werden?
Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat, wie zuletzt in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage (DS 18/21 860) im Abgeordnetenhaus vom 23.12.2019, ihre Absicht geäußert, den Bezirk aktiv bei der Einrichtung eines stationären Drogenkonsumraums zu unterstützen und Haushaltsmittel für den laufenden Betrieb zur Verfügung zu stellen. Ob die Gelder im Haushaltsplan 2022/2023 eingestellt werden, kann das Bezirksamt zum jetzigen Zeitpunkt nicht einschätzen.
Mit freundlichen Grüßen D. Wagner
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