Drucksache - 1223/5  

 
 
Betreff: Einwohnerfragestunde
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.08.2019 
34. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Link zur Anlage der Einwohnerfrage Nr 20
Einwohnerfragen
Einwohnerfragen - Beantwortung

1.     Einwohnerfrage:  Joachim Schimmer

Neugestaltung der Spreebordbögen

 

  1. Wie ist der Status zur Neugestaltung der Spreebordbögen (siehe DS0037/5)?

 

  1. Was liegt dem Bezirksamt hierzu vom WerkbundStadt vor?

 

  1. Wann wird den Anwohnern ein Ergebnis zur Diskussion vorgelegt?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1, 2 und 3:

Eine Weiterentwicklung der ufernahen Bereiche im Sinne der erwähnten Drucksache wird inzwischen in einer anderen Art und Weise weiter verfolgt. Der gesamte sog. "INSEL-Rundweg" wird im Rahmen der Initiative Nachhaltige Mierendorff-INSEL weiterentwickelt. Dafür hat das Bezirksamt in diesem Jahr entsprechende Mittel bereitgestellt. In Zusammenarbeit mit einem Planungsbüro und in mehreren Beteiligungsformaten wird ein Konzept für den INSEL-Rundweg erarbeitet und nach und realisiert. Es erfolgten bereits mehrere öffentliche Veranstaltungen, so zum Beispiel das "INSEL-Forum zur künftigen Entwicklung des INSEL-Rundwegs" am Donnerstag, dem 2. Mai 2019 im Keller-Gymnasium.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

2.     Einwohnerfrage:  Kirat Kleinmann

Baden im Halensee

 

1.     Ist es zulässig, dass seitens des Grünflächenamtes trotz mehrerer Beschwerden Schilf an der Stelle gepflanzt wird, wo wir Menschen mit Behinderung und Senioren bisher reingegangen sind?

 

2.     Wann wurde der Halensee zuletzt von innen gereinigt (Entfernen von Schlingpflanzen, Wasserpest, in den Halensee bei Sturm geflogenen Gegenständen und ähnlichem)?

 

3.     Wie oft erfolgt eine solche Reinigung von innen?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

zu1.

Durch den zwischenzeitlichen Beschluss der BVV auf Drucksache 1186/5 hat sich der Sachstand überholt. Der Beschluss ist der Beantwortung beigefügt, das Bezirksamt hat den Beschluss umgesetzt. Eine Vorlage zur Kenntnisnahme zum Beschlss wird zeitnah veröffentlicht.

zu 2. und 3.

Die wesentliche „Reinigung“ des Halensees betrifft das Niederschlagswasser aus dem angeschlossenen Einzugsgebiet, dass seit Mitte 2007 über einen sogenannten Retentionsbodenfilter in den See gelangt. Wasserpflanzen wie Hornkraut und Wasserpest sind wünschenswert, da sie Nährstoffe binden und Algenwachstum vermindern. Das Wasser muss nicht von den Pflanzen gereinigt werden, vielmehr reinigen die Pflanzen das Wasser.

 

Im Frühjahr und Herbst werden Flaschen und anderes Treibgut sowie der Wildaufwuchs im Auftrag des Fachbereichs Grünflächen entfernt. Von Seiten des Umwelt- und Naturschutzamtes wurden vor Wiedereröffnung des Freibads durch Polizeitaucher und 2018 durch einen Tauchsportverein im Halensee versunkene Gegenstände entfernt. Dies ist geplant je nach Anlass/ Notwendigkeit zu wiederholen.

 

Mit freundlichen Grüßen Anlage:

 BVV-Beschluss 1168/5

 

Schruoffeneger

 

 

3.     Einwohnerfrage:  Stephan Schwarz

Jugendhotel am Sophie-Charlotten-Platz

 

1.     Wer ist dafür zuständig gewesen, dass das preiswerte Jugendhotel am Sophie-Charlotten-Platz in eine Flüchtlingsunterkunft umgewidmet wurde?

 

2.     Gab es alternative Vorschläge und wenn ja, von wem?

 

3.     Wurde im Zuge der Entscheidung erwogen, was der Wegfall dieser preiswerten Möglichkeit für Touristen in Charlottenburg unterzukommen bedeutet?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Schwarz,

 

die o.g. Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1.:

In unmittelbarer Nähe zum Sophie-Charlotte-Platz befand sich bis Ende 2013 ein Jugendhotel des Landessportbundes (LSB). Seitdem betreibt die AWO in dem Gebäude eine Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete. Zuständig für diese Unterkunft ist das Berliner Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF).

 

Zu 2.:

Die Aufgabe des Jugendhotels war die Entscheidung des LSB. Da die Entscheidung für die o.g. Erstaufnahmeeinrichtung bereits 6 Jahre her ist und nicht vom Bezirksamt getroffen wurde, kann die Frage nach möglichen Alternativorschlägen von hier aus nicht beantwortet werden.

 

Zu 3.:

Dies ist dem Bezirksamt nicht bekannt, jedoch befinden sich zahlreiche weitere Angebote im Umfeld des Sophie-Charlotte-Platzes, die von Berlinbesucher*innen genutzt werden können. Fußläufig zu erreichen sind etwa das Berlin City Hostel in der Wilmersdorfer Str. 148, das B&B Hotel Berlin-Charlottenburg am Kaiserdamm 117, die Pension Berlin Bismarck in der Bismarckstr. 70 oder die Hotel Betriebs GmbH Zum Lobb’ster in der Fritschestr. 30.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Naumann

 

 

4.     Einwohnerfrage:  Lieselotte Tuchen

Milieuschutz Karl-August-Platz

 

  1. Wie nimmt das Bezirksamt dazu Stellung, dass für das nach Durchführung von Voruntersuchungen im Jahr 2016 u.a. ins Auge gefasste Gebiet Karl-August-Platz noch keine soziale Erhaltungssatzung gem. § 172 (1) Satz 1 Nr. 2 „Milieuschutz“ BauGB erlassen wurde?

 

  1. Im April 2016 standen nach einem bereits im Sommer 2015 vorliegenden Gutachten über ein Grobscreening von Verdachtsgebieten weitere vertiefende Untersuchungen vor dem Abschluss. Was hat das Bezirksamt seitdem unternommen und was planen Sie in Zukunft, um den Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung für das Gebiet Karl-August-Platz voranzutreiben?

 

  1. Am 26. Januar 2019 wurde der Aufstellungsbeschluss zum Milieuschutz für das Gebiet Klausener Platz veröffentlicht. Mit welchen Auswirkungen rechnen das Bezirksamt und die in der BVV vertretenden Fraktionen/Parteien auf die unmittelbar angrenzenden Gebiete?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

zu 1.

Das Bezirksamt kann soziale Erhaltungsverordnungen nur in dem Umfang erlassen, der hinsichtlich der Bearbeitung und des Vollzugs personell gesichert ist. Außerdem müssen Untersuchungsergebnisse vorliegen, die den Nachweis erbringen, dass die rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung für das jeweilige Gebiet vorliegen. Daher konnten aus der Analyse des Grobscreening von 2015 bisher die beiden Gebiete "Mierendorff-Insel" und "Gierkeplatz" festgesetzt werden. Das Bezirksamt ist bestrebt, zeitnah die personellen Voraussetzungen zu schaffen, um weitere Gebiete erlassen zu können. Ab dem Jahr 2020 stehen zusätzliche Stellen zur Verfügung.

