Drucksache - 1001/5  

 
 
Betreff: Einwohnerfragestunde
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.01.2019 
27. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen
Einwohnerfragen - Antwort

1. EinwohnerfrageHartmut Eschenburg

Unterkunft für Geflüchtete

(Mündliche und schriftliche Beantwortung)

 

 

Bisher hat der Senat vor, 580 Geflüchtete in einer MUF in der Quedlinburger Str. 45 unterzubringen, was jedem Gedanken an eine sinnvolle Integration widerspricht. Auf dem Grundstück Arcostraße 9/11 wird die Gewobag in ca. 200 m Entfernung vom Bezirksamt Charlottenburg 2019 einen Neubau mit 110 Sozialwohnungen errichten. Dort könnten Wohnungen an Geflüchtete vergeben werden, um diese auf mehrere Standorte im Bezirk zu verteilen und damit die Integration zu gewährleisten.
 

  1. Hat das Bezirksamt die Arcostr. 9/11 abgelehnt, weil ihm der Standort zu nahe am Rathaus Charlottenburg ist? Wenn ja, warum hat das Bezirksamt Bedenken, Geflüchtete in der Nähe des Rathauses unterzubringen?

 

  1. Wenn das Bezirksamt diesen Vorschlag nicht abgelehnt haben sollte, hat es dann den Standort Arcostr. 9/11 bereits dem Senat für die Unterbringung von Geflüchteten vorgeschlagen? Wenn nicht, wird das BA dieses zeitnah tun? Wenn nicht, warum nicht?

 

  1. Hat das Bezirksamt dem Senat, wie von Bü90/Grünen in der Drucksache 0798/5 gefordert, bereits weitere städtische Wohnungsbauvorhaben genannt, wo Wohnungen an Geflüchtete und an Berliner Wohnungssuchende vergeben werden könnten? Wenn ja, welche? Wenn nicht, wird das Bezirksamt dieses zeitnah tun und wenn nicht, warum nicht?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

Sehr geehrter Herr Eschenburg,

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Anfrage wie folg (es gilt das gesprochene Wort)t:

 

Zu 1. - 3.:

Das Bezirksamt hat den o.g. Standort nicht abgelehnt.

Vielmehr ist es grundsätzliche Linie des Senats für ganz Berlin, aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes die Neubauvorhaben der städtischen Wohnungsbaugesellschaften – wie von Anfang an geplant – der allgemeinen Versorgung mit neuen Wohnungen zuzuführen.

Für die Versorgung der geflüchteten Menschen gilt die Vorgabe der Realisierung von MUF-Standorten in allen 12 Bezirken.

 

Mit freundlichem Gruß

 

Naumann

 

 

2. EinwohnerfrageHolger Jost

Versorgungsgrad mit wohnungsnahem öffentlichem Grün

 

Wie groß ist in den einzelnen Bezirksregionen/Ortsteilen von Charlottenburg-Wilmersdorf der jeweilige Versorgungsgrad mit wohnungsnahem öffentlichen Grün und das jeweilige Flächendefizit in Quadratmetern? Bitte die aktuellsten Daten und im Vergleich dazu Zahlen von vor etwa 10 Jahren?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Einwohnerfrage beantworte ich wie folgt:

 

Bei der Versorgungsberechnung für öffentliche Grünflächen wird unterschieden nach

  • siedlungsnahen
  • und wohnungsnahen Grünflächen.

 

Siedlungsnahe Grünflächen sind Grünflächen mit einer übergeordneten Erholungsfunktion. Sie müssen mindestens 10 ha groß sein und es wird ein Einzugsradius von 1.000 m. zu Grunde gelegt. Der Richtwert beträgt 7 m² / Einwohner.

Bei der Versorgungsberechnung für wohnungsnahe Grünflächen werden nur Flächen innerhalb eines Einzugsbereichs von 500 m und mit einer Mindestgröße von 0,5 ha berücksichtigt. Der Richtwert beträgt 6 m² / Einwohner.

 

Außerdem wird davon ausgegangen, dass auch die der Kategorie siedlungsnah zugeordneten Grünanlagen über 10 ha von den in der Nähe Wohnenden im Sinne der wohnungsnahen Nutzung benötigt und aufgesucht werden. Diese größeren Anlagen werden daher in der Analyse ebenso mit Einzugsbereichen für die wohnungsnahe Versorgung versehen und mitberechnet.

 

Die Versorgungsgrade bzw. die Flächendefizite mit wohnungsnahen öffentlichen Grünflächen stellen sich in den einzelnen Bezirksregionen wie folgt dar (Stand 2015):

 

Nr.

 

Bezirksregion

Bestand wohnungsnahe öffentliche Grünflächen

Versorgungsgrad

Versorgungsgrad (% des Richtwertes)

01

Charlottenburg-Nord

1.217.400 m²

63,7 m²/EW

1.061,1 %

02

Heerstraße

414.400 m²

32,8  m²/EW

547,1 %

03

Westend

213.700 m²

7,7 m²/EW

129,0 %

04

Schloss Charlottenburg

592.300 m²

24,6 m²/EW

409,9%

05

Mierendorffplatz

54.000 m²

3,6 m²/EW

59,6 %

06

Otto-Suhr-Allee

95.000 m²

3,6 m²/EW

60,6 %

07

Neue Kantstraße

109.000 m²

4,6 m²/EW

77,0 %

08

Kantstraße

4.800 m²

0,2 m²/EW

3,8 %

09

Kurfürstendamm

7.800 m²

0,5 m²/EW

8,7 %

10

Halensee

16.300 m²

1,1 m²/EW

18,5 %

11

Grunewald

109.00 m²

5,9 m²/EW

97,5 %

12

Schmargendorf

59.400 m²

4,1 m²/EW

68,8 %

13

Wiesbadener Str.

23.300 m²

1,3 m²/EW

21,2 %

14

Düsseldorfer Str.

63.100 m²

2,0 m²/EW

33,9 %

15

Barstraße

55.100 m²

3,8 m²/EW

63,2 %

16

Volkspark Wilmersdorf

130.300 m²

3,9 m²/EW

64,2 %

17

Forst Grunewald

 

-

 

 

Gesamtbezirk

 

9,58  m²/EW

159,7 %

 

Aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit ist die Ermittlung von Versorgungswerten zu Zeitpunkten vor Einführung der Bezirksregionen nicht möglich. Auf der Homepage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen stehen im Umweltatlas unter dem Themenbereich Flächennutzung Karten zur Versorgung mit wohnungsnahen, öffentlichen Grünanlagen aus den Jahren 1995, 2013 und 2017 zur Verfügung, die Ihnen bei Ihrer Frage möglicherweise weiterhelfen (Link: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/umweltatlas/dinh_06.htm).

 

Mit freundlichen Grüßen

Schruoffeneger

 

3. EinwohnerfrageJoachim Jetschmann

Bildungsangebot der Volkshochschule

 

  1. Was hat das Bezirksamt 2018 unternommen, um das Bildungsangebot der bezirklichen Volkshochschule im Programmbereich Politik - Gesellschaft - Umwelt nach den drastischen Veränderungen im Jahre 2017 gegenüber 2016 nach der Volkshochschulenstatistik 2017 bei den Kursen und Lehrgängen (minus 31 Prozent), Unterrichtsstunden (minus 41 Prozent) und Belegungen (minus 42 Prozent) wieder für die unterschiedlichen Adressatengruppen attraktiver zu machen?

