Drucksache - 1174/5
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Große Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Seit dem 01.01.2019 wurden 28 Anträge auf erhaltungsrechtliche Genehmigung eines baulichen Vorhabens gemäß § 173 BauGB in den beiden festgesetzten sozialen Erhaltungsgebieten (Mierendorff-Insel und Gierkeplatz) gestellt. Hiervon wurden 14 Anträge genehmigt und 4 versagt. 10 Anträge werden derzeit noch geprüft.
Die vergleichsweise hohe Genehmigungsquote ist darauf zurückzuführen, dass mit den Antragsteller*innen umfangreiche Beratungen durchgeführt werden, um eine genehmigungsfähige Planung zu erreichen. In der Tabelle ist dargestellt, welche der Genehmigungskriterien für bauliche Maßnahmen in sozialen Erhaltungsgebieten (siehe Anlage) die Anträge betrafen. Ein Antrag enthielt in der Regel mehrere Maßnahmen. Beispielsweise wurde in 10 Fällen eine Grundrissänderung beantragt, davon wurde eine genehmigt. 4 Anträge, die eine Grundrissänderung beinhalteten wurden versagt, 5 Anträge sind noch in Prüfung. Es wurde im Berichtszeitraum kein Abriss beantragt und somit auch kein Antrag auf Ab-riss genehmigt. Seit dem 01.01.2019 wurden 4 Anträge zur Begründung Wohnungs- und Teileigentum gemäß § 173 BauGB („Umwandlung“) gestellt, alle 4 Anträge befinden sich noch in der Prüfung.
Es wurden in den festgesetzten sozialen Erhaltungsgebieten seit dem 01.01.2019 zwei Anträge auf Negativzeugnis gemäß § 28 Abs. 1 BauGB gestellt.
Das kommunale Vorkaufsrecht wurde in den festgesetzten Erhaltungsgebieten seit dem 01.01.2019 in einem Fall geprüft, ein weiterer Fall befindet sich aktuell noch in Prüfung. Das kommunale Vorkaufsrecht wurde seit dem 01.01.2019 in keinem Fall ausgeübt, es gab auch keine Abwendungsvereinbarung.
Es wurden im Gebiet „Klausenerplatz/Sophie-Charlotte-Platz“, für das seit dem 24.01.2019 ein Aufstellungsbeschluss für eine soziale Erhaltungsverordnung besteht insgesamt 9 Bauanträge gemäß § 172 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 15 Abs. 1 BauGB zu-rückgestellt.
Des Weiteren wurde in insgesamt 6 Fällen eine vorläufige Untersagung der Bildung von Wohnungs- und Teileigentum gemäß § 172 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 15 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BauGB ausgesprochen.
Darüber hinaus gingen insgesamt 74 Beratungsanfragen zum sozialen Erhaltungsrecht von Eigentümer*innen, Architekt*innen, Mieter*innen, Notar*innen und Kaufinteressent*innen ein, 64 wurden bereits bearbeitet. Erfasst wurden hier Beratungsanfragen aus dem gesamten Bezirk, eine statistische Auswertung nach Gebieten erfolgt hier nicht. Hierin nicht enthalten sind Anfragen/Einwendungen der Mieter*innen im Rahmen der Mieteranhörung gemäß § 173 Abs. 3 BauGB bei konkreten Anträgen. Einfache telefonische Auskünfte werden ebenfalls nicht statistisch erfasst.
Stichtag für alle Angaben ist der 11.06.2019.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger
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