 

 

zu 2.

Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es zwingend erforderlich in regelmäßigen Abständen (ca. 4-5 Jahre) zu prüfen, ob die Voraussetzungen als soziales Erhaltungsgebiete noch vorliegen. Auf der Basis von Voruntersuchungen aus 2015/16 kann somit kein Gebiet mehr festgesetzt werden. Daher hat der Bezirk Ende 2018 ein neues Grobscreening in Auftrag gegeben.

 

zu 3.

Ein Zusammenhang zwischen der Ausweisung von sozialen Erhaltungsgebieten oder von Aufstellungsbeschlüssen auf die Wohnsituation und Mietenentwicklung in den angrenzenden Wohngebieten ist nicht erkennbar oder nachweisbar.  Falls ein Druck auf benachbarte Gebiete entsteht, wenn Investoren sogenannte  Milieuschutzgebiete meiden, wäre dieser Druck statistisch nur schwer nachweisbar.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

5.     Einwohnerfrage:   Fred Hagemeister

Reichsstraße (Westend)

 

1.     Wird sich das BA bei der „Verkehrslenkung Berlin (VLB)“ dafür einsetzen, dass die Reichsstraße in Westend vom LKW-Durchgangsverkehr entlastet wird?

 

2.     Wird das BA dabei darauf abzielen, die Verkehrssicherheit in der Reichsstraße zu erhöhen und den Verkehrsfluss in der Reichsstraße wiederherzustellen, um dadurch die gesundheitsgefährdenden Emissionen (CO2, NOX, Feinstaub, Lätm) in der Reichsstraße erheblich zu reduzieren?

 

3.     Wird das BA der „VLB“ Alternativen vorschlagen; z. B. eine Umleitung des LKW-Verkehrs auf die benachbarten Hauptstraßen Spandauer Damm und Heerstraße? Ausnahmen: BVG-Bus-, Anlieger- und örtlicher Lieferverkehr.

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

die 5. Einwohnerfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:

 

zu 1. – 3.

Es handelt sich bei der Reichsstraße um eine Hauptverkehrsstraße, die als solche dem Zweck dient, dass Kraftfahrzeuge sie zum Ortswechsel durchfahren. Die Einstufung als Hauptverkehrsstraße ist auch der Grund, warum die Verkehrslenkung Berlin bzw. die Senatsverwaltung für Verkehr zuständig ist und nicht das Bezirksamt.

 

Es darf in diesem Zusammenhang nicht übersehen werden, dass auch an den anderen Hauptverkehrsstraßen Anwohner*innen leben, die unter den Emissionen leiden. Nun den "großen" Verkehr aus der Reichsstraße rauszunehmen und ihn zusätzlich durch die ohnehin schon deutlich mehr belasteten anderen Hauptverkehrsstraßen zu schicken, würde lediglich zu einer stärkeren Konzentration der Belastung dort führen. Dabei wurde beispielsweise am als Ausweichstrecke vorgeschlagenen Spandauer Damm im Jahr 2017 (letztverfügbarer Wert) ein Stickstoffdioxid-Jahresmittel von 52 μg/m³ (Grenzwert: 40 μg/m³) erreicht.

 

Die zunehmenden  Probleme durch den Verkehr lassen sich nur durch neue verkehrspolitische Konzepte lösen. Der Bezirk bemüht sich hier insbesondere um die Reduzierung von Lieferverkehren durch die Errichtung von Logistic Hubs.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

6.     Einwohnerfrage:   Kirsten Liese

Basketballplatz Lietzensee-Park

 

1.     Warum werden die beiden Basketballkörbe vor dem Lietzensee-Park nicht anderswohin versetzt, wo die lauten, starken Aufprallgeräusche auf Asphalt weniger Anwohner/innen treffen, z.B. auf erdigeren Grund, wo der Aufprall weniger Lärm verursacht?

 

2.     Warum ist das Verursachen von Lärm nicht strafbar wie Falschparken, Rauchen auf Bahngleisen, Schwarzfahren, nicht eingehaltener Leinenzwang und andere Ordnungswidrigkeiten?

 

3.     Warum dürfen Leute ohne Folgen auch nach 30facher Ermahnung der Polizei und Verhöhnung derselben immer wieder Lärm verursachen, ohne dafür Bußgelder zahlen zu müssen?

 

Zur Beantwortung Herr Bezirksstadtrat Schruoffenegger.

 

7.     Einwohnerfrage:   Regina Hotze

Hohe Mieten – Wohnungsnot

 

1.     Wie steht das Bezirksamt zu Verdichtungen durch moderate Aufstockung von Mehr- und Einfamilienhäusern, um auch von mittelständischen Baufirmen Bauaufträge durchführen lassen?

 

2.     Gibt es Erhebungen dazu, bzw. hat das BA Erkenntnis, wo diese Möglichkeiten für Mehr- und Einfamilienhäuser bestehen und sich durchführen lassen?

 

3.     Wie steht das BA zu der Möglichkeit, durch vereinfachte Baugenehmigungen oder/und Förderungen, Aufstockungen attraktiver zu machen und zügiger durchführen zu lassen?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

zu 1.

Nachverdichtungen in bestehenden Siedlungsgebieten sind grundsätzlich ein geeignetes Mittel, dem bestehenden Wohnraumbedarf Rechnung zu tragen und werden unterstützt. Dies gilt – im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten – auch für die Aufstockung von Wohnhäusern. Einen Einfluss auf die Vergabe privater Bauaufträge hat das Bezirksamt jedoch nicht.

 

zu 2.

Nein, Erhebungen liegen dafür nicht vor. Im Rahmen des geltenden Bau- und Planungsrechts bestehen im Einzelfall Möglichkeiten zur Aufstockung von Ein- und Mehrfamilienhäusern.

 

zu 3.

Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist bereits seit 2006 in der Bauordnung von Berlin geregelt. Dieses ist für Gebäude, welche keine Sonderbauten darstellen, außerhalb eines qualifizierten Bebauungsplans einschlägig. Für Gebäude innerhalb eines qualifizierten Bebauungsplans  ist sogar das Genehmigungsfreistellungsverfahren einschlägig. Eine Verfahrensverkürzung ist mit dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren gegenüber der sonst einschlägigen Genehmigungsfreistellung i.d.R. nicht verbunden. Die Gründe für einen Nichtausbau eines Dachgeschosses bzw. einer Aufstockung sind regelmäßig vielfältig, daher hätte nach Meinung des Bezirksamtes eine  Förderung oder eine weitere Verkürzung von Verfahren nur bedingte Auswirkung auf die Attraktivität von Dachgeschossausbauten bzw. Aufstockungen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

8.     Einwohnerfrage:   Joachim Neu

Luftschadstoffe in Westkreuz Umgebung

      

1.     Wo befindet sich die nächste Meßstation zur Stadtautobahn A100 (Bezugspunkt Westkreuz Abfahrt ICC)?

 

2.     Welche Werte werden dort für das Umfeld der Kantstr,der Westkreuzkleingartenkolonie und der Stadtautobahn gemessen?