 

  1. Welche Kurse sind 2018 für ältere Menschen oder Senioreninnen und Senioren im Sinne des Seniorenmitwirkungsgesetzes mit wieviel Unterrichtsstunden und Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern angeboten worden?

 

  1. Was hat das Bezirksamt bewogen, im Jahresprogramm 2018/2019 einen gemeinsamen Programmteil für "Menschen ohne festen Wohnsitz & Senioren" auszuweisen und vier Kooperationsveranstaltungen anzubieten?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Jetschmann,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Jetschmann teile ich Folgendes mit:

 

1.Was hat das Bezirksamt 2018 unternommen, um das Bildungsangebot der bezirklichen Volkshochschule im Programmbereich Politik - Gesellschaft - Umwelt nach den drastischen Veränderungen im Jahre 2017 gegenüber 2016 nach der Volkshochschulenstatistik 2017 bei den Kursen und Lehrgängen (minus 31 Prozent), Unterrichtsstunden (minus 41 Prozent) und Belegungen (minus 42 Prozent) wieder für die unterschiedlichen Adressatengruppen attraktiver zu machen?

 

Die Leitung des Programmbereichs 1 „Politik-Gesellschaft-Umwelt“ war vom 1. Januar 2017 bis 1. Februar 2018 nicht besetzt.

Ein Rückgang von Kursen erscheint aufgrund einer insgesamt kleinen Grundmenge prozentual hoch. Nachfolgend die Vergleichszahlen 2016 - 2018:

 

Vergleichszahlen zum PB1 „Politik-Gesellschaft-Umwelt für 2016 - 2018

 

 

 

 

 

 

PB1: Politik-Gesellschaft-Umwelt

2016

2017

2018

% (2017/2018)

geplante Kurse

110

105

73

69,52

geplante UE

1125

1157

863

74,59

durchgef. Kurse

51

64

47

73,44

durchgeführte UE

578

573

427

74,52

TN

857

824

684

83,01

 

 

Im Jahr 2017 wurden 13 Kurse mehr als im Vorjahr durchgeführt, im Jahr 2018 wurden scheinbar 17 Kurse weniger durchgeführt als 2017. Scheinbar deshalb, weil 9 Kurse mit insgesamt 340 UE, die früher in diesem Bereich statistisch erfasst wurden, jetzt nicht mehr in diesem Bereich geführt werden, das betrifft:

 

-Gebärdensprachkurse (7 Kurse mit 140 UE) werden im Programmbereich  4-„Sprachen“ geführt und gezählt;

 

-TalentCampus-Angebote (2 Kurse mit 200 UE) werden im Programmbereich 2- „Kultur“ geführt und gezählt.

 

Die Diversität des VHS-Angebots ist ungemindert gesichert. Unterschiedliche Adressatengruppen werden dem Bedarf und Suchverhalten der KundInnen entsprechend inzwischen verstärkt innerhalb der einzelnen Programmbereiche (1 - 6) angesprochen, statt diese  isoliert im Programmbereich „Politik-Gesellschaft-Umwelt“ quer zu den Inhalten zu adressieren. Zu den Adressatengruppen zählen u.a. : SeniorInnen, Frauen/Mädchen, junge Erwachsene, Berufsrückkehrende, Menschen nicht-deutscher Muttersprache, AnalphabetInnen, Menschen ohne festen Wohnsitz.

 

 

2.Welche Kurse sind 2018 für ältere Menschen oder Senioreninnen und Senioren im Sinne des Seniorenmitwirkungsgesetzes mit wieviel Unterrichtsstunden und Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern angeboten worden?

 

Die VHS weist in allen 5 Programmbereichen explizit folgende Angebote für SeniorInnen aus:

 

Angebotene Kurse für ältere Menschen/SeniorInnen in der VHS im Jahr 2018                                                                     

 

angebotene Kurse

durchgeführte Kurse

Kurse-UE

TN

PB 1- Politik u.

Gesellschaft

 

3

 

2

 

66

 

25

PB 2 - Kultur

0

0

0

0

PB 3 - Gesundheit

26

19

326

216

PB 4 - Sprachen

30

24

743,33

277

PB 5 - Berufl.

Bildung/EDV

 

24

 

13

 

240

 

109

Gesamt:

83

58

1375,33

627

 

Es wird deutlich, dass das Angebot für die Zielgruppe umfassender war als die Nachfrage. Rückmeldungen von SeniorInnen, explizit nicht für ihre Altersgruppe ausgewiesene Kurse besuchen zu wollen, hat die VHS bewogen, das Angebot nicht weiter auszubauen, dennoch die spezifischen Kursthemen aufzugreifen in altersgemischten Gruppen.

 

Unabhängig von den spezifisch ausgewiesenen Angeboten liegt die Anzahl der Kursteilnehmenden der Altersgruppe ab 65 Jahre bei ca. 30 %, der Altersgruppe ab 50 Jahre bei ca. 50 % in allgemeinen VHS-Kursen. Aus diesem Grunde legt die VHS besonderen Wert auf barrierefreie Zugänge zu den Kursräumen. Ebenso werden  zahlreiche Kurse, damit ein Besuch für SeniorInnen möglich und attraktiv ist, bewusst nicht in die sehr frühen oder späten Tageszeiten gelegt, um zu einem sicheren Erreichen der Lernorte beizutragen.

 

3.Was hat das Bezirksamt bewogen, im Jahresprogramm 2018/2019 einen gemeinsamen Programmteil für "Menschen ohne festen Wohnsitz & Senioren" auszuweisen und vier Kooperationsveranstaltungen anzubieten?

 

Angebote für SeniorInnen gehören zum festen Angebotskanon. Angebote für Menschen ohne festen Wohnsitz  werden, dem Grundsatz nach inklusiver Erwachsenbildung folgend, angeboten, um auch  für diese Zielgruppe Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe durch lebensbegleitendes Lernen zu eröffnen. Die Kooperationen der VHS mit der Evangelischen Familienbildung Charlottenburg-Wilmersdorf ist langjährig bewährt und trägt dazu bei,  dass Bildungsangebote der VHS dezentral vorgehalten werden können und somit der Zugang zu Bildung  für mehr BürgerInnen ermöglicht wird. In diesem Fall besteht die Chance, niederschwellige Bildungsangebote an Anlauf- und Beratungsstellen des Kooperationspartners  für Menschen ohne festen Wohnsitz  anzubinden. Leider wurden diese Angebote jedoch aufgrund zu geringer Nachfrage nicht realisiert.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Heike Schmitt-Schmelz

 

 

4. EinwohnerfrageRudolf Harthun

Endergebnis Städtebaulicher Vertrag Seesener Str. 40-47


Der städtebauliche Vertrag für das Objekt Seesener Str. 40-47 sah eine Auflage für die 7-geschossige Bauweise vor, die eine 26 betriebliche Kita mit entsprechendem Spielplatz vorsah. Diese Auflage konnte aus Gründstücksverhältnissen nicht erfüllt werden!
Ersatzspielplätze oder Ausgleichszahlungen?
Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf Offenbarung der Abschlussergebnisse.

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.

 

 

5. EinwohnerfrageMarc Beyer

Milieuschutzgebiet für die Planungsräume laut Drucksache 0873/5

 

  1. Laut der Unterschriftensammlung der Bürgerinitiative Fasanenplatz und dem Beschluss der BVV (Drucksache 0873/5) wurde das Bezirksamt aufgefordert, die Planungsräume unverzüglich als Milieuschutzgebiet auszuweisen. Erfreulicherweise wurde ein Gutachten (Grobscreening) für alle Gebiete innerhalb des S-Bahnrings in Charlottenburg-Wilmersdorf in Auftrag gegeben. Um die Mieter*innen in den o.g. Planungsräumen jedoch „unverzüglich“ zu schützen, ist eine sofortige Regelung notwendig, die befristet bis zum Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung gelten könnte. Wann wird ein Aufstellungsbeschluss (analog zum Milieuschutzgebiet Klausenerplatz) für die o.g. Planungsräume gefasst?

