Drucksache - 1290/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 21.11.2019 Folgendes beschlossen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich mit den Bezirken Berlins und der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenGPG) bei der Senatsverwaltung für Finanzen dafür einzusetzen, dass die bisherigen Mittel der Versorgungsstrukturen für geflüchtete Menschen weiterhin bereitgestellt werden. Ziel ist es, dem betroffenen Personenkreis den Zugang zur psychiatrischen und psychosozialen Regelversorgung zu ermöglichen und sicherzustellen.
Auf der Grundlage des Rahmenkonzepts „Medizinische Versorgung von Asylsuchenden im Land Berlin“ wurden im Bereich der bezirklichen Kontakt- und Beratungsstellen für Menschen mit psychischer Erkrankung in 2016 berlinweit 24 Fachkräfte für die Arbeit mit Geflüchteten eingerichtet (Gesamtbudget = 1,3 Mio €).
Die Bezirke wurden durch die Senatsverwaltung in 2019 darüber in Kenntnis gesetzt, dass die finanziellen Mittel für diese Stellen in 2020 deutlich reduziert bzw. völlig eingestellt werden sollen. Von dem in den Bereichen Kontakt- und Beratungsstelle, Zuverdienst sowie Suchtberatung für Menschen mit psychischer und/oder Suchterkrankung berlinweit in 2019 insgesamt zur Verfügung gestellten 2,3 Mio € sollten danach in 2020 lediglich noch 785 T€, das bedeutet in etwa nur noch ein Drittel zur Verfügung stehen. Für 2021 ist danach eine weitere Reduzierung um berlinweit 300 T€ vorgesehen. Aufgrund der Anwendung des kennzahlgestützten Planmengenverfahrens bei der Verteilung der Mittel auf die einzelnen Bezirke, wirkt sich die Situation auf den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf noch gravierender aus. Von den hier in 2019 insgesamt vier geförderten Stellen könnte auf der Grundlage des Schreibens von Sen Fin lediglich noch etwa eine Stelle nebst Sachkostenanteil weiter finanziert werden.
Die Träger wurden in 2019 darüber informiert und gebeten, entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Mit Schreiben vom 12.09.2019 wandte sich das Bezirksamt mit der Bitte an die Senatsverwaltung für Gesundheit, Gleichstellung und Pflege (SenGPG), sich bei der Senatsverwaltung für Finanzen dafür einzusetzen, dass die bislang für die Fachkräfte für Geflüchtetenarbeit bereitgestellten Mittel auch zukünftig zur Verfügung stehen.
In ihrem Antwortschreiben räumte Frau Senatorin Kalayci ein, dass mit der Absenkung der Finanzmittel ein Rückbau der Versorgungsstrukturen für Geflüchtete und ein Rückschlag für die interkulturelle Öffnung der psychosozialen Versorgung entstehe. Sie führte weiter aus, dass die Thematik einer auskömmlichen Finanzierung der niedrigschwelligen psychosozialen Hilfen durch die gesundheitspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Regierungsfraktionen erneut diskutiert werden soll.
Im Ergebnis dessen wurde am 29.11.2019 im Hauptausschuss folgendes beschlossen:
„In den Planjahren sind 1.000.000 € (2020) bzw. 1.300.000 € (2021) für die Sicherung der bisherigen Leistungen im PEP-Angebot für Geflüchtete zu verwenden.“
Eine Entscheidung bzgl. der konkreten Umsetzung der Verteilung dieser Mittel liegt dem Bezirksamt bislang nicht vor. Eine Nachfrage beim Fachreferat der SenGPG ergab, dass beabsichtigt sei, 50% dieses zusätzlichen Betrages zu gleichen Teilen und 50% gemäß der Verteilung Geflüchteter an die Bezirke zu geben.
Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass auf Grund der Berücksichtigung des Berliner Krisendienstes (215.000,- € in 2020) in 2020 berlinweit eine Summe in Höhe von insgesamt 1.785.000,- € (also 515.000,- € weniger) für den ursprünglichen Zweck (KBS, Zuverdienst, Suchtberatungsstellen) zur Verfügung stehen wird.
Für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf kann unter der Voraussetzung einer entsprechenden Umsetzung davon ausgegangen werden, dass die Förderung zukünftig zumindest mit etwa 60% des ursprünglichen Ansatzes erfolgen kann.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Detlef Wagner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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