 

3.     Welche Maßnahmen sind in der Zukunft anvisiert um in unmittelbarer Nähe die Schadstoffe runterzuregulieren?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1:

Die nächste automatische Messstelle, an der kontinuierlich gemessen wird, befindet sich am Hardenbergplatz. Dieser Messort befindet  sich nicht im Umfeld der Stadtautobahn oder des Westkreuzes.

An zwei Messstellen werden Zweiwochenproben gesammelt auf Stickstoffdioxid und Ruß untersucht. Diese befinden sich in der Kantstr. 117 und Spandauer Damm 148.

 

Zu 2:

Bisher  liegt der Jahresbericht  2018 noch nicht vor, daher sind  die Daten aus 2017 die letztverfügbaren.

 

 

Elementarer  Kohlenstoff Jahresmittel μg/m³

Organischer  Kohlenstoff Jahresmittel μg/m³

Stickstoffdioxid

Jahresmittel μg/m³

 

Spandauer Damm 103

2,8

5,2

52

 

Kantstr. 117

1,6

5,0

43

 

 Anm: Der Grenzwert für Stickstoffdioxid beträgt 40 μg/m³

 

Zu 3:

Der Luftreinhalteplan des Senats enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, so dass davon auszugehen ist, dass in der Summe die Schadstoffbelastung in der Stadt insgesamt und in dem Bereich Westkreuz verringert werden wird. Es ist weiter davon auszugehen, dass durch den Umbau des Autobahndreiecks Funkturm eine Veränderung in der Belastungssituation eintreten wird, die aber noch nicht konkret beziffert werden kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

9.     Einwohnerfrage:   Katja Plassmann

      Xantener Straße

 

1.     Der massive Durchgangsverkehr in der Xantener Straße in beide Richtungen macht es Fußgängern und v.a. Radfahrern unmöglich, diese doch recht schmale Straße gefahrlos zu begehen. Was wird dafür getan, dass die schwächsten Glieder der Kette geschützt werden?

 

2.     In der Xantener Straße gilt Tempo 30! Daran wird sich von Autofahrern zu keiner Zeit gehalten. Weder tagsüber noch nachts. Was wird getan, um das angezeigte Tempolimit zu kontrollieren und Autofahrer zu zwingen, das Tempo einzuhalten?

 

3.     Derzeit gibt es glücklicherweise aufgrund von Bauarbeiten der Berliner Wasserbetriebe eine Einbahnstraßensituation in der Xantener Straße. Das schier unmögliche ist auf einmal möglich geworden! Und die Straße, Anwohner und auch Autofahrer sind entspannt. Wieso läßt sich zur Entlastung der Straße eine Einbahnstraße nicht dauerhaft festsetzen?
 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1 & 2:

Dem Bezirksamt sind Beschwerden über die grundsätzliche verkehrliche Situation in der Xantener Straße und Umgebung seit Jahrzehnten bekannt. Sie war immer wieder Gegenstand von Diskussionen, gerade auch im politischen Raum, und Gegenstand von Maßnahmen.

 

Einen für alle Beteiligten vertretbaren und abschließend zufriedenstellenden Lösungsansatz zu finden, ist schier unmöglich.

 

In der Vergangenheit wurden aber mehrere verkehrliche Anordnungen zur Verminderung des Verkehrs getroffen: Es wurden z.B. Piktogramme „30“ zur Reduzierung der Geschwindigkeit auf der Fahrbahn aufgetragen, in Höhe des Spielplatzes wurden Dialogdisplays aufgestellt und es wurden bauliche Veränderungen durch den Straßenbaulastträger veranlasst. Geschwindigkeitskontrollen werden von der Polizei, nicht vom Bezirksamt durchgeführt.

 

Zu 3:

Baustellen im öffentlichen Straßenland sind temporäre Maßnahmen, die sich nicht nur auf die dann nicht mehr nutzbare Straße auswirken, sondern den Verkehr überwiegend nur verlagern. Entsprechend liegen auch Beschwerden über die Einschränkungen durch die momentan bestehende Baustelle und die sperrungsbedingten Umfahrungen durch andere Seitenstraßen vor.

 

Eine dauerhafte Festsetzung einer einzelnen Einbahnstraße allein als Reaktion auf Beschwerden von Anwohner*innen aus eben dieser Straße, wäre daher noch kein begründetes Verwaltungshandeln.

 

Die zunehmenden  Probleme durch den Verkehr lassen sich nur durch neue verkehrspolitische Konzepte lösen. Der Bezirk bemüht sich hier beispielsweise um die Reduzierung von besonders störend wahrgenommenen Lieferverkehren durch die Errichtung von Logistic Hubs.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

10.  Einwohnerfrage:   Norbert Machachej

      Cornelsenwiese – Umweltgerechtigkeit

      (bitte auch schriftlich beantworten)

 

1.     Die im FIS Broker veröffentlichte Karte zur Umweltgerechtigkeit aus dem Umweltatlas weist dem Gebiet, in welchem die Cornelsenwiese liegt, als einzigem in ganz Wilmersdorf die schlechteste mögliche Einstufung zu.
Wie hat das Bezirksamt bei seiner bisherigen Planung zur Cornelsenwiese diesen Umstand berücksichtigt?

 

2.     Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, die Situation in dem Gebiet hinsichtlich der Umweltgerechtigkeit zu verbessern?

 

3.     Ist es nicht unverantwortlich, ausgerechnet in diesem Gebiet die Umweltsituation durch die Bebauung einer Grünanlage weiter zu verschlechtern?

 

 

Sehr geehrter Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Machachej,

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

die 10. Einwohnerfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:

 

zu 1.

Die vom Fragesteller vorangestellte Aussage, dass die Cornelsenwiese in dem Gebiet mit der nach Umweltatlas schlechtesten Einstufung hinsichtlich der sog. Umweltgerechtigkeit liegt, bedarf zum besseren Verständnis einer ergänzenden Erläuterung.

Richtig ist, dass der Bereich zwischen Mecklenburgischer Straße, Schlangenbader Straße und Dillenburger Straße in der integrierten Mehrfachbelastungskarte (durch die Kernindikatoren Lärmbelastung, Luftschadstoffe, Grünflächenversorgung, Bioklimatische Belastung und Soziale Problematik) als fünffach belastet gilt und damit als im Vergleich am höchsten belasteter Bereich in Wilmersdorf dargestellt ist. Zurückzuführen ist dies im Wesentlichen auf die sich aus der Lage am Rand der Stadtautobahn und der Mecklenburgischen Straße ergebende besondere Situation im Hinblick auf Schall- und Schadstoffimmissionen.

Die für den Kernindikator „Grünversorgung“ vorliegende Karte des Umweltatlasses stuft das hier betrachtete Gebiet in die gleiche Kategorie ein, wie die meisten Bereiche Wilmersdorfs.

 

Zu 2.