 

  1. Welche weiteren Möglichkeiten hat das Bezirksamt, um die Mieter*innen in den o.g. Planungsräumen bis zur Feststellung der Voraussetzungen (mit Gutachten / Grobscreening und den danach stattfindenden weiteren vertiefenden Untersuchungen) und dem endgültigen Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung voraus wirkend in dem Sinne zu schützen?

 

  1. Um Bauvorhaben nicht unnötig zu verzögern, könnten Teilbaugenehmigungen erteilt werden; nur Maßnahmen, die auf eine Luxusmodernisierung hinweisen (Grundrissänderungen, Zusammenlegung von Wohnungen, Anbau von Balkonen und Terrassen) sowie die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum, sollten zurückgestellt werden. Wann kann und wird dies dem Fachbereich Stadtplanung vom Bezirksamt bei den Prüfungen von (noch) nicht bestätigten Bauaufsichtlichen Genehmigungen in diesen Planungsräumen angewiesen werden?

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger

 

6. EinwohnerfrageDr. Michael Roeder

Ratten auf dem Spielplatz in der Wilhelmsaue (Mittelstreifen)

 

Dieser Spielplatz wurde im Jahr 2018 viermal wegen Rattenbefalls gesperrt (und ist es immer noch); anderen Spielplätzen im Bezirk erging es ähnlich. Ich frage daher das Bezirksamt:

 

  1. Wann fing diese vierte Sperrung an und wann wird sie voraussichtlich enden?

 

  1. Ratten: die Ursachen für immer häufigeren Rattenbefall der Spielplätze, Ihre Methode der Bekämpfung und Ihr Erfolgskriterium für die Wiedereröffnung?

 

  1. Warum haben Sie die Anwohner und Nutzer nicht vor Ort über Ihr Vorgehen einschl. der möglichen Dauer der Schließung informiert und wann werden Sie das nachholen?

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

 

die Einwohneranfrage wird wie folgt beantwortet:

 

1. Wann fing diese vierte Sperrung an und wann wird sie voraussichtlich enden?

 

Grundsätzlich erfolgen Sperrungen von Spielplätzen durch das Grünflächenamt. Üblicherweise wird bei einer Rattenmeldung, falls aufgrund des Ausmaßes und der Art der Bekämpfungsmaßnahmen notwendig, auf Bitten des Gesundheitsamtes eine Sperrung vorgenommen und wird nach dem Ende der Bekämpfung wieder aufgehoben. Die Sperrung des Spielplatzes in der Wilhelmsaue erfolgte selbstständig durch das Grünflächenamt ohne Rücksprache mit dem Gesundheitsamt, nachdem das Grünflächenamt vom Rattenbefall anderweitig Kenntnis erhalten hatte. Das Gesundheitsamt bat daher in diesem Fall das Grünflächenamt um eine Wiederöffnung, um die Bekämpfungsmaßnahmen zu ermöglichen. Die Bekämpfung begann am 21.11.2018 und endete am 10.12.2018. Die in dieser Zeit zweimal ausgelegten Köder wurden nicht angenommen, so dass kein direkter Rattenbefall auf dem Spielplatzgelände festgestellt werden konnte.

Da keine Schließung vom Gesundheitsamt aus erbeten worden war und keine Kenntnis über die Sperrung vorlag, erfolgte hier seitens des Gesundheitsamtes keine Bitte um Wiedereröffnung des Spielplatzes, wodurch es offenbar zu der langen Sperrung kam.

 

 

2. Ratten: Die Ursachen für immer häufigeren Rattenbefall, Ihre Methode der

Bekämpfung und Ihr Erfolgskriterium für die Wiedereröffnung?

 

Nach verschiedenen Änderungen in den gesetzlichen Grundlagen für die Durchführung von Bekämpfungsmaßnahmen seit 2013, die mit einer Einschränkung der Bekämpfungsmöglichkeiten einherging, werden Probleme bezüglich der Wirksamkeit der erlaubten Maßnahmen immer wieder diskutiert. Allerdings stellen auch andere Faktoren, insbesondere ein reichhaltiges Nahrungsangebot durch herumliegende Lebensmittelreste und Wanderungsbewegungen durch Baumaßnahmen, in Berlin eine wesentliche Rolle.

 

Bei Schließung aufgrund von Bekämpfungmaßnahmen erfolgt eine Rückmeldung nach Abschluss der Bekämpfung vom Gesundheitsamt an das Grünflächenamt.

 

3. Warum haben Sie die Anwohner und Nutzer nicht vor Ort über Ihr Vorgehen einschl. der möglichen Dauer der Schließung informiert und wann werden Sie das nachholen?

 

Im Normalfall wird die Bevölkerung über den Grund der Schließung informiert. Die Dauer der Schließung hängt vom Befall und dem Erfolg der Bekämpfungsmaßnahmen ab. Eine realistische Abschätzung der jeweiligen Bekämpfungsdauer während einer laufenden Bekämpfung ist uns leider nicht möglich. Bei Mitteilung der Tilgung des Rattenbefalls durch die Bekämpfungsfirma wird die Schließung aufgehoben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Arne Herz

 

 

7. EinwohnerfrageIngo Zebger

Modulare Unterkunft für Flüchtlinge

(Mündliche und schriftliche Beantwortung)

 

Auf dem Grundstück Quedlinburger Str. 45 plant die WBM im Auftrag des Senats eine Modulare Unterkunft für Flüchtlinge. Das Gebäude hat eine Länge von rund 130 m und steht in voller Länge direkt an der östlichen Grundstücksgrenze. Daher liegt seine Abstandsfläche, deren Tiefe 0,4 H (entspr. 40% der Gebäudehöhe) beträgt, voll auf dem Nachbargrundstück. Dieses ist ein klarer Verstoß gegen § 6 der Bauordnung, der festlegt, dass die Abstandsfläche auf dem Baugrundstück selbst liegen muss.

 

  1. Wird das Bezirksamt diesen klaren Verstoß des Berliner Senats und der von ihm beauftragten öffentlichen Wohnungsbaugesellschaft gegen § 6 der BauOBln ablehnen?
    Wenn nicht, warum nicht?

 

Mit der beschriebenen Planung ist kein Verstoß gegen § 6 der Berliner Bauordnung verbunden, sodass keine Ablehnung mit dieser Begründung erfolgen kann.

 

Planungsrechtliche Grundlage für das Vorhaben aus dem Grundstück Quedlinburger Straße 45 stellt der mit Datum vom 20. Juni 2006 festgesetzte Bebauungsplan 4-9a dar. Die Festsetzung des Bebauungsplans zur zulässigen überbaubaren Grundstücksfläche im Zusammenhang mit der Festsetzung der geschlossenen Bauweise ermöglichen eine Bebauung entlang der östlichen Grenze des hier betrachteten Grundstücks.

