Drucksache - 1320/5
Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird gebeten, bei der Einrichtung von Baustellen auf der Fahrbahn, die die betreffenden Straßen in Einbahnstraßen umwandelt, das Radfahren in der Gegenrichtung der Fahrtrichtung weiterhin zu ermöglichen.
Darüber hinaus soll das Bezirksamt prüfen, ob eine geänderte Verkehrsführung, die sich bewährt hat, dauerhaft angeordnet werden kann, um den Verkehr zu beruhigen. Hier bieten sich beispielsweise die aktuellen Baustellen in der Windscheidstraße oder Xantener Straße an.
Später können bauliche Maßnahmen folgen, um vor Ort die Einfahrt des Durchgangsverkehrs zu erschweren.
Der BVV ist bis zum 28.2.2020 zu berichten.
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