Die Möglichkeit zur Verbesserung der Situation durch Einflussnahme auf die emissionsträchtigen Verkehrsträger wird als gering angesehen. Eine ggf. als erforderlich angesehene Inanspruchnahme von Grünflächen sollte, unter Abwägung aller relevanten Belange, in angemessenem Umfang erfolgen.

 

zu 3.

Das Bezirksamt verfolgt mit der Aufstellung des Bebauungsplans 4-57 VE das Ziel, die Realisierung dringend benötigten Wohnraums mit einem signifikanten mietpreisgebundenen Anteil zu ermöglichen. Gleichzeitig soll die hierfür erforderliche Inanspruchnahme bisheriger nicht überbauter Flächen dadurch kompensiert werden, dass die Freiflächenqualitäten im Gebiet insgesamt erweitert und qualifiziert werden.              

 

Auf Grundlage der Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes sollen die bisher oberirdisch angeordneten Stellplätze entfallen und in einer Tiefgarage untergebracht werden, was zu einer erheblichen Reduzierung der Schall- und Schadstoffemissionen am Standort beitragen wird.

 

Geplant ist eine umfängliche Neugestaltung und ökologische Aufwertung der Freiflächen einschließlich der Schaffung ruderaler Wiesenflächen, umfangreicher Strauch- und Baumneupflanzungen, der Neugestaltung von Spiel- und Aufenthaltsflächen und der Wegesysteme bis hin zur Schaffung von Unterflurmüllsystemen.

In der Flächengegenüberstellung ist im Vergleich zum Bestand durch die Neuplanung lediglich eine zusätzliche Inanspruchnahme von Freiflächen von 115m² verbunden. Unter Berücksichtigung der geplanten ökologisch wirksamen Dachbegrünung auf allen neuen Wohngebäuden (1280m²) ist sogar ein Zuwachs an z.T biotopflächenrelevanter Fläche von 1175 m² zu verzeichnen.

Die im Rahmen des Verfahrens erstellte qualifizierte Außenanlagenplanung führt nach Auffassung des Bezirksamtes im Vergleich zur bisherigen Situation eindeutig zu einer Aufwertung der Aufenthaltsqualität im Quartier.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

11.  Einwohnerfrage:   Christine Wußmann-Nergiz

Klimanotstand

 

1.     Stimmt das Bezirksamt mir zu, dass Charlottenburg-Wilmersdorf dem Beispiel vieler Städte in Deutschland und der Welt folgen und den Klimanotstand beschließen sollte und das Bezirksamt in den nächsten Jahren dafür Sorge tragen, dass die Sauerstoff und Schatten spendenden Platanen während sommerlicher Hitzewellen diesen Zweck erfüllen können und nicht, wie in diesem Juni, fast völlig blattlos in den Sommer gehen?

 

2.     Sind dem Bezirksamt auf seinen häufigen Dienstreisen Städte aufgefallen, die als Vorbild dienen könnten um Berlin und unseren Bezirk schnellstmöglich für die Klimakrise fit zu machen, um seine Bewohnerinnen und Bewohner vor den Folgen der Klimakrise besser zu schützen?

 

3.     Zum Hintergrund dieser Frage verweise ich auf das Schreiben und Beweisbilder an das Ba und an die Fraktionen v. 08.08.2019 durch die Aktiven Bürger zum ungepflegten Kurfürstendamm.
Die Mittelinseln gleichen Brachen mit Stolperfallen, die Baumscheiben sind seit langem ungepflegt bzw kaputt, entnommene Bäume wurden nicht ersetzt: Wie lange will das Ba noch den Kurfürstendamm dem weiteren Verfall preisgeben?

 

Zur Beantwortung Herr Bezirksstadtrat Schruoffenegger

 

12.  Einwohnerfrage:   Joachim Jetschmann

Präventionsrat

 

1.     Wie ist der Stand zur Bildung eines Präventionsrats zur Krimininalprävention auf der Grundlage des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 18. Januar 2018 und nach der schriftlichen Beantwortung der Einwohneranfrage Nr. 4 vom 18. Oktober 2018?

 

2.     Welche Erkenntnisse hat die vom Jugendamt im Hinblick auf die Bildung des Präventionsrates erarbeitete Ist-Analyse zur Kriminalitätsprävention erbracht und wie sind diese seit Oktober 2018 umgesetzt worden?

 

3.     Welche Einrichtungen, Organisationen, Personengruppen und Interessengruppen sowie Gremien sind seit Oktober 2018 vom Bezirksamt in die bezirkliche Kriminalitätsprävention einbezogen worden?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Jetschmann,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

Zu 1:

Der Präventionsrat befindet sich weiter im Aufbau. Im Herbst wird er erstmalig tagen. Leider hat sich der Start aufgrund von personellen Engpässen in der Abteilung verzögert, was ich sehr bedaure.

 

 

Zu 2:

Die Analyse hat hauptsächlich die Gewaltschwerpunkte im Bezirk und auch die Arten von Gewalt aufgezeigt, unter der Heranwachsende leiden.

Hier sind verschiedene Projekte vom Bezirk initiiert wurden die sich speziell mit der Stärkung der Kinder und dem Wissen um und über ihre Rechte befassen.

 

Zu 3:

Die Gespräche haben intensiv mit der Polizei stattgefunden sowie mit Schulleiterinnen des Bezirkes. Hier wurde Werbung für eine Teilnahme im Gremium gemacht. Alle Präventionsbeauftragte der Polizei haben Ihre Bereitschaft erklärt in dem Gremium mitzuarbeiten. Weiterhin wurden Gelder für einen freien Träger beantragt, der den Präventionsrat begleiten soll, da zwar der Wunsch der Senatsverwaltung Präventionsräte in allen Bezirken umzusetzen besteht, aber leider entsprechendes Personal nicht zur Verfügung gestellt wurde.

 

Mit freundlichen Grüßen    

 

Heike Schmitt-Schmelz     

 

 

13.  Einwohnerfrage:   Maximilian Friedrich

Busspur Spandauer Damm

1.     Aufgrund der permanenten Blockierung, die durch Fahrzeuge auf der Busspur Spandauer Damm stadteinwärts, Höhe Kiosk Ecke Kirschenallee / Spandauer Damm in Berlin-Westend, während der Früh-HVZ und Spandauer Damm stadtauswärts, Höhe DRK-Klinikum während der Spät-HVZ verursacht wird, kommt es fast täglich zu immensen Verspätungen auf der Buslinie M45 bzgl. derer ich das Bezirksamt frage, wie sie dieser entgegenwirkt? (Ich meine damit explizit nicht, die Möglichkeit der BVG [irgendwann] künftig selber abzuschleppen!)

 

2.     Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, Kunden des genannten Kiosks alternative Parkplatzflächen anzubieten?

 

3.     Sieht das Bezirksamt eine Möglichkeit, durch farbliche Markierung oder LSA-Anlagen die Busspur für den MIV besser kenntlich zu machen und für eine permanente Freilassung für den Bus zu erwirken?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

die 13. Einwohnerfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:

 

zu 1.

