Drucksache - 1158/5
Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird gebeten, die Bedingungen für Radfahrende in der Fasanenstraße zu verbessern. Hierzu sollen im Bereich zwischen Hardenbergstraße und Lietzenburger Straße folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
◦ Das Parken auf der östlichen Straßenseite soll unterbunden werden, um die gefahrlose Begegnung zwischen Kfz und Radfahrenden zu ermöglichen. Gegenwärtig müssen Radfahrende in die Türzone der parkenden Kfz ausweichen, um entgegenkommende Kfz passieren zu lassen. ◦ Der erhebliche Kfz-Durchgangsverkehr aus Richtung Straße des 17. Juni soll eingeschränkt werden, da dieser die Probleme für den Rad- und Lieferverkehr verschärft und der Funktion der Fasanenstraße als Nebenstraße widerspricht. ◦ Zur Umsetzung der beiden vorgenannten Punkte werden zwei Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen: a) Einrichtung eines baulich geschützten Radfahrstreifens auf der östlichen Straßenseite für den Radverkehr in Nordrichtung[1]; an der Kreuzung Hardenbergstraße/Fasanenstraße keine Einfahrtmöglichkeit für Kfz aus Richtung Straße des 17. Juni. b) Einrichtung einer Fahrradstraße mit den Zusatzzeichen „Anlieger frei“ sowie einem durchgängigen Halteverbot auf der östlichen Straßenseite; deutliche Fahrbahnmarkierungen, die auf die Fahrradstraße sowie den gegenläufigen Radverkehr hinweisen; konsequente Durchsetzung des Halte- und Durchfahrtsverbots durch Ordnungsbehörden. Das Bezirksamt soll sich bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dafür einsetzen, dass an der Kreuzung Hardenbergstraße/Fasanenstraße die Einfahrt für Kfz aus Richtung Straße des 17. Juni möglichst durch bauliche Maßnahmen (Modalfilter) verhindert wird.
◦ An der südlichen Seite der Kreuzung Hardenbergstraße/Fasanenstraße sollen Maßnahmen geprüft werden, um die Abbiegegeschwindigkeit aus der Hardenbergstraße in die Fasanenstraße rechts abbiegender Kfz zu reduzieren. ◦ An der Kreuzung Lietzenburger Straße/Fasanenstraße sollen die stark aufgeweiteten Einmündungsbereiche durch Gehwegvorstreckungen übersichtlicher und fußgängerfreundlicher gestaltet werden. Die Markierung von Aufstellflächen bzw. Leitmarkierungen für den Radverkehr zur Querung der Lietzenburger Str. ist zu prüfen. ◦ Der Bau von Fahrradabstellanlagen an den vorgestreckten Kreuzungsbereichen ist zu prüfen.
◦ den in die Fasanenstraße im Bereich der Einbahnstraße einfahrenden Kfz deutlicher angekündigt werden, dass Radfahrende hier entgegen der Einbahnstraße fahren dürfen. Dies soll u.a. mit großen Schildern in der Einfahrt in die Fasanenstraße geschehen. Der BVV ist bis zum 31. Dezember 2019 zu berichten. [1] Da benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen in Tempo-30-Zonen nicht zulässig sind, ist hierfür die Tempo-30-Zone aufzuheben und durch eine streckenweise Anordnung von Tempo 30 zu ersetzen.
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