 

In § 6 BauO Bln Absatz 1 heißt es:

 

„Vor den Außenwänden und Dächern von Gebäuden sind Abstandsflächen von oberirdischen Gebäuden freizuhalten. Satz 1 gilt entsprechend für andere Anlagen, von denen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen, gegenüber Gebäuden und Grundstücksgrenzen. Eine Abstandsfläche ist nicht erforderlich von Außenwänden, die an Grundstückgrenzen errichtet werden, wenn nach der planungsrechtlichen Vorschriften an die Grenze gebaut werden muss oder gebaut werden darf.“

 

  1. Wäre es denkbar, dass als Kompromiss anstelle des ca. 130 m langen Gebäudes mehrere einzelne siebengeschossige Wohnhäuser entlang der Grundstücks-Grenze errichtet werden? Durch die damit verbundene Reduzierung des Bauvolumens würde die bisherige brutale (Fabrik-) Optik des Gebäuderiegels und der rund 110 m lange Hinterhof verhindert und es würde eine bessere Durchlüftung und Besonnung des Hofes und eine geringere Versiegelung des Bodens erzielt werden.
    Kann das Bezirksamt diesen Kompromiss mittragen?
    Wenn nicht, warum nicht?
    Wenn ja, wird das Bezirksamt dann vom Senat und von der WBM umgehend eine entsprechende Umplanung des Projektes fordern?

 

Unter Einhaltung der Festsetzung zum Maß der Nutzung ist auch eine geplante Bebauung in den beschriebenen Dimensionen (Kompromiss) planungsrechtlich zustimmungsfähig

 

  1. Wenn das Bezirksamt diesen Kompromiss nicht mittragen kann und daher den oben genannten Verstoß gegen § 6 der BauOBln nicht abweisen will, mit welchen Gesetzen und Paragraphen kann es dieses begründen?
    Und wie will das Bezirksamt diesen Verstoß des Senats und einer öffentlichen Wohnungsbaugesellschaft gegen die BauOBln gegenüber der Öffentlichkeit rechtfertigen?

 

Leider beruhen die Fragen zu 3) auf unzutreffenden Annahmen und Verknüpfungen (siehe auch Antwort zu 1). Selbst wenn Verstöße vorliegen würden, wäre es nicht Aufgabe des Bezirksamts diese zu begründen oder rechtfertigen.

 

 

8. EinwohnerfrageManfred Markgraf

Bürgerinitiative Q45

(Mündliche und schriftliche Beantwortung)

 

  1. Warum wird die Bürgerinitiative Q45 nachwievor von dem Bezirksamt bezüglich des Bauvorhabens Quedlinburger Str. 45 nicht mit in die Senatsgespräche einbezogen bzw. nicht einmal adequat über deren Fortgang (direkt) infomiert?

 

  1. Stellt sich das Bezirksamt so eine Bügerbeteiligung vor?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Eschenburg (i.V.),

 

die o.g. Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1. und 2.:

 

Das Bezirksamt war und ist nach wie vor intensiv bemüht, die Bürgerinnen und Bürger im Bezirk in dem o.g. Bauvorhaben „mitzunehmen“. Insbesondere Vertreter*innen Ihrer Bürgerinitiative Q45 wurden zeitnah und transparent über aktuelle Entwicklungen informiert, zum Teil sogar von mir persönlich. Dies belegen u.a. die bereits zahlreich eingereichten Anfragen von ihnen zu dem Thema, Telefonate und die diversen Gesprächsangebote seitens des BA sowie des LAF.

 

Ich gehe davon aus, dass Ihre Anfrage auf die verwaltungsinterne Besprechung bei Senator Dr. Kollatz vom 28.11.2018 Bezug nimmt. Hätte es bereits öffentlich verwertbare Ergebnisse gegeben, so wären diese auch Ihnen mitgeteilt worden.

 

Über die Webseite des Bezirksamtes (Integrationsbüro) werden auch in Zukunft verlässliche und verbindliche Entwicklungen zu dem Bauvorhaben veröffentlicht. Damit werden sämtliche Bürgerinnen und Bürger im Bezirk gleichzeitig erreicht. Der vom Bezirksamt bereits initiierte Dialogprozess wird - wie schon häufiger mitgeteilt - weitergeführt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Naumann

 

 

9. EinwohnerfrageAlexandra Zakharenko

Bürgerbeteiligung Mierendorff-Insel

(Mündliche und schriftliche Beantwortung)

 

  1. Im Bezirksamt wird die Genehmigung von drei großen Bauvorhaben mit insgesamt 1.625 Wohnungen auf der Mierendorff-Insel vorbereitet: Quedlinburger Str. 11 (WerkBundStadt), Quedlinburger Str. 10 -12 / Klaustaler Str. (derzeit Gewerbehof) und Quedlinburger Str. 45. Vor der Wahl haben die Parteien den Wählern die Beteiligung der Bürger an der Planung von Bauvorhaben versprochen. Bisher hat das Bezirksamt jedoch nur Infoveranstaltungen für die Projekte durchgeführt. Eine Beteiligung an der Planung hat in keiner Weise stattgefunden. Wird das Bezirksamt seine Zurückhaltung beim Thema „Beteiligung der Bürger an der Planung“ zeitnah aufgeben? Wenn ja, was wird sich ändern? Wenn nicht, warum nicht?

 

  1. Für die Quedlinburger Str. 45 planen Senat & WBM eine Modulare Unterkunft für 580 Flüchtlinge in 152 Wohnungen, also ein großes Bauvorhaben mit öffentlichen Finanzmitteln. Hierzu wurden vom Bezirksamt bisher nur 2 Veranstaltungen durchgeführt, die man allenfalls als Infoveranstaltungen bezeichnen kann & bei denen der Unmut vieler Bewohner der Mierendorff-Insel deutlich wurde. Wird das Bezirksamt im Sinne der „Beteiligung der Bürger an der Planung“ noch vor dem Einreichen des Bauantrages eine Planungsrunde mit wenigstens 3 Mitgliedern der Bürgerinitiative Q45, dem Architekten, dem Bezirksamt & der WBM und mit Vorlage der Architektenpläne veranstalten? Wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, wann?

 

  1. Für die Mierendorff-Insel werden die Bauvorhaben Quedlinburger Str. 11 (bisherige Tanklager) mit 1.100 Wohnungen und Quedlinburger Str. 10 – 12 (bisher Gewerbehof) mit 376 Wohnungen vorbereitet. Beide Planungen sind weit fortgeschritten.
    Wird das Bezirksamt im Sinne der „Beteiligung der Bürger an der Planung“ eine erste Planungsrunde mit Bewohnern der Mierendorff-Insel, dem Architekten, dem Bezirks-amt und dem Bauherrn und mit Vorlage der Architektenpläne veranstalten?
    Wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, wann?

 

Zu 1. – 3.

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

Es gibt keine Zurückhaltung des Bezirksamts bei der Beteiligung der Einwohnerschaft an der Planung. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist im Rahmen der Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen grundsätzlich vorgesehen und wird durchgeführt.

 

Für den Bebauungsplan zur planungsrechtlichen Umwandlung des Grundstücks Quedlinburger Straße 11 ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit zeitnah nach der erforderlichen Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfs geplant.

 

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 4-64 für die Grundstücke zwischen Nordhauser Straße, Klaustaler Straße, Quedlinburger Straße und Wernigeroder Straße fand die frühzeitige Information der Öffentlichkeit über die Inhalte des Bebauungsplanentwurfes im Zeitraum vom 20. November 2017 bis einschließlich 1. Dezember 2017 statt. Nach erfolgter Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wird derzeit die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB vorbereitet.