Der fließende Verkehr auf Hauptverkehrsstraßen und Linienstrecken der BVG fällt in den Zuständigkeitsbereich der Verkehrslenkung Berlin. Für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs sind Polizei und die bezirklichen Ordnungsämter zuständig. Wie vom Fragesteller angesprochen, wird auch die BVG selbst in Zukunft selbst Fahrzeuge von den Busspuren abschleppen lassen können. Gegen das beschriebene Problem helfen Einsicht, Abschleppen, Bußgelder und Kontrolldruck, die alle in einem wechselseitigem Abhängigkeitsverhältnis stehen. Die neue Kompetenz der BVG zum Abschleppen auf Busspuren bedeutet, dass hier dauerhaft ein gezielter Schwerpunkt auf das Freihalten von Busspuren gesetzt werden kann, was angesichts der vielfältigen Erwartungshaltungen an das bezirkliche Ordnungsamt und dessen begrenzten personellen Kapazitäten begrüßt wird. Ein in der Folge stabiler fahrender ÖPNV würde mittelfristig auch einen Anreiz zum Verzicht auf den Motorisierten Individualverkehr in der Hauptverkehrszeit setzen.

 

 

zu 2.

Den Kunden des Kioskes alternative Parkflächen anzubieten nötig, da es in den Seitenstraßen ausreichend Platz gibt, der mit einigen Metern Laufweg mehr zu erreichen ist.

 

zu 3.

Die vorhandenen BSF (Bussonderfahrstreifen) sind ausreichend groß und unmissverständlich gekennzeichnet. Hier gibt es keinen Handlungsbedarf. Es handelt sich nach Einschätzung des Bezirksamts hier nicht um ein Problem des fehlenden Wissens sondern der fehlenden Bereitschaft zum korrekten Handeln.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

14.  Einwohnerfrage:   Johanna Schall

MUF 2.0

 

1.     Wie ist der Zeit- und Meilensteinplan für die Errichtung der MUF2.0-Bauten im Flurstück "Fritz-Wildung-Str. 12" und den anschließenden Einzug der Flüchtlinge?
- 1. Meilenstein: Bürgerbeteiligung
- 2. Meilenstein: Abschluss Tiefenprüfung durch Abteilung Hochbau in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
- 3. Meilenstein: Veröffentlichung des Ergebnisberichts der Tiefenprüfung
- 4. Meilenstein: Änderung des Flächennutzungsplan, welcher das Flurstück als Grün- und Sportfläche ausweist.
- 5. Meilenstein: Fertigstellung Bebauungsplan
- 6. Meilenstein: Baubeginn
- 7. Meilenstein: Fertigstellung MUF2.0 Bauten + Freizeiteinrichtungen
- 8. Meilenstein: Einzug der Flüchtlinge

 

2.     Wie sieht das Ergebnis der Tiefenprüfung des Geländes am Olympia-Station aus und was sind die Gründe für den negativen Ausgang der Tiefenprüfung?
Um die umgehende Freigabe und Veröffentlichung des vollständigen Berichts über die Tiefenprüfung wird gebeten. Vorsorglich wird auf das Informationsrecht nach §3 des Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hingewiesen.

 

3.     Wie stellt der Bezirksbürgermeister und seine nachgeordneten Behörden und Institutionen sicher, dass das Prinzip der Verhältnismäßigkeit bei der Standortauswahl für MUF2.0-Bauten im Bezirk gewahrt wird

 

Zur Beantwortung Herr Bezirksstadtrat Schruoffenegger.

 

15.  Einwohnerfrage:    Nils-Hendric Schall

Bedarfsanalyse MUF

 

1.     Wie sieht die Bedarfsanalyse des Senats, welche dem Senatsbeschluss Nr. S-1104/2018 vom 27.03.2018 zugrunde liegt, aus und wie wurde diese auf den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf heruntergebrochen?
Um die umgehende Freigabe und Veröffentlichung der vollständigen Bedarfsanalyse wird gebeten. Vorsorglich wird auf das Informationsrecht nach §3 des Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hingewiesen.

 

2.     Wie sieht die Bedarfsanalyse für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf aus, wenn man die 12.000 vollziehbar ausreisepflichtigen Personen ausländischer Herkunft im Land Berlin und anteilig im Bezirk Berlin-Charlottenburg aus der Bedarfsanalyse herausrechnet?

 

3.     Wie sieht die Bedarfsanalyse für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf aus, wenn man zusätzlich die 40.000 abgelehnten Asylbewerber im Land Berlin und anteilig im Bezirk Berlin-Charlottenburg aus der Bedarfsanalyse herausrechnet?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Schall,

 

die o.g. Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1. bis 3.:

 

Im Vorfeld des Senatsbeschlusses zur Errichtung von berlinweit 25 weiteren „Modularen Unterkünften“ haben alle Bezirke – auch Charlottenburg-Wilmersdorf – geeignete Grundstücke an den Senat gemeldet. Die o.g. Analyse des Bedarfs an Unterbringungsmöglichkeiten für geflüchtete Menschen, die der senatsseitigen Aufforderung zur Meldung von Grundstücken sowie dem Senatsbeschluss zur Errichtung von 25 „MUF 2.0“ zugrunde liegt, wurde vom Senat durchgeführt und liegt dem Bezirksamt nicht vor.

 

Ein erklärtes Ziel des Senatsbeschlusses war u.a., eine „gleichmäßigere Verteilung“ der unterzubringenden Menschen auf das gesamte Stadtgebiet zu ermöglichen, unabhängig von der bezirklichen Wohnungs-, Immobilien- und Wanderungssituation.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Naumann

 

 

16.  Einwohnerfrage:   Fred Hagemeister

Baugebot

 

1.     Beabsichtigt das Bezirksamt, das Baugebot gem. § 176 BauGB gegenüber einzelnen Eigentümern brachliegender, für den Wohnungsbau geeigneter Grundstücke innerhalb der nächsten zwei Jahre mit dem Ziel anzuwenden, den extremen Mangel an Wohnungen im Bezirk zu reduzieren?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zur Beantwortung der Frage verweise ich auf die umfangreiche Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 413/5 des Bezirksverordneten Schenker vom 12. Juni 2019, die sich detailiert mit dem Baugebot nach § 176 BauGB auseinandersetzt. Seit der Beantwortung hat sich kein neuer Sachstand ergeben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

17.  Einwohnerfrage:   Regina Hotze

Maßnahmen zum Klimaschutz

 

1.     Der Klimawandel ist leider sehr fortgeschritten und entsprechende Maßnahmen durch Kohleausstieg, Dieselfahrverbote, etc. greifen nicht schnell genug. Wie steht das Bezirksamt zu Maßnahmen auf einem kürzeren Weg, verstärkt Pflanzungen vorzunehmen und Bodenverdichtungen zu vermeiden?

 

2.     Wie steht das Bezirksamt zu Dachbegrünungen und besteht die Möglichkeit, Immobilienbesitzer durch vereinfachte Genehmigungen und/oder Förderungen zu gewinnen?

 

3.     Welche Maßnahmen kann das BA gegen vorhandene Bodenverdichtungen ergreifen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1:

Im urban geprägten Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf sind durch Vermeidung von Bodenverdichtungen oder Wiederaufforstung keine nennenswerte Potentiale zur Verbesserung der Treibhausgasbilanz vorhanden.

