Drucksache - 1321/5
Die BVV möge beschließen:
Der BVV ist bis zum 31.12.2019 zu berichten.
Begründung: Ebenso wie in den angrenzenden Bereichen um Savignyplatz, Kurfürstendamm und Ludwigkirchplatz sind auch die Parkzonen 4 und 6 von einer Vielzahl von Ladengeschäften und einem breiten Gastronomie-Angebote geprägt. Auch hier ist nach 19:00 Uhr die Nachfrage nach Parkraum weitaus höher als das Angebot. Die Folge ist Parksuchverkehr, der für die Anwohner*innen und Besucher*innen zu einer erheblichen Belastung mit Lärm und Abgasen führt.
Die Anordnung und Einrichtung der Parkzonen liegt in der Zuständigkeit des Bezirks. Im Bedarfsfall ist der bewirtschaftete Raum auch zeitlich zu erweitern.
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