 

Das Vorhaben auf dem Grundstück Quedlinburger Straße 45 kann auf Grundlage des geltenden Planungsrechts – dem Bebauungsplan 4-9a – beurteilt werden. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen eines Bauantrags- bzw. –Anzeigeverfahrens ist, mit Ausnahme der ggf. erforderlichen Anhörung der Nachbarn, gesetzlich nicht vorgesehen. Hiervon unabhängig sind die von Ihnen angeführten Infoveranstaltungen durchgeführt worden. Der hier vom Bezirksamt mit weiteren Kooperationspartnern initiierte Dialogprozess wird - wie bereits häufiger erwähnt - selbstverständlich fortgesetzt, unabhängig von einzelnen Entwicklungen des Bauvorhabens. Beispielsweise wurde auf Einladung des Bezirksamtes ein sog. Akteurstreffen Ende 2018 (23. November 2018) im Rathaus durchgeführt: Auf der Mierendorffinsel hauptamtlich tätige Akteure hatten die Gelegenheit, sich untereinander zu vernetzen und gemeinsam über die mit einer „wachsenden“ Insel verbundenen vielfältigen Aspekte, wie etwa Infrastruktur oder Bildung, auszutauschen und erst Ideen zu entwickeln.

Aufgrund der Bedeutung und Auswirkungen des Bauvorhabens in dem Sozialraum ist das Bezirksamt nach wie vor an einem Austausch insbesondere mit den unmittelbaren Nachbarinnen und Nachbarn und Akteuren vor Ort interessiert. Daher kann bereits hier und heute festgehalten werden, dass weitere Veranstaltungen zu dem Thema - gemäß des Bezirksverwaltungsgesetzes Abschnitt 6, § 41 (2) - folgen werden.

 

Wie sich die zukünftigen Veranstaltungen insbesondere hinsichtlich der Bürgerinnen und Bürger ganz konkret zusammensetzen, kann daher zu diesem Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Grundsätzlich müssen die einzelnen Zuständigkeiten in einem derartig geplanten Bauvorhaben auf den unterschiedlichen Verwaltungsebenen und Akteuren berücksichtigt werden. Verbindlichen Angaben über die konkrete Zusammensetzung möglicher „Planungsrunde“ können nicht erteilt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

10. EinwohnerfrageJoachim Neu

Bürgerhaushalt

(Mündliche und schriftliche Beantwortung)

 

  1. Vor über 10 Jahren hat der Bezirk mit über 100 00eur Sachmittel plus Personalmittel der Verwaltung einen Bürgerhaushaltsprozeß eingeleitet. Warum ist dieser so kläglich gescheitert, wo ist der Abschlußbericht einsehbar?

 

  1. Bis heute wird für die Fortsetzung des Prozeßes auf der Webseite geworben und Ergebnisse durch eine Arbeitsgruppe bereits vor ca.5 Jahren angekündigt. Warum liegen bis heute keine Ergebnisse vor?

 

https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/aktuelles/buergerbeteiligung/artikel.208606.php

 

  1. Wie und wann wird jetzt das BA auf die Ankündigung des AGH reagieren-nach den positiven Ergebnissen aus verschiedenen Bezirken- die Einführung eines Bezirkshaushalten auch von den sich bisher verweigernden Bezirken einzufordern?

 

https://www.tagesspiegel.de/berlin/plaene-fuer-buergerhaushalt-berliner-koennen-auf-mitbestimmung-bei-finanzen-hoffen/23811720.html

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Neu,

 

die o.g. Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1. und zu 2.:

 

Die Fragen zu 1. und 2. werden zusammengefasst beantwortet.

 

Das Projekt Bürgerhaushalt des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf, welches zwischen 2007 und 2010 in verschiedenen Regionen des Bezirks begonnen wurde, ging auf eine Initiative der Bezirksverordnetenversammlung zurück. Die Ausgestaltung des Projekts wurde in Zusammenarbeit mit der Verwaltung federführend durch eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der BVV festgelegt. Jenseits der Ergebnisse der tatsächlich durchgeführten fünf Kiezkonferenzen (es waren zehn vorgesehen), über deren Ergebnisse die BVV und das BA in fünf Vorlagen der 3. Wahlperiode berichtet hatten (Nrn. 1678 und 2108-2111), ergaben sich im fortschreitenden Prozess, insbesondere mit Blick auf die abzeichnenden Finanzierungserfordernisse Differenzen, die zur Auflösung der genannten Arbeitsgruppe führten.

 

Zusätzlich zu diesem Wegfall der Federführung traten damals haushaltswirtschaftliche Probleme auf, die entsprechende Maßnahmen (Sperren) nach sich zogen, unter deren Wirkung die Fortführung des Projekts nicht möglich war. Im Rahmen dieser Beschränkungen musste auch die Vergabe einer internetgestützten Beteiligungsplattform gestoppt werden.

 

Aus den Mitgliedern des Haushaltsausschusses der 4. Wahlperiode wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich zusammen mit interessierten Bürger/innen und Vertreter/innen der Verwaltung sowohl mit der Recherche des Herangehens anderer Behörden an das Thema als auch mit der Wiederaufnahme des Prozesses in Charlottenburg-Wilmersdorf beschäftigte.

 

Das Bezirksamt hat nur Kenntnis darüber, dass diese Arbeitsgruppe in einem eigenen Rhythmus nach den regulären Ausschuss-Sitzungen zusammen kam. Leider ist weder ein Zwischen- noch ein Abschlussbericht aus dieser Arbeitsgruppe vorgelegt worden, obwohl sowohl die damalige Ausschussvorsitzende als auch der Bezirksbürgermeister wiederholt daran erinnerten. Dabei wurde unterstrichen, dass eine haushaltsmäßige Berücksichtigung des Themas Bürgerhaushalt durch das Bezirksamt nur nach Vorlage dieser Berichte erfolgen kann. Darüber hinaus wurde diese Thematik auch nicht im Rahmen der Beratungen zu den seither aufgestellten Haushalten durch Mitglieder des federführenden Ausschusses aufgeworfen.

 

Zu 3.:

 

Das Bezirksamt hat die Berichterstattung mit Interesse verfolgt, wartet jedoch die mehrheitsgetragene Haltung der BVV ab, bevor weitere Planungen erfolgen. Vor dem Hintergrund der weiterhin bestehenden Problematik, dass die Zuweisung des Bezirks zur Aufstellung eines Haushaltsplans nach eigener Einschätzung nicht auskömmlich ist, muss über die Finanzierbarkeit, unabhängig vom Verfahren, verhandelt werden. Diesbezüglich würde das Bezirksamt einen konkreten Zuweisungsbestandteil begrüßen, da ansonsten ein Herausschneiden zu Lasten anderer Zuweisungsteile eintreten würde.

 

Mit freundlichem Gruß

 

Naumann

 

11. EinwohnerfrageAnke Golbs

Modulare Unterkunft für Flüchtlinge

 

Als Einwohnerin und Mitglied der Gesamtelternvertretung der Mierendorffgrundschule frage ich das Bezirksamt zur geplanten Modularen Unterkunft für Flüchtlinge in der Quedlinburger Str. 45 und der damit verbundenen Integration schulpflichtiger Kinder:

 

  1. Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt für eine der Integration förderlichen Verteilung der schulpflichtigen Kinder aus dem MUF an die ortsnahen Regelschulen?

 

Grundsätzlich ist mitzuteilen, dass sich die Modulare Unterkunft in der Quedlinburger Str. 45 noch in der Planung befindet. Aktuell ist daher noch nicht die tatsächliche Belegung bekannt. In der Folge kann derzeit noch nicht abgesehen werden, wie viele Schulplätze an Grund- und Oberschule für schulpflichtige Kinder und Jugendliche in Regel- und Willkommensklassen benötigt werden.

