Drucksache - 0743/2
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Wir fragen das Bezirksamt: 1.
Wie beurteilt das Bezirksamt die richterlich nunmehr
festgestellte Tatsache, dass der Haushalt 2002/2003 verfassungswidrig ist,
hinsichtlich der Auswirkungen auf den Bezirk? 2.
Hat es bei der Vorbereitung des Haushaltes –
soweit der Bezirk daran beteiligt war -
durch die Verwaltung vom Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, von anderen
Bezirken oder von einer der Senatsverwaltungen Hinweise darauf gegeben, dass
man gerade einen nicht verfassungskonformen Haushaltsentwurf erarbeite? 3.
Falls es solche Hinweise nicht gegeben hat: Gibt es bei
den Bezirken und beim Senat nicht einen für das Haushaltswesen zuständigen
Mitarbeiter, der die rechtlichen Grundlagen des Berliner Haushaltswesens kennt,
oder war das versammelte Schweigen auf Druck “von oben” entstanden
- und wo ist dann “oben? 4.
Falls – wie zu hoffen und erwarten ist –
verwaltungsinterne Hinweise auf die mangelnde Verfassungskonformität erfolgt
sind: Von wem kamen sie, von wem wurden sie warum übergangen und hat das
Bezirksamt im Lichte des Richterspruches über den Berliner Landeshaushalt
nunmehr noch mehr Verständnis als bisher schon für solche Fraktionen der BVV,
die den vorgelegten Haushaltsentwürfen nicht zugestimmt haben? 5. Welche Maßnahmen gedenkt das Bezirksamt nunmehr einzuleiten, um der verfassungsgerichtlichen Entscheidung Rechnung zu tragen? |
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