Drucksache - 1482/5  

 
 
Betreff: Planungsstand Drogenkonsumraum am Stuttgarter Platz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Sempf/Dr. Biewener 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.03.2020 
-entfällt- 42. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
28.05.2020 
44. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Besucher möchten sich bitte per Mail im BV-Büro anmelden! vertagt   
11.06.2020 
45. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Besucher möchten sich bitte per Mail im BV-Büro anmelden! vertagt   
18.06.2020 
46. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Besucher möchten sich bitte per Mail im BV-Büro anmelden vertagt   
20.08.2020 
47. Öffentliche außerordentliche Sondersitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Bitte melden Sie sich im BV-Büro an ! erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage
Gr. Anfrage - schriftliche Beantwortung

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

1. Wie sehen die Planungen (konzeptioneller und terminlicher Art) seitens des Be-

zirksamtes zum festen Drogenkonsumraum am Stuttgarter Platz aus?

 

Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf sieht, ebenso wie die zuständige Senats-verwaltung, die Notwendigkeit der Einrichtung eines stationären Drogenkonsum-raumangebotes und ist sehr an der raschen Umsetzung eines entsprechenden Konzepts interessiert.

Trotz intensiver Bemühungen konnten bislang jedoch keine Räumlichkeiten für einen stationären Drogenkonsumraum gefunden werden. So wurde eine Vielzahl von Anfragen zur Objektsuche verschickt sowie diverse Objekte auf ihre Tauglichkeit hin untersucht.

Hierbei zeichnet sich ab, dass vermieterseitig gern zu Gunsten von anderen Mitbe-werbern, wie z.B. aus dem Gastronomie-Gewerbe entschieden wird.

Aus diesem Grund verfolgt der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf die Idee der kooperativen Nutzung eines sogenannten Fahrradparkhauses im Verbund mit einem Drogenkonsumraumangebot. Eine entsprechende Machbarkeitsstudie für die Errichtung des Fahrradparkhauses am Stuttgarter Platz ist in Arbeit, jedoch noch nicht vollständig abgeschlossen. Vor einer abschließenden Bewertung steht noch eine Reihe von Detailfragen zur Klärung an. Konkrete Termine können erst nach dem Abschluss der Machbarkeitsstudie benannt werden.

 

In der Zwischenzeit wird der Träger Fixpunkt e.V. weiterhin das mobile Drogen-konsumraumangebot am Stuttgarter Platz vorhalten, um dem Bedarf nach einer medizinisch beaufsichtigten Drogenkonsum-Möglichkeit  zu decken.

 

Das Bezirksamt strebt eine schnellstmögliche Errichtung des stationären Drogenkonsumraumes an und steht hierbei in engem Austausch mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.

 

2. Was hat die Machbarkeitsstudie zum Fahrradparkhaus am Stuttgarter Platz erge-

ben?

 

Diese Frage betrifft Sachverhalte, die die Abteilung Soziales und Gesundheit nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Die Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, und Umwelt hat hierzu eine Stellungnahme erarbeitet, die bei der nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt ist.

 

Die Machbarkeitsstudie ist in der Erarbeitung. Der Fortgang ihrer Bearbeitung hängt momentan von Abstimmungsprozessen und Klärung von Grundlagen ab, die das Bezirksamt nicht erzwingen kann. Folgende wesentlichen Erkenntnisse lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt identifizieren:

 

        Für den Bau eines Fahrradparkhauses auf der avisierten Fläche wäre ein

Bebauungsplanverfahren notwendig. Hierfür ist das Bezirksamt zuständig.

        Es gibt diverse offene Fragen zur Finanzierung, Trägerschaften,

Betreiberkonzepten, die der Bezirk nicht aus eigenen Mitteln gewährleisten könnte

        Es gibt noch kein berlinweites Konzept für die Errichtung und den Betrieb von

Fahrradparkhäusern

        Es fehlen ersatzweise notwendige Zusicherungen (Finanzierung, Betrieb) für das einzelne Vorhaben eines Fahrradparkhauses am Stuttgarter Platz

        Gleiches gilt für die Integration des Drogenkonsumraums in das Vorhaben, die

Kombination erhöht in erheblichem Maße den Koordinationsaufwand (bspw. Fragen der Abgrenzung bei der Förderfähigkeit)

 

Zwischenfazit:

Eine Realisierung in diesem oder nächstem Jahr ist ausgeschlossen.

 

3. Inwieweit kann sichergestellt werden, dass die eingestellten Gelder zur Etablie-

rung eines Drogenkonsumraums im notwendigen Zeitraum abgerufen werden?

 

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat, wie zuletzt in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage (DS 18/21 860) im Abgeordnetenhaus vom 23.12.2019, ihre Absicht geäußert, den Bezirk aktiv bei der Einrichtung eines stationären Drogenkonsumraums zu unterstützen und Haushaltsmittel für den laufenden Betrieb zur Verfügung zu stellen.

Ob die Gelder im Haushaltsplan 2022/2023 eingestellt werden, kann das Bezirksamt zum jetzigen Zeitpunkt nicht einschätzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

D. Wagner

 

 
 

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