 

Hinsichtlich der weitergehenden Planungen ist mitzuteilen, dass fußläufig zwei Grundschulen liegen. Zum einen die Mierendorff-Grundschule und zum anderen die Ludwig-Cauer-Grundschule, in denen Willkommensklassen eingerichtet sind. Ob deren Kapazität ausreichend oder ggf. zu erweitern ist, kann derzeit noch nicht beurteilt werden.

 

Des Weiteren befinden sich in der näheren Umgebung zwei Oberschulen. Neben der Schule am Schloss, einer Integrierten Sekundarschule steht auch das Gottfried-Keller-Gymnasium zur Verfügung. Auch hier gilt: An beiden Schulen sind Willkommensklassen eingerichtet. Hinsichtlich der Kapazitätserfordernisse kann derzeit kein Aussage getroffen werden.

 

 

  1. Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt zur Vorbereitung und Begleitung der Integration der geflüchteten Kinder an den beteiligten Schulen?

 

  1. Welche Instrumente zur nachhaltigen Integration (z. Bsp. langfristige Sprachförderung, Lernbegleitung, etc.) sind an den Schulen vom Bezirksamt vorgesehen?

 

Zu 2. und 3:

Das Schulamt ist für die äußeren Schulangelegenheiten zuständig und stellt neben der Sicherung der Schulpflicht auch die räumlichen Ressourcen zur Verfügung. Bei weitergehende Förderangebote im Rahmen der Beschulung/Unterrichtsversorgung von Schüler*innen liegt die Zuständigkeit für die inneren Schulangelegenheiten bei der regionalen Schulaufsicht.

 

Die regionale Schulaufsicht ist daher um Zuarbeit gebeten worden und hat Folgendes mitgeteilt:

 

"Maßnahmen zur Integration geflüchteter Kinder bestehen in der Integration in den Schulalltag, beginnend mit der Aufnahme in eine Willkommensklasse. Diese dient vorrangig dem Erlernen der deutschen Sprache. Die Kinder werden in den Schulen bereits von Beginn an in verschiedenen Fächern mit Schüler*innen der Regelklassen unterrichtet (z.B. in Sport, Kunst). Entsprechend dem Lernstand erfolgt idR nach einem Schuljahr der Übergang in eine Regelklasse.

.

In den Willkommensklassen unterrichten Lehrkräfte mit Erfahrungen im Bereich der Vermittlung der deutschen Sprache. Diese Kolleg*innen werden regelmäßig über die regionale Fortbildung in pädagogischer und methodischer Sicht geschult. Die Schulen entwickeln entsprechende Sprachförderprogramme, damit auch in der weiteren Begleitung, vor allem in der Fachsprache, ermöglicht wird."

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Heike Schmitt-Schmelz

 

 

12. EinwohnerfrageMarlene Cieschinger

Fairtrade Town

 

  1. Wie möchte das Bezirksamt, auch abseits von Veranstaltungen darauf hinweisen, dass Charlottenburg-Wilmersdorf seit 2011 den Titel Fairtrade Town trägt, wozu zahlreiche Akteure, auch Ehrenamtliche beitragen?

 

Das Bezirksamt nutzt die ihm möglichen Mittel, um auf die Eigenschaft als Fair Trade Town hinzuweisen; dazu gehören Kommunikation über BNE-Homepage (eine Aktualisierung der Homepage Stabsstelle BNE ist gerade in Arbeit und voraussichtlich ab März 2019 online verfügbar), Bezirksbroschüren, Hinweise bei Presseanfragen (z.B. Berlin-Charlottenburg zwischen Metropole und Kiez; Schaukasten Rathaus, Ausstellungsmöglichkeit in der Rathausgalerie.

 

  1. Möchte das Bezirksamt hierzu auch die von Transfair Deutschland e. V. auf der Seite https://www.fairtrade-towns.de/materialien/fairtrade-towns-materialien/ (siehe "Stadtmarketing") angebotenen Materialien, insbesondere Rathausfahnen, nutzen?

 

"Transfair" ist eines von vielen Fair-Trade-Güte-Siegeln. Das Bezirksamt nutzt bereits ausgewählte Materialien dieser, aber auch anderer Initiativen für fairen Handel und möchte dies auch in Zukunft tun.

 

 

  1. Wann dürfte sich die Öffentlichkeit möglicherweise darüber freuen, eine Fairtrade-Town-Fahne, z. B. am ohnehin meist leeren Mast links vor dem Rathaus, die an 365 Tagen im Jahr passend wäre, zu sehen?

 

Darüber wird im Rahmen des nächsten Arbeitstreffens zur Abstimmung und Planung kommender Fair Trade Aktivitäten und zur Stärkung von Fair Trade im Bezirk mit der Fair-Trade-Town-Steuerungsgruppe gesprochen. Über das Hissen einer solchen Fahne muss am Ende das Bezirksamt als Kollegialorgan entscheiden. Angesichts vergleichbarer Nutzungen der Masten im Rahmen zivilgesellschaftlich herausragender Anliegen und des Engagements des Bezirks für Fairen Handel ist ein Hissen naheliegend. Die Abteilung Stadtentwicklung Bauen und Umwelt wird eine entsprechende Vorlage fertigen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

 

13. EinwohnerfrageDr. Michael Roeder

Schutz der Fußgänger vor Fehlverhalten von Radfahrern

(Mündliche und schriftliche Beantwortung)

 

Fußgänger sind deutlich die schwächsten Teilnehmer am Straßenverkehr, weswegen die Fußwege ihnen zu ihrer Sicherheit allein vorbehalten sind. Dennoch hat die BVV im Dezember 2018 Anträge an das Bezirksamt, in denen es um Maßnahmen zugunsten der Fußgänger ging, abgelehnt. Da das Bezirksamt jedoch von sich aus aktiv werden kann, frage ich:

 

  1. Werden Sie von sich aus aktiv werden, um Fußgänger besser vor Radfahrerfehlverhalten - insb. Befahren von Fußwegen - zu schützen? (wenn ja: in welcher Weise und wann?; wenn nein: warum nicht?)

 

Die Sicherheit von Fußgänger*innen und aller anderen Verkehrsteilnehmer*innen wird vom Bezirksamt als fester Bestandteil der alltäglichen Arbeit verstanden, es bedarf dazu keiner gesonderten Aufforderung. Das Maß an erreichbarer Verbesserung steht und fällt mit der Leistungsfähigkeit der Verwaltung in den Bereichen Straßenverkehr, Tiefbau und Ordnungsamt und dem effektiven Einsatz der Mittel.

 

In der aktuellsten, vorliegenden Unfallstatistik werden für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf 269 Fußgängerunfälle in Jahr 2017 ausgewiesen. Unfallverursacher waren in 10,4 % der Fälle Radfahrer*innen, zu 40,1 % Fußgänger*innen und zu 43,9 % Autofahrer*innen (im Altbezirk Wilmersdorf sogar 53,6%). Dass Fußgängerunfälle mit Automobilen meist zu erheblich schwereren Verletzungen führen, als Unfälle mit Fahrrädern, ist außerdem zu beachten. Die realen Zahlen legen nicht nahe, dass die Sicherheit von Fußgänger*innen in herausragendem Maße durch Radfahrer*innen bedroht ist, ohne damit spezifische Gefahrensituationen verharmlosen zu wollen.

