Drucksache - 1050/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 16.05.2019 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, allen Bürger*innen, die im Bezirk einen Wohnsitz anmelden, bei der Vorsprache im Bürgeramt umfassende schriftliche Informationen über die Beschränkung von Mieterhöhungen, insbesondere die Regelungen der modifizierten Mietpreisbremse auszuhändigen. Teil dieser Information soll der Hinweis auf die Möglichkeit der Online-Abfrage bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sein. Eine Aufstellung der unterstützenden Angebote und Anlaufstellen für Mieter*innen im Bezirk ist beizufügen. Alle Unterlagen sind auch auf der Webseite des Bezirks zur Verfügung zu stellen.
Der BVV ist bis zum 30.6.2019 zu berichten.
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Im Bürgeramt werden jeden Monat ca. 2300 An- und Ummeldungen vorgenommen, daher wird aus ökologischen Gesichtspunkten nicht jedem/er Bürger/in eine schriftliche Information zur Verfügung gestellt.
Mieterinnen und Mietern steht in Mietrechtsfragen die bezirkliche Mieterberatung zur Verfügung. Jeder Einzelfall ist von einer Rechtsanwältin/ einem Rechtsanwalt zu bewerten. Mit dem im Anhang befindlichen Flyer wird auf das Angebot der Mieterberatung und der Mietspiegelabfrage bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hingewiesen, dieser liegt in den Bürgerämtern aus.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Arne Herz Stellv. Bezirksbürgermeister
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