 

Zu 2:

Das Bezirksamt steht Dachbegrünungen positiv gegenüber. Die Senatsverwaltung für Umwelt, fördert zusammen mit der Berliner Regenwasseragentur und der Investitionsbank Berlin in einem neuen Förderprogramm solche Vorhaben auf Bestandsgebäuden. Anträge auf Förderung können ab sofort auf www.gruendachplus.de gestellt werden.

Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist bereits seit 2006 in der Bauordnung von Berlin geregelt. Dieses ist für Gebäude, welche keine Sonderbauten darstellen, außerhalb eines qualifizierten Bebauungsplans einschlägig. Für Gebäude innerhalb eines qualifizierten Bebauungsplans  ist sogar das Genehmigungsfreistellungsverfahren einschlägig. Eine Verfahrensverkürzung ist mit dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren gegenüber der sonst einschlägigen Genehmigungsfreistellung i.d.R. nicht verbunden. Eine reine Dachbegrünung ohne Änderung des Dachgeschosses könnte zudem verfahrensfrei sein, mit der Folge, dass kein Antrag bei der Bauaufsicht einzureichen ist. Bei Ausnahmen und Befreiungen vom Planungsrecht werden grundsätzlich Dachbegrünungen zur Auflage gemacht.

 

Zu 3:

Eine Verdichtung des Bodens, die im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes als schädliche Bodenveränderung zu werten wäre, kommt in unserem urbanen Raum eigentlich gar nicht vor. Bodenverdichtung in Berlin vor allem im Zusammenhang mit Baumaßnahmen statt.


Im Zuge von Baumaßnahmen wird der Boden unter und um die Bauwerke grundsätzlich verdichtet. Dies geschieht um Setzungsschäden vorzubeugen bzw. die notwendige Standfestigkeit des Gebäudes zu gewährleisten. Ansonsten ist die Vorbelastung (Verdichtung) durch die Auflast der Gletscher i.d.R. so groß, dass der gewachsene Boden in der Regel bereits maximal verdichtet ist. Dies gilt natürlich nicht für anthropogene Aufschüttungen bzw. den humosen Ober-/Mutterboden im Bereich von Grünflächen.

 

Der Schutz vor Bodenverdichtungen von empfindlichen Bereichen wie z. B. Gärten u.ä. bei Baumaßnahmen liegt in der Verantwortung der jeweiligen Grundstückseigentümer*innen. Eine Einwirkungsmöglichkeit des Bezirksamtes liegt nur in Ausnahmefällen vor, wie z. B. bei geschützten Bäumen nach der Baumschutzverordnung. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Schruoffeneger

 

 

18. Einwohnerfrage:   Joachim Neu

Entwicklungsgebiet Ortsteil Halensee

      

1.     Im neuen FNP ist die Grünverbindung Wilmersdorferstr. - Ringbahn (Gervinusstr./Heilbronnerstr.) aufgegeben worden, was die Minderung des Grünflächenbestandes vor  Ort sichtbar macht
Wie wird der Ersatz- und Ausgleich ortsnah wiederhergestellt?

 

2.     Ist geplant bei zukünftigen Baugenehmigungen eine intensive Begrünung der Fassaden, Dächer, Balkone vorzusehen bzw. selbige in Bebauungsplänen vorzuschreiben?

 

3.     Wie kann eine nachträgliche Förderung selbiger Maßnahmen an bereits bestehenden Gebäuden bzw. über Entsiegelung von Parkplätzen möglich gemacht werden?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

zu 1.

Das durch Senatsbeschluss abgeschlossene FNP-Änderungsverfahren Westkreuz / Heilbronner Straße sieht eine Verlegung der Darstellung einer geplanten Grünverbindung in Ost-West-Richtung, die bisher südlich der Stadtbahn entlang der Heilbronner / Gervinusstraße bis zur Lewishamstraße vorgesehen war, auf die  Nordseite der Stadtbahn entlang der Rönnestraße / Stuttgarter Platz bis zur Wilmersdorfer Straße vor. Gleichzeitig verzichtet der FNP auf die Darstellung von Bahn- und gemischten Bauflächen im Bereich des geplanten Westkreuzparkes zugunsten von über 10 ha öffentlicher Grünfläche. Diese veränderte FNP-Darstellung mit einer deutlich positiven Flächenbilanz zugunsten von Grünflächen wird vom Bezirksamt ausdrücklich begrüßt und bedarf keines Ersatzes oder Ausgleichs.

 

 

zu 2.

Bei Ausnahmen und Befreiungen vom Planungsrecht werden bereits grundsätzlich Dachbegrünungen zur Auflage gemacht.

 

 

zu 3.

Die Senatsverwaltung für Umwelt, fördert zusammen mit der Berliner Regenwasseragentur und der Investitionsbank Berlin in einem neuen Förderprogramm solche Vorhaben auf Bestandsgebäuden. Anträge auf Förderung können ab sofort auf www.gruendachplus.de gestellt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

19.  Einwohnerfrage:   Fred Hagemeister

Schulplätze

 

1.     Wie viele Schulplätze fehlen in Charlottenburg-Wilmersdorf aufgrund mangelnder baulicher Kapazitäten?

 

2.     Wie viele Schulplätze werden in den nächsten 2 Jahren durch bauliche Maßnahmen (Aus-, Um-, An- oder Ergänzungsbau) zusätzlich eingerichtet werden?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Hagemeister,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

 

Zu 1:

Aufgrund „mangelnder baulicher Kapazität“ ist eine ungenaue Beschreibung, um fehlende Schulplätze zu definieren. Die Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie genehmigt für die Schulen die Zügigkeit, woraus sich die Schulplatzkapazitäten ergeben. Dennoch bestehen in einigen Schulen Raumkapazitäten, die die zusätzliche Einrichtung von Klassen in den betreffenden Schulen ermöglichen.

Im Schuljahr 2019/20 wurden in den Grundschulen 9 zusätzliche erste Klassen eingerichtet:

Rechnerisch ergeben sich daraus 225 fehlende Schulplätze im Grundschulbereich.

 

Im Oberschulbereich wurde eine zusätzliche 1. Klasse im Walther-Rathenau-Gymnasium eingerichtet. Diese wurde eingerichtet um SchülerInnen aus anderen Bezirken einen Schulplatz anzubieten.

An der Peter-Ustinov-ISS wurde eine SESB-Klasse wegen zu geringer Nachfrage nicht eingerichtet und dafür eine weitere Regelklasse eingerichtet.

An der ISS-Wilmersdorf wurde eine zusätzliche 7.Klasse eingerichtet.

Da bei den ISSen z.T. unterfrequent eingerichtet wurde (Vorsorge für die Umsteiger im Schuljahr 2020/21), kann man nicht von einem Schulplatzmangel im Oberschulbereich sprechen. Dennoch wird es auch hier zunehmend enger.