 

Hier möchte ich auf den in der vom Fragesteller erwähnten BVV-Sitzung abgelehnten Antrag auf Drucksache 0855/5 eingehen. Dieser forderte die Sanierung der sehr schmalen, direkt neben den ebenfalls sehr schmalen Gehwegen verlaufenden, Radwege der Leibnizstraße. Abgesehen davon, dass die im Antrag skizzierte Gefahrenlage nie existiert hat und Gefahrenstellen laufend behoben werden, führen solche viel zu engen Anlagen zu erheblichen Konfliktsituationen. Der Radverkehr erreicht in den letzten Jahren einen immer höheren Anteil am Verkehrsaufkommen und dieser Trend wird sich fortsetzen. Davon profitieren Fußgänger*innen durch weniger Lärm und Schadstoffe in der Luft und ein geringeres Unfallrisiko verglichen mit PkWs. Die Herausforderung für die Verkehrspolitik und damit für das Bezirksamt ist, diesen Anforderungen entsprechende Umgestaltungen im öffentlichen Straßenland folgen zu lassen. Eine gut ausgebaute Fahrradinfrastruktur ist ein viel stärkerer und nachhaltigerer Anreiz gegen das Radfahren auf Gehwegen als eine massive Erhöhung der Kontrolldichte.

 

Die auf Drucksache 0850/5 geforderte und von der BVV abgelehnte "Aufklärungsbroschüre StVO - konformes Verhalten für Radfahrer" hätte nach Ansicht des Bezirksamts wenig Aussicht auf spürbare Effekte gehabt. Deutlich nachhaltiger ist die finanzielle Stärkung der Jugendverkehrsschulen als außerschulische Lernorte, die das Abgeordnetenhaus in den letzten Haushaltsjahren vorgenommen hat.

 

 

  1. Werden Sie von sich aus an die Zuständigen herantreten, um darum zu bitten, die Fußgänger im Tunnel unter dem S-Bf. Grunewald und anderswo, z.B. in der Eingangshalle von Bf. Charlottenburg, besser vor Radfahrerfehlverhalten zu schützen? (wenn ja: wie und wann?; wenn nein: warum nicht?)

 

Es fällt bisweilen schwer nachzuvollziehen, warum ein hohes Engagement darin investiert wird, Nicht-Zuständige dazu zu bewegen, sich an Zuständige zu wenden, statt sich direkt an die Zuständigen zu wenden, zumal die Zuständigen bekannt und mit geringem Aufwand direkt kontaktierbar sind. In Gesprächen mit der Bahn werden selbstverständlich und regelmäßig Erkenntnisse über Beschwerden ausgetauscht und Verbesserungspotentiale, beispielsweise für das Bahnhofsumfeld in Charlottenburg identifiziert. Besonderes Augenmerk und besonders aufwändig in der Bearbeitung sind dabei Probleme, für deren Lösungsmöglichkeiten die Zuständigkeiten nicht klar sind, beispielsweise die Verbesserung der Umsteigesituation zur U-Bahn am Bahnhof Charlottenburg. Das Bezirksamt ist aber ganz eindeutig weder für bauliche Sicherheitsvorkehrungen noch für die Einhaltung von Verhaltensregeln auf Bahnhöfen der Deutschen Bahn zuständig.

 

 

  1. Welche Aktivitäten haben Sie in der 5. Wahlperiode (Herbst 2016 bis Herbst 2021) bereits unternommen bzw. werden Sie noch unternehmen, um Fußgänger besser zu schützen, insb. vor Radfahrern auf den Fußwegen in Straßen und Parks?

 

Siehe auch Antwort zu 1. Im Rahmen der personellen Möglichkeiten haben die Dienstkräfte des Ordnungsamtes Charlottenburg-Wilmersdorf in der sogenannten Regelbestreifung selbstverständlich auch das Befahren von Fußwegen durch Radfahrende im Blick. Werden hierbei ordnungswidrig Handelnde angetroffen, wird neben der entsprechenden Ahndung auch mittels eines belehrenden/aufklärenden Gesprächs auf diese eingewirkt, sich zukünftig regelkonform zu verhalten. Auch wird es in den Sommermonaten Schwerpunktaktionen an neuralgischen Punkten geben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Schruoffeneger

 

 

14. EinwohnerfrageJoachim Neu

Westkreuzareal

(Mündliche und schriftliche Beantwortung)

 

  1. Wann geht der südliche Teil des Areals eigentumsrechtlich (Datum) in den Besitz des Herrn Glien?

 

Die Übertragung des Eigentums, also die rechtliche Sachherrschaft, auf die Käufergesellschaft wird zivilrechtlich durch die Umschreibung im Grundbuch vollzogen. Wenn das Bezirksamt wie in diesem Fall keine Vertragspartei des Kaufvertrags ist, erlangt es über das Datum der Umschreibung keine Kenntnis. Der Besitz (die tatsächliche Sachherrschaft) an der Fläche zwischen Fernbahngleisen und S-Bahngleisen ging auf die Käufergesellschaft bereits am 30.10.2018 über.

 

 

  1. Welche Folgen hätte dies für die Kleingärtner, sind sie doch dann nicht mehr Teil der Bahnlandwirtschaft?

 

Mit dem Erwerb von Kleingartenflächen tritt der Käufer in alle Rechtsverhältnisse zur betreffenden Fläche ein. Dies betrifft sowohl Betroffenheiten aus öffentlicher Raumordnungs- und Bebauungsplanung als auch Bindungen von bestehenden zivilrechtlichen Verträgen zur Erwerbsfläche. Der Erwerber tritt an die Stelle des bisherigen Grundstückseigentümers in die bestehenden Kleingartenpachtverträge ein (sog. Austausch des Vertragspartners), und zwar bei mehrstufigen Pachtverträgen in der Ebene und an die Stelle, in welcher bei den bisher bestehenden Pachtverträgen sich die DB AG befand.

Der Erwerber von Kleingartenflächen unterliegt damit den Maßgaben des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG).

Welchen Namen sich die Kleingartengemeinschaften der dortigen Kleingartenflächen gegeben haben ("Bahnlandwirtschaft") und weiterhin haben werden, ist dabei nicht relevant. Soweit es die Funktion der Bahnlandwirtschaft als Betriebliche Sozialeinrichtung im Sinne der Anlage zu § 15 Abs. 2 Bundeseisenbahnneugliederungsgesetz (BEZNG) anbetrifft, kann von hier aus aktuell ohne zeitaufwendige Anfrage beim Bundeseisenbahnvermögen (BEV) nicht geklärt werden, ob dieser Status für die vom Verkauf betroffenen Flächen weiterhin besteht; bekannt ist jedenfalls, dass derzeit kaum noch aktive Eisenbahner bei der Bahnlandwirtschaft Kleingartenpächter sind.

 

 

  1. Können die Kleingärtner zukünftig Mitglied im Kleingartenbeirat von Wilmersdorf werden?

 

https://www.morgenpost.de/bezirke/charlottenburg-wilmersdorf/article215859693/Raetselraten-um-die-Zukunft-des-Westkreuz-Areals.html

 

Es wird auf die Beantwortung der Mündlichen Anfrage in der BVV vom 22.03.2018 (BVV-Drs. 0670/5, 8. Frage) verwiesen:

 

"Das Bezirksamt hat auch in dieser Wahlperiode einen Kleingartenbeirat berufen. Der Beirat berät Angelegenheiten der im Bezirk gelegenen Kleingartenanlagen. Einen wesentlichen Schwerpunkt wird in dieser Wahlperiode die Neufassung des Kleingartenentwicklungsplans Berlins darstellen. Dabei geht es um die nach Bundeskleingartengesetz ausgewiesenen Kleingartenanlagen, nicht aber um die Flächen der Eisenbahnlandwirtschaft.

