Drucksache - 1293/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 12.12.2019 beschlossen:
Das Bezirksamt wird beauftragt darauf hinzuwirken, dass Leihfahrräder und andere Sharing-Angebote nur noch von solchen Unternehmen angeboten werden dürfen, welche sich zum Klimaschutz und sozialverträglicher Beschäftigung bekennen.
Der BVV ist bis zum 31.03.2020 zu berichten.
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Mit Schreiben vom 30.01.2020 hat sich das Bezirksamt mit dem Anliegen der BVV an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gewandt.
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat am 01.04.2020 mit-geteilt, dass für das Angebot von Leihfahrrädern oder –rollern, die von Selbstfahrern genutzt werden können, derzeit keine Konzession benötigt wird. Insofern fehlt es an einem rechtlichen Anknüpfungspunkt für Auflagen zum Umweltschutz und zur Sicherung sozialverträglicher Beschäftigung.
Soweit sich die Frage ggf. auf Sharing-Angebote im Rahmen der gewerblichen Personenbeförderung beziehen sollte, d. h. die Beförderung von Personen durch Unternehmen, die dazu neben dem Fahrzeug auch den Fahrer stellen, enthält das Personenbeförderungsgesetz aktuell keine Vorgaben zum Klimaschutz und für sozialverträgliche Beschäftigung.
Das Personenbeförderungsgesetz eröffnet auch keine landesrechtliche Kompetenz, die im Rahmen der Genehmigungserteilung Vorgaben zum Klimaschutz und zu sozialverträglicher Beschäftigung ermöglichen würde, die über die bestehenden bundesgesetzlichen Anforderungen hinausgehen.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Arne Herz Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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