 

Zu 2:

Laut aktueller Investitionsplanung sind die vom Bezirk geplanten Ergänzungsbauten an den Schulen, um zwei Jahre durch die Senatsverwaltung für Finanzen nach hinten verschoben. So dass aktuell in den nächsten 2 Jahren bei notwendiger Kapazitätserweiterung auf Interimslösungen (Pavillons) zurückgegriffen werden müsste. Das Bezirksamt ist aber in enger Abstimmung mit den zuständigen Senatsverwaltungen, um mögliche und notwendige Erweiterungsbauten zeitlich vorzuziehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Heike Schmitt-Schmelz

     

 

20.  Einwohnerfrage:    Regina Hotze

Wohnungsleerstand

 

1.     Wie geht das Bezirksamt gegen den Häuserleerstand Hohenzollerndamm 193 und Karlsbader Str. 15/16, 14197 Berlin vor?

 

2.     Welche Initiativen könnte der Bürger ergreifen, um dagegen vorzugehen?

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

Zu 1:

Das Gebäude Hohenzollerndamm 193 war dem Fachbereich Wohnen/ Zweckentfremdung bisher nicht bekannt und es wird ein Amtsverfahren eingeleitet.

 

Das Gebäude Karlsbader Str. 15/16 ist dem Fachbereich Wohnen/ Zweckentfremdung bekannt und der Vorgang ist in Bearbeitung.

 

Zu 2:

Mit dem in der Anlage befindlichen Vordruck können Bürgerinnen und Bürger eine potenziell illegale Zweckentfremdung von Wohnraum dem Fachbereich Wohnen/ Zweckentfremdung anzeigen. Weite Eingriffsmöglichkeiten bestehen nicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Arne Herz

 

 

21. Einwohnerfrage:   Joachim Neu

Versiegelung und Verdichtung der Stadt am Bsp. Stuttgarter Platz

      

1.     Was unternimmt der Bezirk gegen die weitere Versiegelung/Verdichtung auf dem Stuttgarter Platz durch ein Großcafe?

 

2.     Was unternimmt der Bezirk gegen das zu erwartende erhöhte Verkehrsaufkommen vor Ort?

 

3.     Was unternimmt der Bezirk- nach der Aufgabe der Bewässerung des Platzes durch das THW- um dem drohenden Kollaps der Grünbepflanzung (Bsp. abgestorbene Bäume) entgegenzuwirken?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

zu 1.

Für das im Bau befindliche Parkcafé ist eine Baugenehmigung erteilt worden. Die Festsetzungen des hier geltenden Bebauungsplans 4-7 wurden berücksichtigt.

 

zu 2.

Aufgrund der günstigen Anbindung an den ÖPNV und dem beschränkten Stellplatzangebot vor Ort ist nicht davon auszugehen, dass ein nennenswert erhöhtes Verkehrsaufkommen durch motorisierten Individualverkehr entstehen wird.

 

 

zu 3.

Die für das Stadtgrün schwierigen Bedingungen des Jahres 2018 setzen sich in diesem Jahr fort. Seit Mitte April herrscht trockene, warme bis heiße und sehr sonnige Witterung vor, teils mit ausgeprägten Winden. Dies hat zu einer starken Austrocknung der Böden geführt. Besonders die flachwurzelnden Straßenbäume, Neupflanzungen und Pflanzen in der Nähe von Bäumen sind davon betroffen. Straßenbäume, die tief eingewurzelt sind, weisen noch eine grüne Belaubung aus.

 

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat erfreulicherweise dem Bezirk zum Wässern zusätzlich 120.000 Euro zur Verfügung gestellt. Im Auftrag des Bezirks wässern beauftragte Firmen und Beschäftigte der Pflegereviere. Eine Vielzahl Ehrenamtlicher unterstützt seit Wochen bei der Bewältigung dieser außergewöhnlichen Trockenheit. Mehr als 1.300 Jungbäume werden neben den Jungbäumen auf dem Stuttgarter Platz regelmäßig mit Wasser versorgt. Hat sich der Baum am Standort etabliert, ist er weniger empfindlich. Die verschiedenen Arten reagieren dennoch unterschiedlich. Um diese artbedingten Unterschiede zu verstehen werden zurzeit mehrere Forschungsvorhaben im Lande durchgeführt.

 

Der Klimawandel ändert nachweislich die Rahmenbedingungen unseres Baumbestandes. Neuere Studien zu dem Thema zeigen, dass es den einen Zukunftsbaum nicht gibt und auch nicht geben wird. Ob die Arten, die sich jetzt positiv zeigen, sich langfristig gut entwickeln können, bleibt abzuwarten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

22.  Einwohnerfrage:   Michael Roeder

Dienstreisen des Herrn BzBm

      (schriftliche Beantwortung)

 

  1. Das Bezirksamt hat für die Dienstreisen Nr. 23 und 24 "Ziel", "Anlass" und "Zeitraum" in tabellarischer Form angegeben (Juni 2019, Nr. 11), was zeigt, dass dies doch möglich ist (Mai 2019, Nr. 10); allerdings fehlte "Begleiter aus Bezirksamt und BVV (mit Fraktionszugehörigkeit)". Daher frage ich: Was bzw. wer waren - bitte ebenfalls tabellarisch je Dienstreise - (a) "Ziel", (b) "Anlass", (c) "Zeitraum" und (d) "Begleiter aus Bezirksamt und BVV (mit Fraktionszugehörigkeit)" der Dienstreisen Nr. 1 bis 22 in dieser Wahlperiode?

 

  1. Wer waren - je Dienstreise - "Begleiter aus Bezirksamt und BVV (mit Fraktionszugehörigkeit)" der Dienstreisen 23 und 24?

 

  1. Falls es seit dem 13.6.2019 weitere Dienstreisen gab: siehe (a) bis (d) aus Frage 1.

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Roeder,

 

die o.g. Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1. und 2.:

Die im Bereich BzBm geführte Übersicht betr. meine Dienstreisen 2017 ff. ist entsprechend der Beantwortung Ihrer 11. Einwohnerfrage vom 17.07.2019 (DS-Nr. 1173/5) tabellarisch angepasst worden. Dabei wurde in zwei Fällen eine Doppelung festgestellt, so dass die beiden Dienstreisen nach Split und Braunschweig nunmehr richtig als Nr. 21 und 22 (statt 23 und 24) aufgeführt sind. Begleitpersonen (BA oder BVV) sind nicht aufgeführt, da diese Übersicht ausschließlich als personenbezogene Grundlage zur Abrechnung der Dienstreisen (BzBm) dient. Dienstreisen von Bezirksverordneten werden über das BVV-Büro abgerechnet.

 

 

Nr.