Angesichts der Größe des Beirats und der Bedeutung dieses Themas für die bezirkliche Entwicklung, war eine Konzentration der Zusammensetzung des Beirates auf die direkt betroffenen Kleingärtner notwendig.

Unabhängig von diesem Thema werden im wesentlichen Fragen zwischen den Bezirksverbänden der Gartenfreunde und der Bezirksverwaltung geklärt. Zu den Vereinen der Eisenbahnlandwirtschaft gibt es keine vertraglichen Bindungen und keine Zuständigkeiten der Bezirksverwaltung.

Sollten von bezirklichen Planungen, wie zum Beispiel zum Westkreuzpark, Vereine der Eisenbahnlandwirtschaft betroffen sein, wird das Bezirksamt diese in direkten Kontakten in geeigneter Weise einbeziehen. Zur Diskussion der Planungen des Westkreuzparks haben zum Beispiel noch vor einem Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans vier große Veranstaltungen stattgefunden, an denen sich die Eisenbahnladwirtschaftler intensiv beteiligt haben."

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

15. EinwohnerfrageMichael Roeder

Bibliotheken

(Mündliche und schriftliche Beantwortung)

 

Bibliotheksbenutzer berichten, daß die Bezirksbibliotheken grundsätzlich nicht mehr Geschenke von Nutzern - selbst wenn sie ladenneu und aktuell sind - annehmen dürfen, um sie in den Bestand einzuarbeiten, sondern nur noch, um sie zu verkaufen. Falls diese Informationen zutreffend sind:

 

  1. Hat dies nur dieser Bezirk - wann und für welche Medienarten? - beschlossen oder wurde auf der Ständigen Konferenz der Bibliotheksleitungen (Stäko) dies für alle Bezirke beschlossen?

 

Die Entscheidung bzgl. des Umgangs mit Geschenken ist im Fachbereich Bibliotheken des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf in Bezug auf alle Medientypen (Bücher, CDs, DVDs, Spiele usw.) mit der Gültigkeit ab Dezember 2018 gefällt worden.

 

 

  1. Das Anschaffungsbudget unseres Bezirks ist seit über zehn Jahren das kleinste bzw. zweitkleinste aller 12 Bezirke und Sie sollten daher froh sein, wenn Nutzer mit ihren Spenden das Angebot im Interesse ihrer Mitnutzer erweitern. Warum haben Sie dennoch diesen Beschluß gefaßt, mit dem Sie die Erweiterung des Angebots stattdessen behindern?

 

Der Fachbereich Bibliotheken ist stets dazu angehalten, mit den verfügbaren Ressourcen an Medienetat, an Platz und an Personal zielorientiert und effizient zu haushalten. Die Einarbeitung von Mediengeschenken durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bibliotheksbestand ist pro Medium ressourcenintensiver als die regalfertig bearbeitete Neubeschaffung beim Buchhandel. Bevor ein Buch beispielsweise im Bestand einer Bibliothek aufgenommen werden kann, ist es durch eine Bibliothekarin oder einen Bibliothekar auf Aktualität und Zustand zu prüfen.

 

Es muss danach im Katalog geschaut werden, ob es bereits vorhanden ist, ob es in das Bestandsprofil passt, ob es ggf. nur ein Einzelexemplar einer ansonsten unvollständigen Reihe ist, wie die Ausleihprognose letztlich zu bewerten ist und weiteres mehr. Für die wenigen positiv beurteilten Medien, müssen anschließend Signaturen ausgedruckt und verklebt werden, für die Selbstverbuchung jeweils ein RFID-Tag angebracht und abschließend eine Foliierung durchgeführt werden.

Diese Arbeitsschritte nehmen entsprechend Zeit in Anspruch, die finanziert werden muss und außerdem anderen notwendigen Tätigkeiten wie Auskunftsdienste, Veranstaltungen sowie die gängige kontinuierliche Medieneinarbeitung nicht zur Verfügung steht. Bücherspenden im aktuellen Umfang sind von dem derzeitig verfügbaren Personal daher aus Kosten-Nutzen-Gründen nicht mehr wie beschrieben zu bearbeiten. Die angesprochenen Mediengeschenke sind dennoch eine wichtige kontinuierliche Unterstützung für die Stadtbibliothek Charlottenburg-Wilmersdorf, da die Spendenerlöse aus den Bücher- und Musikbasaren direkt in eine passgenaue und von den Kolleginnen und Kollegen betreute Medienbeschaffung einfließen. Dafür sei an dieser Stelle ausdrücklich unser großer Dank an alle Spenderinnen und Spender ausgesprochen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Heike Schmitt-Schmelz

 

 

16. EinwohnerfrageJoachim Neu

Fahrrad- und Drogenhaus am Stutti

(Mündliche und schriftliche Beantwortung)

 

  1. In einer Antwort des Stadtrates auf die Frage, wann die Machbarkeitsstudie vorläge, wurde Frühling 2019 genannt. Jetzt teilte der Leiter des Umweltamtes mit, es sei noch nicht einmal die Ausschreibung erfolgt?

 

Ich bitte um Verständnis, dass hier für mich keine klare Fragestellung erkennbar ist.

 

  1. In einer weiteren Antwort wird schlicht die Notwendigkeit eines Verkehrsgutachtens verneint, obwohl die DB in seinen Planungsvorhaben von einer massiven Steigerung des Verkehrsaufkommens ausgeht (s.Planungen des Verkehrverbundes VBB für 2021 folgende,8 Regional- und sechs S-Bahnlinien)) und das Parkcafe in seiner Größenordnung  (ca.500Plätze) nicht berücksichtigt wird

 

Ich bitte um Verständnis, dass hier für mich keine klare Fragestellung erkennbar ist.

 

  1. Stimmt es,dass die Bahn sich mit dem Bezirk über eine Verbesserung des Zugangsweges vom S-Bahnausgang ost zur U-Bahn Wilmersdorferstr. geeinigt hat?

 

https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/politik/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=6889

 

Nein, aber die Gespräche entwickeln sich in eine gute Richtung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

https://charlottenburg.commonplace.is/about

 

 

17. EinwohnerfrageSiegfried Schlosser

Bezirkswappen

(Schriftliche Beantwortung)

 

In seiner Vorlage zur Kenntnisnahme DS-Nr: 1179/4 vom 01.07.2016 führt das Bezirksamt aus, daß "derzeit" geprüft wird, ob das Wappen am Dienstgebäude Hohenzollerndamm oder alternativ am Rathaus Schmargendorf angebracht werden könnte.

Das war vor 2 1/2 Jahren. Wie ist aktuell der Stand der Dinge?

Das Bezirksamt plant, das Wappen und weitere Kunst- und Kulturobjekte des ehemals als Rathaus genutzten Gebäudes bis auf weiteres an ihrem jetzigen, historischen Standort zu belassen. Vom Wappen geht keine irreführende Wirkung für Menschen aus, die das benachbarte und deutlich als solches erkennbare Bürodienstgebäude des Bezirksamts am Hohenzollerndamm aufsuchen möchten. Eine erneute Überprüfung soll im Falle einer Sanierung des ehemaligen Rathauses erfolgen.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Prioritäten für die Serviceeinheit Facility Management die Bereitstellung von zeitgemäßen Schulgebäuden und bürger- bzw. mitarbeiterfreundlichen Bürodienstgebäuden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Schruoffeneger

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 
 

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