Ziel

Anlass

Zeitraum

Kostenerstattung (BA)

1

Mannheim

Pflege städtepartnerschaftlicher Kontakte

28.01. – 30.01.17

0,00 €

2

Or Yehuda/ Israel

Pflege städtepartnerschaftlicher Kontakte

01.05. – 05.05.17

566,28 €

3

Trento/ Italien

Pflege städtepartnerschaftlicher Kontakte

23.06. – 27.06.17

160,33 €

4

Kirchvers, Kulm-bach, Forchheim

Besuch des bezirkl. Jugendferiencamps und Pflege städtepartnerschaftlicher Kontakte

30.07. – 03.08.17

57,60 €

5

Karmiel/ Israel

Pflege städtepartnerschaftlicher Kontakte

05.08. – 13.08.17

575,07 €

6

Linz/ Österreich

Pflege städtepartnerschaftlicher Beziehungen

15.09. – 18.09.17

305,49 €

7

Oberstdorf

Teilnahme an der Sitzung des Sportausschusses des Deutschen Städtetags

27.09. – 29.09.17

670,00 €

8

Mering

Teilnahme an der Sitzung des Gemeinderats betr. Deutsch-Israelische Städte-Partnerschaft am Beispiel CW/Karmiel

10.10.17

0,00 €

9

Gotha

Teilnahme an der Sitzung des Kulturausschusses des Deutschen Städtetags

11.10. – 13.10.17

193,20 €

10

Bilbao/ Spanien

Teilnahme an Reise mit Hertha BSC/ Stadionbesichtigung/EL-Spiel

22.11. – 23.11.17

Kosten wurden von BzBm persönl. getragen

11

Bad Iburg

Pflege städtepartnerschaftlicher Kontakte

17.04. – 18.04.18

68,80 €

12

Bayreuth

Teilnahme an der Sitzung des Kulturausschusses des Deutschen Städtetages

25.04. – 27.04.18

404,20 €

13

Or-Yehuda/ Israel

Pflege städtepartnerschaftlicher Kontakte

29.04. – 03.05.18

610,10 €

14

Kiew-Petschersk/ Ukraine

Pflege städtepartnerschaftlicher Kontakte im Rahmen des Projekts „ Stärkung der Demokratie“

20.05. – 24.05.18

0,00 €

15

Gladsaxe/ Dänemark

Pflege städtepartnerschaftlicher Kontakte

01.06. – 03.06.18

78,23 €

16

Kiel

Teilnahme an der Sitzung des Sportausschusses des Deutschen Städtetages

13.06. – 15.06.18

514,38 €

17

Kirchvers

Delegationsreise „ 50 Jahre Jugendferiencamp Kirchvers“

29.06. – 01.07.18

70,00 €

18

Peking/ China

Pflege städtepartnerschaftlicher

16.09. – 21.09.18

891,10 €

19

Saarbrücken

Teilnahme an der Sitzung des Sportausschusses des Deutschen Städtetages

21.11. – 26.11.18

387,13 €

20

München

Teilnahme an der Sitzung des Kulturausschusses des Deutschen Städtetages

03.04. – 07.04.19

259,90 €

21

Split/Kroatien

Pflege städtepartnerschaftlicher Kontakte

03.05.-08.05.19

209,94 €

22

Braunschweig

Sportausschuss des Deutschen Städtetages

23.05.-24.05.19

81,19 €

23

Trento/Italien

Pflege städtepartnerschaftlicher Kontakte

24.06.- 27.06.19

182,84 €

 

 

Zu 3.:

Auf die bereits abgerechnete Dienstreise nach Trento wird verwiesen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Naumann

 

23.  Einwohnerfrage:   Ulrich Lutz

Untersuchungen für Milieuschutz

      (schriftliche Beantwortung)

 

1.     Am 25. Januar 2019 ist der Aufstellungsbeschluss des Bezirksamtes für das Erhaltungsgebiet „Klausenerplatz/Sophie-Charlotte-Platz“ veröffentlicht worden. Es wurde verlautbart, dass vor Erlass der entsprechenden Erhaltungsverordnung noch ergänzende Untersuchungen stattfinden sollen. Ferner sollte die Untersuchung milieuschutzrelevanter Kriterien auch für weitere Planungsräume des Bezirks beauftragt werden. Sind die Untersuchungsaufträge mittlerweile erteilt?

 

2.     Welche Planungsräume werden untersucht bzw. sollen untersucht werden?

 

3.     Liegen bereits Ergebnisse vor bzw. bis wann rechnet das Bezirksamt mit der Vorlage der Untersuchungsergebnisse?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1:

Ja, die Aufträge wurden erteilt.

 

Zu 2:

Solange die Untersuchungen noch andauern, wird das Bezirksamts diesbezüglich keine Aussagen treffen, da erfahrungsgemäß bereits die Nennung von Untersuchungsgebieten dort zu einem Aufwertungsdruck führt, indem eigentümerseitig "vorsorglich" Anträge geste

llt werden, die im Falle eines Erlasses einer Erhaltungssatzung genehmigungspflichtig werden könnten.

 

Zu 3:

Ja, das Grobscreening ist weitgehend abgeschlossen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

24.  Einwohnerfrage:    Michael Roeder

Gedenktafel des Bezirksamts am ehem. Zwangsarbeiterlager des BA Wilmersdorf in Wilhelmsaue 40

      (schriftliche Beantwortung)

 

1.     Das Bezirksamt hat dargelegt, dass es ihm sowohl am fachlichen Sachverstand als auch am Geld für dessen Beschaffung fehle, um die "unterschiedlichen Haltungen" zu dem ehem. Zwangsarbeiterlager des BA Wilmersdorf zu "bewerten". Ich frage daher und bitte diesmal um eine aufs Thema bezogene Antwort: Ist dem BA bekannt, dass das BA bereits seit März bzw. Mai 2017 im Besitz von solchen Bewertungen ist, nämlich den Stellungnahmen (http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archive/2019/06/27/die_ehemaligen_zwangsarbeiter_ ) von Herrn Prof. Rürup, Herrn Prof. Benz und Frau Dr. Glauning, Leiterin des Dokumentationszentrums NS-Zwangsarbeit (Schreiben vom 16.5.2017 an BzBm Naumann)?

 

2.     Um meine Rechercheergebnisse kompetent überprüfen zu lassen, hatte ich sie - einschließlich der Dokumente selbst sowie der geäußerten Bedenken - den in 1. genannten und in der Fachwelt anerkannten Historikern vorgelegt. Sie kamen unabhängig voneinander zu dem Ergebnis, daß Existenz und Lage des BA-Zwangsarbeiterlagers durch die Dokumente "eindeutig gesichert" ist. Was genau veranlaßt das Bezirksamt, diese Bewertungen in Frage zu stellen?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Roeder,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

Zu 1:

Dem Bezirk ist bekannt, dass es im Besitz der Stellungnahmen ist.

 

Zu 2:

Das Bezirksamt sieht keine Veranlassung, die Stellungnahme von Frau Dr. Glauning in Frage zu stellen.

Jedoch möchte das Bezirksamt einen eindeutigen Forschungsstand haben und hatte versucht, Gelder für die Forschung zu erhalten, was gescheitert ist. Nun bemühen wir uns darum, dass eine Forschung auf Landesebene umgesetzt wird, da das Bezirksamt das Thema als wichtig und von Landesbedeutung einstuft.

 

Das Bezirksamt schlägt vor, dass die Gedenktafelkommission Rücksprache hält, ob das Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit auf dieser Quellengrundlage das Lager Wilhelmsaue 40 in seiner Datenbank führt und damit ein belastbarer Forschungsstand gegebenen ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Heike Schmitt-Schmelz

 

 

     

 

 

 
 

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